Dokumentation 229: Vorausberechnung der Studienanfänger- und Studierendenzahlen 2021 bis 2030
Erstmals seit 2005 veröffentlicht die Kultusministerkonferenz in diesem Jahr über die Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen hinaus eine Vorausberechnung für Studierende. Die vorliegende Vorausberechnung geht methodisch von einer künftig gleichbleibenden Studierneigung der Studienberechtigten, stabilen Verhältnissen hinsichtlich der Wanderungen zwischen den Ländern sowie der Verfügbarkeit von Studienplätzen für den so entstehenden Bedarf aus („Status-quo-Vorausberechnung“). Die auf dieser Basis ermittelte Anzahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger sowie Studierenden gibt somit die zu erwartende Entwicklung bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen wieder. Aufgrund der in den letzten Jahren stark gestiegenen Studienangebote privater Hochschulen, bei denen eine besondere Dynamik und stark steigende Studierendenzahlen zu verzeichnen waren, hat sich die Struktur der Hochschullandschaft verändert. Im Hinblick auf die Aussagekraft der Status-quo-Vorausberechnung konzentriert sich die Darstellung auf die Entwicklung an den Hochschulen in Trägerschaft der Länder; für die Hochschulen insgesamt werden ausschließlich bundesweite Gesamtergebnisse dargestellt. Dies erlaubt eine Abschätzung wesentlicher Indikatoren, die für die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder im „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ herangezogen werden.
Den Vorausberechnungen der Studienanfängerzahlen und Studierendenzahlen liegt die Vorausberechnung der Zahl der Schulabsolventinnen und Schulabsolventen mit Studienberechtigung (Hochschulreife und Fachhochschulreife) der KMK vom November 2021 zugrunde (s. hier).