287. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 21. und 22.Oktober 1999 in Husum
Am 21./22. Oktober 1999 fand unter dem Vorsitz von Staatsminister Prof. Dr. Hans Joachim Meyer (Sachsen) die 287. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz in Husum statt.
Im Mittelpunkt der Beratungen standen folgende Themen:
- Öffnung von Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz für mehr Vielfalt im Bildungswesen,
- leistungsorientierte Besoldung von Hochschullehrern,
- Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
- Neue Berechnungsmaßstäbe für die Kapazitätsermittlung in der Medizin,
- Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandortes Deutschland,
- "Perspektiven der Lehrerbildung in Deutschland"; Abschlussbericht der von der Kultusministerkonferenz eingesetzten Kommission zur Reform der Lehrerbildung.
Ihre Entscheidung darüber, ob und unter welchen Bedingungen Studiengebührenfreiheit für eine bestimmte Zeit länderübergreifend vereinbart werden könnte, hat die Kultusministerkonferenz vertagt.
Die Kultusminister legten zudem die Termine für die Plenarsitzungen der Kultusministerkonferenz im Jahr 2000 fest: Danach findet die 289.Plenarsitzung am 17./18.02.2000 in Berlin, die 290.Plenarsitzung am 25./26.05.2000 in Thüringen, die 291.Plenarsitzung am 05./06.10.2000 in Bremen und die 292.Plenarsitzung am 07.12.2000 in Bonn statt.
Am ersten Sitzungstag, dem 21.10.1999, führten die Präsidien von Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz ein Gespräch zu aktuellen wissenschaftspolitischen Themen.
Öffnung von Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz für mehr Vielfalt im Bildungswesen
Nachdem die Kultusministerkonferenz im März in einer Grundsatzentscheidung beschlossen hatte, einige ihrer Vereinbarungen für mehr Vielfalt im Bildungswesen zu öffnen, hat sie jetzt bei ihrer 287.Plenarsitzung am 21./22.Oktober 1999 in Husum bereits bestehende Vereinbarungen in vier wichtigen Bereichen in diesem Sinne verändert. Die in Husum beschlossenen Neuregelungen dienen dem Ziel, die föderale Vielfalt des Bildungswesens in der Bundesrepublik dadurch zu stärken, dass den Ländern auf der Basis eines gemeinsamen Kerns von Qualitätsstandards mehr Raum für innovative Ansätze eröffnet wird. Die notwendige Vergleichbarkeit der Abschlüsse, d.h. die Durchlässigkeit des Bildungssystems und die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger, bleibt zugleich gesichert.
Im Bereich der Lehrerbildung betreffen die Änderungen die gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen, wobei die Länder künftig auf einen umfangreichen Katalog von bisher bestehenden Hindernissen der gegenseitigen Anerkennung verzichten. In bestimmten Fällen nicht zueinander passender Ausbildungen bleibt die Anerkennung Sache des einstellenden Landes. Die Länder haben sich auch darauf verständigt, in einer Experimentierphase die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes der Referendare unter Voraussetzung verstärkter Praxiselemente im Studium gegenseitig zu akzeptieren. Im Bereich der Lehrerbildung wurden auch einige noch offene Anerkennungsfragen bei Lehrern geklärt, die ihre Ausbildung in der ehemaligen DDR gemacht haben. Ziel ist dabei, beim Wechsel in ein anderes Land auf eine Nachqualifikation grundsätzlich zu verzichten, wenn die Bewährung im Schuldienst eines der neuen Länder festgestellt wurde.
Im zweiten Bereich wurden weitere Schritte hin zu mehr Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung beschlossen. Konkrete Veränderungen wurden für die bestehende "Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen" vorgenommen. Zudem werden die Zugangsvoraussetzungen für Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer erleichtert und ebenso der Zugang von Nichtschülern zur Abschlussprüfung der Fachoberschule. Die einzelnen Änderungen dienen dem Ziel, der beruflichen Qualifikation einen höheren Stellenwert im Gesamtsystem der Bildungsgänge und Abschlüsse zuzumessen.
Auch im Bereich der gymnasialen Oberstufe gibt es künftig größere Gestaltungsspielräume für die einzelnen Länder. Die Abiturprüfung kann wie bisher vier Fächer oder künftig auch fünf Komponenten umfassen. Verpflichtend bleiben mindestens drei schriftliche und mindestens eine mündliche Prüfung. Die jetzt mögliche fünfte Komponente kann entweder eine schriftliche oder mündliche Prüfung in einem weiteren Fach oder eine besondere Lernleistung sein. Leistungskurse können, wenn in einem Land mehr als zwei vorgesehen sind, künftig auch vierstündig statt wie bisher fünfstündig unterrichtet werden.
