Kultusminister Konferenz

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„Flächendeckend testen, Unterricht und Prüfungen ermöglichen"

Die Kultusministerkonferenz hat sich am 8. April 2021 vor dem Hintergrund der Pandemieentwicklung eingehend mit der aktuellen Situation an den Bildungseinrichtungen befasst und sich dabei auf Empfehlungen verständigt, die es ermöglichen sollen, die Schulen so weit wie möglich prioritär offen zu halten.

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und brandenburgische Ministerin für Bildung, Jugend und Sport, Britta Ernst, erklärte: „Die Bildungspolitik steht auch in dieser schwierigen Phase der Corona-Epidemie in der Verantwortung, Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Bildung und Unterricht zu gewährleisten. Darum ist es unser gemeinsames Ziel, so viel Präsenzunterricht wie möglich anzubieten. Dieses Ziel werden die Länder durch eine flächendeckende und umfassende Test- und Impfstrategie mit ausreichenden Testkapazitäten begleiten. Die Testmöglichkeiten sollen so ausgebaut werden, dass allen Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften und sonstigen an Schulen Beschäftigten zweimal wöchentlich die Möglichkeit für einen Selbsttest angeboten werden kann. Damit wollen wir einen wirksamen Schutz vor der weiteren Ausbreitung der Pandemie an unseren Schulen leisten und zugleich das Recht der Schülerinnen und Schüler auf Bildung gewährleisten. Den Abschlussjahrgängen an unseren Schulen können wir mitteilen, dass sie ihre Prüfungen werden ablegen können.“

Die Kultusministerkonferenz hatte Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen eingeladen, die sich zum Infektionsgeschehen und zu geeigneten Test- und Interventionsmaßnahmen äußerten. Prof. Dr. med. G. Krause, Leiter der Abteilung für Epidemiologie am Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung (HZI), Braunschweig, betonte: „Angesichts der Zunahme auch schwerer Erkrankungen sind gesamtgesellschaftlich weitere Maßnahmen zur Minderung der Infektionsausbreitung nötig. Die Aussetzung des Präsenzunterrichtes sollte nicht als primäres Mittel der Pandemiebekämpfung gesehen werden, sondern als zusätzliche Maßnahme nach Ausschöpfung kontaktbeschränkender Maßnahmen in anderen Lebensbereichen. Die Aussetzung des Präsenzunterrichtes hat schwere psychosoziale und körperliche Folgen für viele Kinder und Jugendliche – sofern diese Intervention unvermeidlich ist, muss sie verbunden sein mit Maßnahmen, die diese unerwünschten Folgen abmildern.“

Der Beschluss im Wortlaut