Kultusminister Konferenz

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Aufgaben und Ziele

Die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) ist ein unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium der Kultusministerkonferenz. Ihr gehören 16 Bildungsforscher:innen aus unterschiedlichen Disziplinen an. Die SWK berät die Länder bei der Weiterentwicklung des Bildungswesens. Sie identifiziert bestehende Probleme und gibt evidenzbasierte Empfehlungen für deren Lösung.

Die Beratung erfolgt auf Basis der zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden wissenschaftlichen Evidenz. Grundlage der Empfehlungen bilden Erkenntnisse des Bildungsmonitorings, der Bildungsberichterstattung und der Forschung. Dabei nimmt die Kommission eine interdisziplinäre, längerfristige und systemische Perspektive entlang der Bildungsbiografie ein.

Formate

Gutachten bearbeiten eine umfangreiche Fragestellung unter verschiedenen disziplinären Perspektiven und enthalten Empfehlungen für längerfristige Maßnahmen und strategische Entwicklungen. Sie werden in Arbeitsgruppen unter Einbezug externer wissenschaftlicher Expertise erarbeitet.

Stellungnahmen beziehen sich auf eine aktuelle Frage und enthalten Empfehlungen für eine eher kurz- und mittelfristige Umsetzung.

Impulspapiere adressieren fachliche Diskussionen bezogen auf eine konkrete Maßnahme, Situation oder ein Vorhaben mit Handlungsaufforderung und entwickeln strategische Positionen.

Arbeitsweise

Der Prozess der Erstellung erfolgt ausschließlich auf Basis wissenschaftlicher Expertise und unabhängig von jeder politischen Einflussnahme. Aufbauend auf einer systematischen Recherche und Bewertung vorliegender Forschungsbefunde werden Problemlagen beschrieben, Entwicklungen eingeordnet und Handlungsempfehlungen für gezielte Maßnahmen, systemische Reformen und mögliche Szenarien entwickelt. Expert:innen und Vertreter:innen aus Politik, Verwaltung, Bildungspraxis und Zivilgesellschaft werden in Hearings einbezogen.

Arbeitsprogramm

Grundlage der Arbeit der Ständigen wissenschaftlichen Kommission ist ein im Dialog mit der Kultusministerkonferenz abgestimmtes Arbeitsprogramm. Vorschläge hierfür können sowohl aus der Mitte der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission als auch von der Kultusministerkonferenz kommen.

Arbeitsgrundlage

Die Kultusministerkonferenz hat sich mit Beschluss vom 15.10.2020 auf die Einrichtung einer Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz verständigt. Details sind in der Verwaltungsvereinbarung gemäß Art. 9 der Ländervereinbarung geregelt.

Hier finden Sie die Geschäftsordnung, die die Ständige Wissenschaftliche Kommission am 09.12.2021 verabschiedet hat.