Menschenrechtsbildung in der Schule

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Bildungsauftrag

Die Menschenrechte einschließlich des Menschenrechts auf Bildung sowie die Verwirklichung der Kinderrechte gehören zum Kernbereich des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule. Sie sind daher auch in den Schulgesetzen verankert.

Menschenrechte sind Teil einer nachhaltigen und umfassenden Unterrichts- und Schulentwicklung. Dies ist Aufgabe aller Lehrkräfte sowie aller in Schulen tätigen Fachkräfte und ein wichtiger Gegenstand in der Zusammenarbeit von Schule und häuslichem Umfeld. Dazu gehören in besonderem Maße die Ermutigung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler zur Wahrnehmung ihrer eigenen Rechte und zum Eintreten für die Rechte anderer.

Menschenrechtsbildung als Querschnittsthema

Die Kultusministerkonferenz sieht in der Menschenrechtsbildung ein Querschnittsthema für das gesamte Schulleben und daher auch eines fächerverbindenden und fachübergreifenden Unterrichts, wie es im Beschluss "Menschenrechtsbildung in der Schule" zum Ausdruck kommt. Über ein besonderes Potenzial für eine an den Menschenrechten orientierte Wertebildung verfügen insbesondere Fächer wie Geschichte, Politik/Wirtschaft/Sozialkunde/Sachkunde, Sprachen, Biologie, Religion und Ethik/Philosophie. Aber auch alle anderen Fächer sind gefordert, ihren Beitrag zu leisten.

Dokumente und Links