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Bildungsgänge der Sekundarstufe I

Aufbauend auf der gemeinsamen vierjährigen - in Berlin und Brandenburg sechsjährigen - Grundschule umfasst die Sekundarstufe I drei Bildungsgänge mit spezifischen Abschlüssen bzw. Berechtigungen, und zwar den

  • Hauptschulbildungsgang
  • Realschulbildungsgang
  • gymnasialen Bildungsgang.

Die Bildungsgänge sind in den Ländern in unterschiedlichen Schularten organisiert.

Schularten können:

  • einen Bildungsgang beinhalten (z. B. Realschule, Gymnasium) 
  • zwei Bildungsgänge beinhalten (z. B. Regelschule) 
  • drei Bildungsgänge beinhalten (z. B. Gesamtschule). 

Für die Gestaltung der Sekundarstufe I hat die Kultusministerkonferenz gemeinsame Grundsätze in der "Vereinbarung über Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I" festgelegt.

Das Sekretariat hat dazu eine schematische Übersicht zur Organisation der Sekundarstufe I in den Ländern erstellt. 

Abschlüsse in der Sekundarstufe I

In der Sekundarstufe I werden der Hauptschulabschluss und der Mittlere Schulabschluss vergeben. Ein über den Mittleren Schulabschluss hinausgehender Leistungsstand berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Zu den Möglichkeiten, einen Abschluss der Sekundarstufe I über den Zweiten Bildungsweg bzw. im Rahmen einer Externen- oder Nichtschülerprüfung zu erlangen, siehe hier.

Durchlässigkeit in der Sekundarstufe I

Zwischen den einzelnen Schularten und Bildungsgängen der Sekundarstufe I ist Durchlässigkeit gegeben. So ist in den Jahrgangsstufen 5 und 6 ein Wechsel in einen anderen Bildungsgang möglich. Zum anderen kann an jeder der genannten Schularten grundsätzlich jeder Abschluss und jede Berechtigung der Sekundarstufe I erreicht werden. Dabei wird an Schularten mit mehreren Bildungsgängen der Unterricht zumindest in einem Teil der Fächer leistungsdifferenziert auf verschiedenen Anspruchsebenen erteilt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, allgemeine Schulabschlüsse auch noch nachträglich an beruflichen Schulen zu erwerben.

Dokumente und Links