Die Fachhochschulreife ist ein Schulabschluss, der zum Studium an Fachhochschulen berechtigt und in der Regel aus einem schulischen und einem praktischen Teil besteht. Sie kann auf verschiedenen Wegen erworben werden, beispielsweise durch den Besuch einer Fachoberschule (FOS) oder die Teilnahme an zusätzlichem Unterricht während einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung
Verschiedene Wege - ein Ziel
Fachoberschule
Die Fachoberschule (FOS) ist eine Schulform, die nach der 12. Klasse mit der Fachhochschulreife endet. Wer die Fachoberschule erfolgreich abschließt, erwirbt damit die Berechtigung zum Studium an jeder Fachhochschule in Deutschland.
Der zweijährige Bildungsgang an einer Fachoberschule ist durch einen unmittelbaren Bezug zur Berufs- und Arbeitswelt geprägt. Innerhalb des ersten Jahrs findet eine fachpraktische Ausbildung in einem Betrieb entsprechend der gewählten Fachrichtung statt.
Voraussetzung zum Besuch ist ein mittlerer Bildungsabschluss. Wer außerdem bereits über einen einschlägigen Berufsabschluss verfügt, kann direkt in das zweite Schuljahr der Fachoberschule einsteigen.
Fachrichtungen der Fachoberschule
Die Fachoberschule kann in einer der Fachrichtungen:
- Wirtschaft und Verwaltung,
- Technik,
- Gesundheit und Soziales,
- Gestaltung,
- Ernährung und Hauswirtschaft oder
- Agrarwirtschaft
besucht werden.
Gymnasiale Oberstufe
Auch für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe besteht die Möglichkeit zum Erwerb der Fachhochschulreife. Sie können frühestens nach dem Besuch von zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase den Antrag auf Feststellung des Erwerbs der Fachhochschulreife (schulischer Teil) stellen. Um ein Studium an einer Fachhochschule aufnehmen zu können, bedarf es zusätzlich eines fachpraktischen Teils, der sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen richtet. Die Länder Bayern und Sachsen sehen die Möglichkeit des Erwerbs der Fachhochschulreife auf diesem Wege nicht vor.
Die Bedingungen für die Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife und die Rahmenvorgaben für den praktischen Teil sind in der Oberstufenvereinbarung geregelt. Die Möglichkeit besteht auch für Absolventinnen und Absolventen von Abendgymnasien, Kollegs, Waldorfschulen und Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Nichtschülerabiturprüfung.
Dokumente und nützliche Links
- Oberstufenvereinbarung
- Beschluss der KMK vom 24.10.2008 i.d.F. vom 06.06.2024
Musterentwurf für die Bescheinigung über die Fachhochschulreife (schulischer Teil) – (Gymnasiale Oberstufe, Abendgymnasium, Kolleg) - Rahmenvereinbarung über die Berufsoberschule