Aufbauend auf der gemeinsamen vierjährigen - in Berlin und Brandenburg sechsjährigen - Grundschule umfasst die Sekundarstufe I drei Bildungsgänge mit spezifischen Abschlüssen bzw. Berechtigungen, und zwar den
- Hauptschulbildungsgang
- Realschulbildungsgang
- gymnasialen Bildungsgang.
Die Bildungsgänge sind in den Ländern in unterschiedlichen Schularten organisiert.
Schularten können:
- einen Bildungsgang beinhalten (z. B. Realschule, Gymnasium)
- zwei Bildungsgänge beinhalten (z. B. Regelschule)
- drei Bildungsgänge beinhalten (z. B. Gesamtschule).
Für die Gestaltung der Sekundarstufe I hat die Kultusministerkonferenz gemeinsame Grundsätze in der "Vereinbarung über Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I" festgelegt.
Das Sekretariat hat dazu eine schematische Übersicht zur Organisation der Sekundarstufe I in den Ländern erstellt.