Kultusminister Konferenz

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Kultusministerkonferenz begrüßt, daß höchstes deutsches Gericht zur Rechtschreibreform eine Entscheidung treffen wird

Die Kultusministerkonferenz begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung zu sprechen, obwohl die Beschwerdeführer ihre Verfassungsbeschwerde zurückgezogen haben.

Es war nicht die Kultusministerkonferenz, die das Verfassungsgericht angerufen hat. Die KMK ist aber der Überzeugung, daß die Entscheidung einen wichtigen Beitrag zur Klärung der öffentlichen Kontroverse um die Einführung der Rechtschreibreform leisten wird und damit die Verunsicherung vieler Bürger, gerade auch von Eltern, Schülern und Lehrern, beenden wird. Die Kultusministerkonferenz wird selbstverständlich die Entscheidung respektieren, egal wie sie für sie ausfällt. Sie hat sich auch an Spekulationen über die Entscheidung des Gerichtes am 14.07. nicht beteiligt, die offenbar aber die Beschwerdeführer veranlaßt haben, ihre Beschwerde zurückzuziehen.

Das Verhalten der Beschwerdeführer, ihre Beschwerde wenige Tage vor der Entscheidung zurückzuziehen und das Verfahren mit unqualifizierten Vorwürfen zu belasten, ist aus Sicht der KMK durchsichtig und zeugt von einem merkwürdigen Demokratie- und Rechtsverständnis. Es verstärkt die Verunsicherung statt dem Rechtsfrieden zu dienen. Das Verhalten der Beschwerdeführer legt den Schluß nahe, daß die Kläger mit einer für sie ungünstigen Entscheidung des Gerichtes, das sie selbst angerufen haben, rechnen und sich dieser nicht stellen wollen.