Kultusminister Konferenz

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Kultusministerkonferenz: Geflüchtete aus der Ukraine sind in der Schule willkommen

KMK legt Leitlinien bis Sommerferien fest

Die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder haben Leitlinien für die Beschulung von Geflüchteten aus der Ukraine verabschiedet, die zunächst bis zu den Sommerferien gelten. Die Länder stellen mit ihrem Beschluss sicher, dass sie im Rahmen ihrer bestehenden und erprobten Konzepte zur Integration den aktuell über 100.000 zugewanderten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine zu ihrem Recht auf Bildung verhelfen. Im wöchentlichen Rhythmus veröffentlichen die Länder auf der Website der Kultusministerkonferenz (KMK) Zahlen zu geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine.

Alle 16 Länder sind sich der Lage bewusst und ergreifen landesspezifische Maßnahmen. Zur besseren Koordinierung hat die KMK im März dieses Jahres eine Task Force Ukraine eingerichtet, um geflüchteten ukrainischen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften schnell zu helfen und gemeinsam die Fragen zu klären und zu koordinieren, die alle Länder betreffen. Die Task Force hat beispielsweise ländergemeinsame Eckpunkte für die kurzfristige, vorübergehende Beschäftigung ukrainischer Lehrkräfte erarbeitet, unter denen mit Blick auf die besondere Situation der Zugang zu einer Beschäftigung als Lehr- oder Unterstützungskraft erleichtert werden soll. So können etwa Selbsterklärungen an Stelle eines Führungszeugnisses oder - vorübergehend - fluchtbedingt fehlender Ausbildungsnachweise treten. Das Vorliegen eines Aufenthaltstitels muss nicht abgewartet werden, sondern bereits die sogenannte Fiktionsbescheinigung ist als Arbeitserlaubnis ausreichend. Auf dieser Grundlage werden in allen Ländern ukrainische Lehrkräfte kurzfristig und unbürokratisch an den Schulen eingestellt. In den Ländern besteht zudem Konsens, dass das Erlernen der deutschen Sprache und die Integration in das deutsche Schulsystem Priorität haben und dass der Online-Unterricht der ukrainischen Seite, nach ukrainischen Vorgaben und/oder mit ukrainischen Lehrwerken, grundsätzlich nur als flankierende Maßnahme zu betrachten ist.

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Karin Prien: „Wir integrieren Kinder und Jugendliche zügig in ein schulisches Umfeld. Das gibt den Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine Sicherheit und damit etwas Normalität, während dieser Ausnahmesituation für sie. Wir sind froh über hunderte ukrainische Lehrkräfte, die bereits in Schulen in Deutschland eingesetzt werden konnten. Die KMK stellt digitale ukrainische Unterrichtsmedien zur Verfügung und auch Materialien die dabei helfen sollen, Kultur und Bräuche der Ukraine zu vermitteln. Es besteht Konsens zwischen den Ländern, dass das Erlernen der deutschen Sprache und die Integration in die deutschen Schulen Priorität haben. Das ist eine Herausforderung, die Lehrkräfte und Schulleitungen mit großem Engagement leisten. Wir arbeiten gemeinsam dafür, trotz des Krieges in der Ukraine diesen vor dem Krieg geflohenen Kindern und Jugendlichen gute Bildungschancen und damit eine Zukunft zu ermöglichen.“

Der Beschluss vom 10.05.2022 lautet wie folgt:

Erklärung zu Regelungen bis zu den Sommerferien

Der seit über zwei Monaten währende Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine nimmt immer brutalere Ausmaße an: Die Gräuel von Butscha und Mariupol sind Beispiele für einen im Nachkriegseuropa unvorstellbaren Bruch des Völkerrechts. Die damit verbundenen Fluchtbewegungen gebieten verantwortungsvolles und zügiges Handeln. Die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder nehmen die damit für die Schulen und Hochschulen verbundenen Herausforderungen an, mit dem Ziel, den geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu ihrem Recht auf Bildung und Integration zu verhelfen.  Dabei besteht eine besondere Herausforderung darin, sowohl dem Wunsch der ukrainischen Regierung nach Ermöglichung des Erwerbs ukrainischer Lerninhalte als auch dem Erwerb der deutschen Sprache und der Integration in das deutsche Schulsystem Rechnung zu tragen. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) der KMK hat hierfür eine umfangreiche Expertise erstellt.

Die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder verfolgen zunächst bis zu den Sommerferien folgende Leitlinien:

  • Schulpflicht: Die jeweils auf Landesebene bestehenden Regelungen zur Schulpflicht gelten auch für ukrainische Geflüchtete.
  • Integration/Spracherwerb: Die Kinder und Jugendlichen sollen in das deutsche Schulsystem integriert werden. Ein Teil der Geflüchteten wird derzeit in Willkommensklassen/Vorbereitungsgruppen o.Ä. – mit besonderer Schwerpunktsetzung auf den Spracherwerb – unterrichtet. Der Erwerb der Bildungssprache Deutsch wird durch systematische Angebote in Deutsch als Zweitsprache sowie die baldige Integration in den Fachunterricht ermöglicht. Die Schülerinnen und Schüler können zusätzlich auch ukrainische Online-Lernangebote wahrnehmen, sofern diese verfügbar sind.
  • Beschäftigung ukrainischer Lehrkräfte: Die Länder haben sich bereits auf Eckpunkte zur Einstellung von ukrainischem pädagogischem Personal geeinigt. Durch ein beschleunigtes Verfahren sind schon jetzt zahlreiche ukrainische Kräfte in den Schulen tätig.
  • Ukrainisches Lehrmaterial und Informationen über die Ukraine: Die Länder haben bereits ukrainisches Unterrichtsmaterial durch das FWU im großen Umfang gesichert. Zudem wurden in Zusammenarbeit mit Stiftungen Informationsmaterialien für deutsche Lehrkräfte erstellt, die das ukrainische Schulsystem sowie Kultur und Bräuche der Ukraine erklären. Neben den in den Ländern bereits existierenden Übersichten zu DaZ-Materialien wird auch länderübergreifend eine Übersicht erstellt und werden die Materialien den Schulen zugänglich gemacht.
  • Psychologische und soziale Betreuung: Viele der Geflüchteten benötigen psychosoziale Unterstützung. Die vorhandenen Kapazitäten werden hierfür genutzt und ggf. erweitert. Wo es möglich ist, werden hierfür auch ukrainische Fachkräfte einbezogen.


Die KMK wird sich im Rahmen ihrer Sitzung im Juni erneut mit Fragen der Beschulung von geflüchteten ukrainischen Kindern und Jugendlichen befassen.

Hintergrund

Die Kultusministerkonferenz hat bereits am 05.04.2022 einen Beschluss zum Hochschulzugang mit ukrainischen Bildungsnachweisen gefasst: https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/kultusministerkonferenz-regelt-hochschulzugang-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine.html