Kultusminister Konferenz

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286. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 27. und 28. Mai 1999 in Leipzig

Am 27./28.Mai 1999 fand in Leipzig unter dem Vorsitz von Staatsminister Prof. Dr. Hans Joachim Meyer die 286. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz statt.

Im Mittelpunkt der Beratungen standen folgende Themen:

  • Sommerferientermine ab 2003,
  • Öffnung von Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz für mehr Vielfalt im Bildungswesen,
  • Strukturelle Weiterentwicklung der beruflichen Bildung,
  • Leistungsorientierte Besoldung der Hochschullehrer,
  • Staatsvertragliche Regelung für Studiengebührenfreiheit.

Die Kultusministerkonferenz wählte nach Ablauf der bisherigen Amtszeit erneut Oberschulrat Dr. Peter H. Stoldt (Bremen) zum länderseitigen Vorsitzenden des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland.

Am 27.Mai 1999 führte das Ministerplenum zudem ein Gespräch mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien, Staatsminister Dr. Michael Naumann, zu aktuellen kulturpolitischen Fragen.

Sommerferientermine ab 2003

Die Kultusministerkonferenz hat sich auf ihrer 286. Plenarsitzung am 27./28.Mai 1999 in Leipzig grundsätzlich für ein verändertes Modell der langfristigen Sommerferienregelung entschieden. Das bisher seit 1971 praktizierte Modell, nach dem vier Ländergruppen jährlich anfangsversetzt rollieren und eine Ländergruppe feste späte Ferientermine übernimmt, wird nun so modifiziert, dass künftig zwei Rollierungskreisläufe entstehen. Drei Ländergruppen rollieren auf den vorderen Ferienbeginnterminen, zwei auf den hinteren.

Der Vorteil gegenüber dem bisherigen Modell besteht darin, dass durch die Teilung des Gesamtferienzeitraums und die damit verbundene Begrenzung des Rollierens die einzelnen Länder in Zukunft konstantere Ferienanfangstermine erhalten. Der erste Kreislauf rolliert zwischen möglichen Anfangsterminen am Beginn des Gesamtferienzeitraums. Der zweite Kreislauf, d.h. die Gruppe Baden-Württemberg/Bayern sowie Nordrhein-Westfalen, wechselt zwischen späteren Anfangsterminen.

Das rollierende System, das nun modifiziert wird, war 1971 eingeführt worden, um unter Berücksichtigung der vorrangigen pädagogischen Aspekte für die Ferienplanung eine größtmögliche Entzerrung der Ferientermine und damit der Urlaubsverkehrsströme zu erreichen und die beliebten und unbeliebten Ferientermine in einem gerechten System zu verteilen.

Der gesamte Ferienzeitraum erstreckt sich wie bisher auf 11 Wochen, und zwar von der letzten Juniwoche bis Mitte September.

Termine der Sommerferien 2003 - 2008

Rollieren der Gruppen I, II und IV auf den vorderen Beginnterminen

Rollieren der Gruppen III und V auf den hinteren Beginnterminen

* Fakultativ für Länder der Gruppen I, II und IV

Ländergruppen:

I: Brandenburg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein

II: Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

III: Nordrhein-Westfalen

IV: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland

V: Bayern, Baden-Württemberg

Pfingsten: 8./9.6.2003; 30./31.5.2004; 15./16.5.2005; 4./5.6.2006; 27./28.5.2007; 11./12.5.2008

Es ist den Ländern freigestellt, den Ferienbeginn auch auf das Ende der Woche zu legen.

Öffnung von Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz für mehr Vielfalt im Bildungswesen

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat auf ihrer 286.Plenarsitzung am 27./28. Mai 1999 in Leipzig ihre Grundsatzentscheidung vom 05.März 1999 konkretisiert: Bereits bestehende Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen im Bildungsbereich sollen künftig für mehr Vielfalt im Bildungswesen geöffnet werden.

In Leipzig hat die Kultusministerkonferenz jetzt die Grundsätze bestimmt, an denen sie sich dabei orientieren wird:

Die föderale Vielfalt des Bildungswesens in der Bundesrepublik Deutschland muss gestärkt und als Motor der Qualitätsentwicklung genutzt werden. Dabei müssen gegenseitige Anerkennung und Durchlässigkeit gewährleistet bleiben, um der Mobilität der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen. Dies setzt einen gemeinsamen Kern von Standards voraus.

In diesem Sinne sollen Rahmenvorgaben den einzelnen Ländern größere Gestaltungsfreiräume eröffnen. Dies soll dem Ziel dienen, in den Ländern unterschiedliche, aber gleichwertige Instrumente der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung weiterzuentwickeln.

