Kultusminister Konferenz

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Spitzengespräch der Kultusministerkonferenz mit der Deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland

Aktuelle Schul- und Hochschulthemen hat die Kultusministerkonferenz (KMK) mit den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie weiteren Vertretern besprochen. Das Gespräch fand am 7. Juni 2019 im Rahmen der 366. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz in Wiesbaden statt.

Zentrale Inhalte im ersten Teil des Gesprächs waren der Religionsunterricht, die Förderung der Schulen in kirchlicher Trägerschaft und der Umgang mit religiöser Pluralität im Schulleben. Die Gesprächsteilnehmer würdigten die Bedeutung des Religionsunterrichts in einer religiös und weltanschaulich pluralen Schule und Gesellschaft und bekräftigten ihre gemeinsame Verantwortung für das Fach. „Wir schätzen das Engagement der Kirchen für den Religionsunterricht und sehen uns in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Fach auch entsprechend der Stundentafel erteilt wird“, resümierte der Präsident der KMK, Hessens Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz.

„Die Bewältigung der mit der religiösen und weltanschaulichen Vielfalt verbundenen Aufgaben reicht über den Religionsunterricht hinaus“, erklärte der Ratsvorsitzende der EKD, Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm, und fügte hinzu: „Sie berührt immer auch die Fragen und Formen gelebter Religion im Schulleben, in der Schulentwicklung und im Schulprofil. In diesem Zusammenhang wird der Streit, wie weit die Religionsfreiheit in der Schule reichen soll – so nehmen wir es wahr –, deutlich schärfer.“ Mit Sorge betrachten die Kirchen auch die Zunahme antisemitischer und anderer religionsfeindlicher Übergriffe in Schulen. „Deshalb unterstützen wir alle Anstrengungen“, so der Ratsvorsitzende, „eine Schulkultur zu fördern, die von der Achtung vor der Würde jedes Menschen, von gegenseitigem Respekt und Verständnis geprägt ist.“

Ein wichtiger Gesprächspunkt war die Förderung der Schulen in freier Trägerschaft. Die Kirchen hoben hervor, dass kirchliche Schulen sich als gemeinwohlorientierte Schulen verstehen. Kirchliche Schulträger beteiligen sich an der gesellschaftlichen Gesamtverantwortung für Kinder und Jugendliche

und sehen sich in besonderer Weise dem grundgesetzlichen Verbot einer Sonderung nach Besitzverhältnissen verpflichtet. Dieses von den Eltern geschätzte Bildungsengagement der Kirchen benötige aber auch staatliche Unterstützung.

Im Blick auf den Hochschulbereich würdigten die Gesprächsteilnehmer, dass sich die theologischen Fakultäten und Institute aktiv an interdisziplinären Forschungsprojekten und der Entwicklung von fächerübergreifenden Studiengängen beteiligen. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, verwies darauf, „dass die Theologien einen originären Beitrag zu Forschung und Lehre leisten, der durch andere Wissenschaften nicht ersetzt werden kann“, und fügte hinzu: „Über die theologische Ausbildung für kirchliche Berufe (Pfarramt, pastoraler Dienst, Religionsunterricht) hinaus haben sich die theologischen Fakultäten und Institute als Forschungseinrichtungen profiliert.“

Zudem teilen die Gesprächspartner die Sorge, dass im Kontext von „alternativen Fakten und Wahrheiten“ in Teilen der Gesellschaft und der Öffentlichkeit Universitäten und Wissenschaften als solche infrage gestellt werden.

Ferner fand ein breiter Austausch über die derzeit angespannte Situation von Religionsgemeinschaften an deutschen Hochschulen statt. Die Kirchen erinnerten an die grundgesetzlich verankerte positive Religionsfreiheit und warben für eine differenzierte Handhabung im Umgang mit Religionsausübung auf dem Campus. „Religion als möglicher integrativer Teil universitären Lebens hat eine hohe Bedeutung“, so Kardinal Marx, und „braucht – wörtlich und übertragen – Raum in der Lebenswelt der Studierenden.“ Die universitäre Diskussion über Fragen der Religiosität helfe aus Sicht der Kirchen, bestehende Vorbehalte abzubauen. Die Kirchen werden sich für einen von Respekt und Dialogbereitschaft bestimmten Umgang mit der religiösen Vielfalt an den Hochschulen einsetzen.

Es wurde vereinbart, die regelmäßigen Gespräche fortzusetzen.

An dem Gespräch nahmen von katholischer Seite neben Kardinal Reinhard Marx unter anderem teil: Erzbischof Hans-Josef Becker (Vorsitzender der Kommission für Erziehung und Schule), Weihbischof Dr. Christoph Hegge (stv. Vorsitzender der Kommission für Wissenschaft und Kultur), P. Prof. Dr. Joachim Schmiedl ISch (Vorsitzender des Katholisch-Theologischen Fakultätentages), Prof. Dr. Ansgar Hense (Leiter des Instituts für Staatskirchenrecht) sowie Prof. Dr. Birgit Aschmann (Mitglied des Hauptausschusses des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, ZdK).

Vonseiten der evangelischen Kirche nahmen neben Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm unter anderem teil: Prof. Dr. Elisabeth Gräb-Schmidt, Mitglied des Rates der EKD), Dr. Volker Jung (Kirchenpräsident der Ev. Kirche in Hessen und Nassau), Prof. Dr. Helmut Schwier (stv. Vorsitzender des Evangelisch-theologischen Fakultätentages) und Prof. Dr. Annette Scheunpflug (Vorsitzende der Kammer der EKD für Bildung und Erziehung, Kinder und Jugend).