Vereinbart haben die Kultusminister außerdem eine Vereinfachung des Verfahrens, mit dem sie sich untereinander besondere Schulversuche anzeigen, die von bestehenden Vereinbarungen zwischen den Ländern abweichen. Wechselseitiges Vertrauen auf der Basis eines transparenten Verfahrens gegenseitiger Information steht im Vordergrund des künftigen Verfahrens.
Leistungsorientierte Besoldung der Hochschullehrer
Die Kultusministerkonferenz hat sich auf ihrer 287.Plenarsitzung am 21./22.Oktober 1999 in Husum erneut mit Fragen zur leistungsorientierten Besoldung von Hochschullehrern befasst und damit ihre Beratungen vom Mai fortgesetzt. Der jetzt in der Kultusministerkonferenz erreichte Diskussionsstand soll in die Beratungen der Expertenkommission "Reform des Hochschullehrerdienstrechts" bei der Bundesregierung einfließen.
Zentral für die Überlegungen der Kultusministerkonferenz ist das bereits von ihr vorgestellte Grundmodell, wonach sich die Besoldung von Hochschullehrern künftig aus einer Grundvergütung, die als Festbetrag gewährt wird, und Zulagen zusammensetzen könnte.
Die Konferenz hat in Husum jetzt ihre Annahmen zur Grundvergütung auf der Basis von Berechnungen, die sich auf den konkreten Stellenbestand in den Ländern beziehen, vertieft diskutiert. Danach spricht sich die Mehrheit der Länder für ein einheitliches Professorenamt für Universitäten, Kunst- und Musikhochschulen und gleichgestellten Hochschulen einerseits, ein zweites einheitliches Amt für Professoren an Fachhochschulen andererseits aus.
Hinsichtlich der Zulagen gehen die Überlegungen in der Konferenz dahin, dass sie grundsätzlich befristet oder auf Dauer gewährt werden oder für ruhegehaltsfähig erklärt werden können; aus dieser Abstufung ergeben sich Anreizmöglichkeiten und Umstrukturierungschancen. Zur Höhe der Grundvergütung, zur Funktion und Ausgestaltung der Zulagen vertreten die Länder unterschiedliche Auffassungen.
Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 287.Plenarsitzung am 21./22.Oktober 1999 in Husum Fragen der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf der Grundlage eines Diskussionspapiers beraten. Der hier gewonnene Diskussionsstand soll ebenfalls in die Beratungen der Expertenkommission "Reform des Hochschuldienstrechtes" bei der Bundesregierung einfließen.
Die in der Konferenz diskutierten Vorschläge zielen auf eine frühere Erstberufung, eine frühere eigenverantwortliche Tätigkeit in Forschung und Lehre und eine Steigerung der Attraktivität deutscher Hochschulen für qualifizierte Nachwuchswissenschaftler aus dem Ausland.Im Zentrum des von der Kultusministerkonferenz diskutierten Modells steht, dass die Qualifizierungsphase des Nachwuchses zwischen der Promotion und der Erstberufung so ausgestaltet wird, dass sie in maximal sechs Jahren abgeschlossen werden kann. Damit soll die Professur mit 34 Jahren erreichbar werden.Die Qualifizierungsphase soll sich in eine Postdoktorandenphase sowie in eine Assistenzprofessur gliedern. Grundsätzlich könnte die Qualifizierung über Postdoktorandenphase und Assistenzprofessur neben den bisherigen Qualifizierungsweg über Assistentur und Habilitation (oder entsprechende Leistungen) treten oder diesen Weg ersetzen. Beide Positionen werden von Ländern in der Kultusministerkonferenz vertreten.Grundzüge des diskutierten Modells sind: Assistenzprofessoren sind in Forschung und Lehre eigenverantwortlich. Für die Assistenzprofessur soll ein striktes Hausberufungsverbot gelten; die Stellen sollen international ausgeschrieben werden. Bewerbungsvoraussetzung sollen eine qualifizierte und zügig abgeschlossene Promotion sowie in der Regel eine Bewährung in der Postdoktorandenphase sein. Am Ende der Assistenzprofessur steht die Berufung auf eine (Lebenszeit)-Professur oder die Überführung in eine (Lebenszeit)-Professur an derselben Hochschule ("Tenure track"). Erfolgt weder das eine noch das andere, steht am Ende der Assistenzprofessur ein besonderes Verfahren zur Feststellung der Qualifikation zum Professor, in dem die "Venia Legendi" erteilt werden kann. Neue Berechnungsmaßstäbe für die Kapazitätsermittlung in der MedizinDie Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 287.Plenarsitzung am 21./22.Oktober 1999 in Husum beschlossen, dass sie grundsätzlich in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin anstrebt, das bisherige stellenbezogene Verfahren der Ermittlung der Ausbildungskapazität durch ein budgetbezogenes Verfahren abzulösen.Bisher wird die vorhandene Ausbildungskapazität nach einem Verfahren berechnet, das in den siebziger Jahren entwickelt wurde. Dabei wird die in einem Studiengang vorhandene Ausbildungskapazität im Wesentlichen daraus errechnet, dass man die vorhandene Lehrkapazität mit der Lehrnachfrage pro Student (sog. "Curricularnormwert") in Beziehung setzt. Es handelt sich dabei um eine kompliziertes stellenbezogenes Verfahren, das neueren Entwicklungen in der Hochschulmedizin, die auf eine leistungsgesteuerte Globalisierung der Mittelzuweisung abzielen, nicht entspricht und der Verflechtung von Forschung und Lehre einerseits und Krankenversorgung andererseits nur unzureichend Rechnung trägt.Die Kultusminister sehen die Vorteile des vorgeschlagenen neuen Verfahrens bei der Berechnung der Ausbildungskapazitäten in der Medizin u.a. darin,
- dass die Länder damit künftig über ein präzises und transparentes Instrumentarium zur Bestimmung der Aufgaben der Hochschulmedizin verfügen, und
- dass es sich künftig um ein Verfahren handelt, das der Entwicklung der Finanzierung in der Krankenversorgung gerecht wird, ohne dass dadurch eine aufgabengerechte Finanzierung von Forschung und Lehre beeinträchtigt würde.