Die Kultusministerkonferenz verfolgt daher das Ziel, auf der Basis eines gemeinsamen Kern von Qualitätsstandards den Ländern Raum für innovative Ansätze zu bieten und zugleich die notwendige Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu sichern.

Die Vereinbarungen zur Ausgestaltung von Bildungsgängen werden von Detailregelungen befreit und auf Rahmenregelungen zurückgeführt. Abschlüsse und Zeugnisse, die auf dieser Grundlage erworben werden, werden gegenseitig anerkannt.

Schülerinnen und Schüler, die aus anderen Ländern zuziehen, werden von dem aufnehmenden Land im Rahmen der Möglichkeiten so gefördert, dass sie auch in einer vielgestaltigeren Bildungslandschaft in Deutschland den Anschluss an die Bildungsgänge finden.

Im Rahmen dieser Grundsätze wird sich die Kultusministerkonferenz bei ihrer nächsten Sitzung am 21./22.Oktober 1999 mit konkreten Vorschlägen für die Neufassung oder Öffnung von Vereinbarungen in vier zentralen Bereichen befassen. Es wird dann vorrangig darum gehen, zu überprüfen,

  • wie bei der Lehrerausbildung und der gegenseitigen Anerkennung von Lehrämtern Anerkennungshindernisse abgebaut werden können,
  • wie bei einigen Vereinbarungen aus dem Schulbereich der Gedanke der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung gestärkt werden kann,
  • wie bei der gymnasialen Oberstufe die Umsetzung von unterschiedlichen Organisationsmodellen, die von verschiedenen Ländern angestrebt werden, möglich ist,
  • wie bei der Durchführung von Schulversuchen das Verfahren der Zulassung und Evaluation vereinfacht und beschleunigt werden kann.

Annäherung in der Diskussion über die Weiterentwicklung der Berufsbildung

Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 286. Plenarsitzung am 27./28.Mai in Leipzig die Vorschläge des Deutschen Industrie- und Handelstages für eine Ausbildungsreform begrüßt und in weiten Teilen eine Übereinstimmung mit den Überlegungen der KMK zur Weiterentwicklung der Berufsbildung vom Oktober 1998 festgestellt.

Das als "Satellitenmodell" bezeichnete Konzept des DIHT mit einer Strukturierung in "berufsprofilprägende Grundqualifikationen" und "ergänzender Qualifikation" in Form von Wahlpflicht- und Wahlbausteinen, entspricht durchaus dem von der KMK vorgeschlagenen Konzept der Basisberufe mit ergänzender fachspezifischer Vertiefung. Beide Modelle halten im Grundsatz am Berufskonzept der Ausbildung fest.

Die berufliche Qualifizierung der Jugend ist primär eine Aufgabe der Wirtschaft, die vor allem durch die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Ausbildungsplätzen zu gewährleisten ist. Die Länder leisten mit dem dualen Partner Berufsschule dazu einen wichtigen Beitrag. Große Flexibilität bei der Unterrichtsorganisation und hohe Qualität der schulischen Arbeit gewährleisten eine umfassende und zukunftsgerechte Berufsausbildung.

Im Hinblick auf den raschen technologischen Wandel und die Anforderungen an Mobilität und Flexibilität sieht die KMK in Übereinstimmung mit dem DIHT jedoch den hohen Spezialisierungsgrad in einigen Bereichen der beruflichen Erstausbildung als überzogen an und damit als ein Hemmnis für eine zukunftsgerechte Berufsausbildung.

Die KMK betont, dass der Berufsschule im Rahmen der dualen Berufsausbildung ein eigenständiger Bildungsauftrag zukommt. Berufliche Bildung ist mehr als die Vermittlung von berufsprofilgebenden Qualifikationen. Sie ist vielmehr Teil der sozialen Verantwortung von Wirtschaft und Politik gegenüber der Gesellschaft und insbesondere der Jugend.

In allen Ländern gibt es umfassende Bemühungen, die Ausbildungsfähigkeit von Schulabsolventen noch weiter zu verbessern.

Ziel der KMK ist es, mit den Sozialpartnern das duale System zukunftsfähig zu halten, um möglichst allen Jugendlichen die Chancen auf eine qualifizierte Berufsausbildung zu geben.

In den vorliegenden Vorschlägen des DIHT sieht die KMK eine tragfähige Grundlage, um zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. 

Leistungsorientierte Besoldung für Hochschullehrer

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat auf ihrer 286.Plenarsitzung am 27./28. Mai 1999 eine Vorlage der zuvor von ihr eingesetzten Amtschefskommission zur leistungsorientierten Besoldung von Hochschullehrern als eine sinnvolle Diskussionsgrundlage für weitere Erörterungen zur Kenntnis genommen.

