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Erwachsene können Abschlüsse nachträglich erwerben

Zur Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit des deutschen Bildungssystems gehören die Angebote des sogenannten Zweiten Bildungsweges. Sie bieten Erwachsenen die Möglichkeit, Schulabschlüsse nachzuholen, die im regulären Schulverlauf nicht oder nicht vollständig erworben wurden. Diese Bildungsgänge sind besonders interessant für diejenigen, die ihre beruflichen und persönlichen Perspektiven erweitern möchten. 

Abendrealschule

Der Mittlere Schulabschluss kann auf dem Zweiten Bildungsweg an Abendrealschulen erworben werden. Hierfür hat die Kultusministerkonferenz im Jahr 2014 "Voraussetzungen für Aufnahme und Besuch von Abendrealschulen" definiert. Eine entsprechende Vereinbarung über "Voraussetzungen für Aufnahme und Besuch von Abendhauptschulen" wurde 2015 verabschiedet. 

Abendgymnasium und Kolleg

Abendgymnasien ermöglichen berufstätigen Erwachsenen in einem Zeitraum von in der Regel drei Jahren den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife. Kollegs sind Vollzeitschulen zur Erlangung der Hochschulreife. Bewerberinnen und Bewerber müssen eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen können, den Mittleren Schulabschluss erworben haben und im Schuljahr der Anmeldung mindestens das 19. Lebensjahr erreicht haben. Die Studierenden am Abendgymnasium müssen mit Ausnahme der letzten drei Schulhalbjahre berufstätig sein, die Kollegiaten sollen keine berufliche Tätigkeit ausüben. 

Weitere Einzelheiten zu den Aufnahmebedingungen, zur Belegverpflichtung und Gestaltung der Abiturprüfung sind in der Vereinbarung zu den Abendgymnasien und der Vereinbarung zu den Kollegs geregelt.

Nichtschülerprüfung: Mittlerer Schulabschluss

Die Voraussetzungen und Modalitäten für die Nichtschülerprüfung zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses sind in der "Vereinbarung über den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses auf dem Wege der Externenprüfung" dargelegt. 

Nichtschülerprüfung: Allgemeine Hochschulreife

Zur Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler kann zugelassen werden, wer in dem der Prüfung vorausgegangenen Jahr nicht Schülerin oder Schüler einer gymnasialen Oberstufe einer öffentlichen oder nach Landesrecht ihr gleichgestellten privaten Schule oder eines Abendgymnasiums oder Kollegs gewesen ist und nachweisen kann, dass sie oder er sich angemessen auf die Prüfung vorbereitet hat. Die Zulassung, Zusammensetzung des Prüfungsgremiums, die Prüfungsfächer und die Struktur der Prüfung sind in der "Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler ..." geregelt. 

Fernlehrinstitute

Es gibt zahlreiche private Anbieter, insbesondere Fernlehrinstitute, die auf eine solche Nichtschülerprüfung vorbereiten. Diese müssen zum Schutz der Teilnehmer seit dem 1. Januar 1977 staatlich zugelassen sein. Über die Zulassung eines Fernlehrgangs entscheidet die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht der Länder der Bundesrepublik Deutschland (ZFU). Die Internetseite der ZFU ermöglicht auch die Suche nach einem geeigneten zugelassenen Fernlehrgang.

Abiturprüfung an Waldorfschulen

Aufbau, Lehrplan und Versetzungsregelungen der Waldorfschulen erfordern besondere Bestimmungen für die Durchführung der Abiturprüfung an dieser Schulform. Diese Bestimmungen berücksichtigen die sich aus der Pädagogik der Waldorfschulen ergebenden Besonderheiten, aber auch die Notwendigkeit, die Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife in den Ländern gleichwertig und vergleichbar zu halten. 

Schülerinnen und Schüler der Waldorfschulen können frühestens nach dem Besuch von 13 aufsteigenden Jahrgangsstufen am Ende der 13. Jahrgangsstufe zur Abiturprüfung zugelassen werden. Diese ist angelehnt an die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen/Nichtschüler.

Dokumente und Links

Abendhauptschule und Abendrealschule

Abendgymnasium und Kolleg