Die Kultusministerkonferenz hat die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen beauftragt, das Modell unter Einbeziehung der konkreten Daten aller medizinischen Fakultäten und Hochschulklinika zu präzisieren und das mit der Einführung der neuen Kapazitätsermittlung verbundene Risiko in NC-Prozessen gutachterlich abzuklären; sie hat gleichzeitig ihren Ausschuss für Hochschule und Forschung beauftragt, ihr einen Umsetzungsvorschlag zu entwickeln. Auf der Grundlage dieser beiden Berichte wird sich die Kultusministerkonferenz im Sommer 2000 weiter mit dem Thema befassen.
Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandortes Deutschland
Nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Kultusministerkonferenz auf ihrer 287.Plenarsitzung am 21./22.Oktober 1999 in Husum den Entwurf einer gemeinsamen Erklärung von Bund und Ländern zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandortes Deutschland verabschiedet. Der Erklärungsentwurf und der dazugehörige ausführliche Bericht werden den Regierungschefs von Bund und Ländern am 16.Dezember 1999 vorgelegt, um ihnen zum zweiten Mal über die erreichten Fortschritte bei der Internationalisierung des Studienstandortes zu berichten.
Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung stellen fest, dass die internationale Orientierung der Hochschulen in Deutschland in den vergangenen zwei Jahren einen deutlichen Impuls erhalten hat. Die Pflege der internationalen Beziehungen sei als zentrale Aufgabe der Hochschulen inzwischen überall anerkannt; Internationalisierung und Attraktivität für ausländische Studierende und Wissenschaftler seien akzeptierte und wichtige Gradmesser für die Leistungsfähigkeit einer Hochschule geworden. Die ergriffenen Maßnahmen würden sich auch auf die internationale Mobilität deutscher Studierender und Wissenschaftler positiv auswirken, die Internationalisierung sei darüber hinaus zu einer wesentlichen Triebfeder der Hochschulreform in Deutschland geworden ist.
Zu dieser erfreulichen Entwicklung hätten vielfältige Maßnahmen wesentlich beigetragen, die Bund und Länder im Zusammenwirken mit den Wissenschaftsorganisationen und Hochschulen ergriffen hätten.
Insbesondere folgende Maßnahmen hätten sich als wirkungsvoll erwiesen:
- die Einführung eines Modells konsekutiver Studiengänge mit international gebräuchlichen Abschlussbezeichnungen (Bachelor/Master bzw. Bakkalaureus/Magister),
- die Internationalisierung der Studienangebote,
- die Verbesserung der Rahmenbedingungen, etwa durch Verbesserung des Vollzugs ausländerrechtlicher und arbeitsrechtlicher Bestimmungen für ausländische Studierende,
- die Intensivierung der internationalen Hochschulkooperation und der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Ausland in Hochschulen wie Großforschungseinrichtungen,
- und die Verbesserung der Information über den Studienstandort Deutschland und Ansätze zu einem internationalen Hochschulmarketing.
Für eine nachhaltige Steigerung der internationalen Attraktivität müssen nach Auffassung beider Seiten diese Maßnahmen fortgeführt und wo möglich verstärkt werden. Handlungsbedarf bestehe darüber hinaus für die Sicherung und Akzeptanz der neuen Studienabschlüsse im Studiensystem und auf dem Arbeitsmarkt, bei der Bemühung um besonders qualifizierte ausländische Nachwuchswissenschaftler, bei der Verankerung von Internationalisierung als Faktor der Leistungsbemessung von Hochschulen und im Bereich des Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrechts, wo die Bemühungen um eine wissenschaftsfreundliche Handhabung fortgesetzt werden müssten.