Danach soll sich die Besoldung von Hochschullehrern künftig aus einer leistungsunabhängigen Grundvergütung, die als Festbetrag gewährt wird, und Struktur-, Leistungs- und Funktionszulagen, die ergänzend hinzutreten können, zusammensetzen.

Für die Professoren an Universitäten und Fachhochschulen soll dabei jeweils ein einheitliches Professorenamt mit einer einheitlichen Grundvergütung geschaffen werden, wobei diese sich an der durchschnittlichen Vergütung bei Erstberufung orientieren soll. Alle Zulagen werden in einem System zusammengefasst. Das dafür zur Verfügung stehende Volumen ergibt sich (unter Beachtung des Grundsatzes der Kostenneutralität) aus dem Wegfall des Vorrückens in Dienstaltersstufen und den bereits bisher möglichen Zulagen der Besoldungsordnung C, die im Rahmen von Berufungs- und Bleibeverhandlungen gewährt werden konnten. Eine Reihe von weiteren Einzelfragen, wie sie sich z.B. im Hinblick auf die Präzisierung der Strukturzulagen oder etwa bezüglich der besonderen Gegebenheiten an Kunst- und Musikhochschulen sowie im Hinblick auf den Bereich der klinischen Medizin ergeben, sollen weiter konkretisiert werden.

Das Zulagensystem gliedert sich in

 

  • Strukturzulagen, die der Bedeutung einer Professur für einen Fachbereich oder im Gesamtgefüge der Hochschule Rechnung tragen,
  • Leistungszulagen für besondere Leistungen in Lehre und Forschung (z.B. Lehrtätigkeit über die Lehrverpflichtung hinaus oder eingeworbene projektbezogene Drittmittel)
  • Funktionszulagen für die Wahrnehmung von Aufgaben in der Hochschulselbstverwaltung.

Die Leistungszulagen sollen grundsätzlich auf fünf Jahre befristet, die Funktionszulagen für die Dauer der Übernahme der Funktion gewährt werden. Zulagen können ruhegehaltsfähig sein.

Nach Auffassung der Kultusministerkonferenz soll der Bundesgesetzgeber die Grundsätze des neuen Besoldungssystems regeln. Dem Landesgesetzgeber sollen die Einzelregelungen über die Kriterien der Zulagengewährung und die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens vorbehalten sein. Die Durchführung kann grundsätzlich in Verantwortung des Staates, der Fachbereiche/Fakultäten oder der Hochschulleitungen erfolgen. Die Zuständigkeiten können in dem Maße auf die Hochschulen übertragen werden, wie diesen Finanz- und Personalhoheit eingeräumt wird.

Die Vorschläge tragen den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der angemessenen Alimentation (Art. 33, Abs. 5 Grundgesetz) und der Freiheit von Forschung und Lehre (Art. 5, Abs. 3 GG) Rechnung. So sollen inbesondere für diejenigen Kriterien der Zulagenvergabe, die eine Leistungsbewertung in Lehre und Forschung zu Grunde legen, die Anforderungen von Art. 5, Abs. 3 GG besonders beachtet werden.

Staatsvertragliche Regelung für Studiengebührenfreiheit

Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 286.Plenarsitzung am 27./28.Mai in Leipzig das Thema einer Regelung zur Studiengebührenfreiheit durch einen Staatsvertrag der Länder in einem ersten Beratungsgang aufgegriffen. Zunächst hatte die Bundesregierung im Koalitionsvertrag ein Verbot von Studiengebühren durch eine Regelung im Hochschulrahmengesetz vorgesehen. Nachdem dagegen verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht wurden, stellt sich nun die Frage, ob ein Staatsvertrag der Länder herbeigeführt werden soll.

Die Kultusministerkonferenz strebt eine gemeinsame Position an, um die optimale Förderung befähigter junger Menschen und zugleich die Sozialverträglichkeit der Studienbedingungen zu sichern.

Für die weiteren Beratungen hat die Kultusministerkonferenz in Leipzig eine Ministerarbeitsgruppe eingesetzt. Sie hat die Aufgabe, bis zur nächsten Plenarsitzung der KMK ergebnis-offen die Bedingungen einer Vereinbarung zu definieren, während einer festzulegenden Frist die Gebührenfreiheit für grundständige Studiengänge und von Studiengängen innerhalb des konsekutiven Modells zu sichern.

Die Kultusministerkonferenz hat im Falle der Einigung auf einen Staatsvertrag die Aufgabe, einen Lösungsvorschlag zu entwickeln, ob und ggf. welche Studierende unter welchen Voraussetzungen für welche Studienangebote an den Studienkosten beteiligt werden können.