KMK: Regulärer Schulbetrieb spätestens nach den Sommerferien
2. Die Länder stellen sicher, dass Schülerinnen und Schüler ihre angestrebten Abschlüsse im Schuljahr 2020/2021 erreichen können. Die Länder sind einig, dass die durch die Corona-Pandemie veränderten Bedingungen für Lehr- und Lernprozesse insbesondere mit Blick auf Prüfungen und Abschlüsse im Schuljahr 2020/2021 bei der inhaltlichen Gestaltung des Schuljahres beachtet werden müssen.
3. Die Länder ergreifen geeignete Maßnahmen, um mögliche Lernrückstände zu überwinden. Dazu haben die Länder auf der 370. Sitzung der Kultusministerkonferenz Bildungsexpertinnen und -experten angehört. Sie werden sich weiter und fortlaufend beraten lassen.
4. Die Länder werden die Digitalisierung des Lehrens und Lernens weiter vorantreiben. Sie werden auf den in der Corona-Krise gemachten Erfahrungen aufbauen und die für den Distanzunterricht benötigten, verlässlichen und rechtlich sicheren Kommunikationsinstrumente und Lernplattformen weiter ausbauen. Sie werden im Rahmen des Digitalpakts Schule und der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ eng zusammenarbeiten. Sie werden die nötige Fortbildung der Lehrkräfte zügig ausbauen. Um soziale Disparitäten zu vermeiden und Bildungsgerechtigkeit herzustellen, werden die Länder auch besonderes Augenmerk auf den Zugang von Schülerinnen und Schülern zu digitalen Unterrichtsformen sowie auf spezifische Angebote für Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf legen.
5. Der schulische Regelbetrieb erfordert auch weiterhin entsprechende Hygienemaßnahmen für alle an Schule Beteiligten und deren situationsadäquate Anpassung vor Ort. Die Kultusministerkonferenz wird sich mit Blick auf das Schuljahr 2020/2021 rechtzeitig auf einen gemeinsamen Rahmen für aktualisierte Schutz- und Hygienemaßnahmen verständigen, die dem Arbeitsschutz Rechnung tragen. Dies kann auch bedeuten, dass in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens die Wochen-, Tages- und Unterrichtsabläufe insgesamt oder regional angepasst werden.
6. Weiterhin unterstützen die Länder unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtslage, dass zur Abstimmung mit den für die Schülerbeförderung Verantwortlichen und weiteren Beteiligten die notwendigen Gespräche geführt werden.
7. Die Länder werden auch im kommenden Schuljahr die Ausbildungselemente der Lehramtsausbildung, wie Unterrichtspraktika im Rahmen der universitären Ausbildung durchführen, als auch den Vorbereitungsdienst in der Schule sicherstellen. Ziel ist es, weiterhin ausreichend angehende Lehrkräfte auszubilden.
8. Über weitergehende Vereinbarungen und Abstimmungen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Pandemie werden sich die Länder in der Kultusministerkonferenz - auch unter Hinzuziehung von Expertinnen und Experten - weiterhin regelmäßig beraten.