Perspektiven der Lehrerbildung in Deutschland
Abschlussbericht der von der Kultusministerkonferenz eingesetzten Kommission
Die Kultusministerkonferenz hatte im September 1998 eine gemischte Kommission mit Fachleuten aus Wissenschaft und Bildungsverwaltung eingesetzt, deren Auftrag es war, ausgehend von einer Übersicht über aktuelle Problemstellungen Optionen für die Gestaltung einer zukunftsorientierten Lehrerausbildung zu entwerfen und zu bewerten. In der 287. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 21./22.Oktober 1999 in Husum hat die Kommission - vertreten durch ihren Vorsitzenden Prof. Terhart (Bochum) - ihren Abschlussbericht vorgelegt.
Darin geht die Kommission davon aus, dass das hohe fachliche Niveau eine besondere Stärke der Lehrerausbildung in Deutschland ist, während die Ausbildung im Bereich der pädagogisch-didaktischen Kompetenzen vielfach jedoch noch nicht zufrieden stellen kann. An der äußeren Rahmenstruktur der Ausbildung - universitäre Lehrerbildung, Zweiphasigkeit, zwei Staatsexamina - sollte nach Auffassung der Kommission festgehalten werden. Das Potential dieser Rahmenstruktur muss aber, so die Kommission in ihrem Bericht, durch eine zielorientierte und breit gefächerte Weiterentwicklung aller beteiligten Institutionen, Prozesse, Inhalte und Personengruppen besser ausgeschöpft werden. Zentrales Anliegen der Kommission ist es dabei, dass dem Lernen im Beruf eine höhere Bedeutung als bisher zugemessen wird. Die ersten Berufsjahre seien für den Aufbau beruflicher Kompetenzen entscheidend; in dieser Phase würden die angehenden Lehrkräfte jedoch allein gelassen. Ausschlaggebend sei es, dass bereits in diesen Anfangsjahren eine Haltung aufgebaut werde, der das kontinuierliche Weiterlernen im Beruf selbstverständlich ist. Hierzu schlägt die Kommission u.a. eine verbesserte Personaleinsatzplanung, die Errichtung eines Unterstützungssystems, die Erarbeitung von schulbezogenen Fortbildungsplänen und leistungs- und kompetenzbezogene Elemente in der Lehrerbesoldung vor.
Zur ersten Phase der Ausbildung spricht sich die Kommission gegen eine Verlagerung (von Teilen) der Ausbildung von den Universitäten an Fachhochschulen aus. Sämtliche Elemente des gegenwärtigen Studienmodells, also Fächer, Fachdidaktiken, Erziehungswissenschaften und Praktika, müssten aber stärker am späteren Berufsfeld ausgerichtet sein. Die Beliebigkeit der Studienangebote und des Studierens müsse sowohl auf Seiten der Lehrenden wie der Lernenden dringend überwunden werden. Prüfungen sollten in Teilen studienbegleitend absolviert werden können. Organisatorisch unterstützt werden könne dies durch sog. "Zentren für Lehrerbildung und Schulforschung", die als Querstruktur die Lehrerbildung an den Universitäten vertreten.
Den Vorbereitungsdienst bezeichnet die Kommission als bisher vernachlässigte Phase der Lehrerbildung. Hier bestünden dringende Entwicklungsnotwendigkeiten - etwa in Bezug auf die Abstimmung mit den Inhalten der ersten Phase, die Koordination der Lernorte Studienseminar und Ausbildungsschule und die Koordination der Beratungs- und Beurteilungsfunktion der Ausbilder. Die Studienseminare müssten sich konzeptionell zu einer Studienstätte entwickeln, deren wesentliches Ziel die Vorbereitung auf die Übernahme von Verantwortung für eigenes berufliches Handeln ist. Ein gravierendes Problem sieht die Kommission dabei in der Rekrutierung bzw. teilweise mangelnden Qualifizierung des Ausbildungspersonals. Dem selbständigen, eigenverantwortlichen Ausbildungsunterricht misst sie hohe Bedeutung zu.
Die Kommission versteht ihren Bericht als Grundlage für Bewertungen und Entscheidungen der Kultusministerkonferenz und als Basis für Weiterentwicklungen in den einzelnen Ländern. Sie macht für alle Phasen der Ausbildung Vorschläge für Verbesserungsmaßnahmen. Der Bericht wird in Kürze im Beltz-Verlag Weinheim erscheinen und dann über den Buchhandel (ISBN 3-407-25229-3) zu beziehen sein.