Zwischenbericht zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ vorgelegt
Die Corona-Pandemie hat das Leben von Kindern und Jugendlichen in den vergangenen beiden Jahren stark eingeschränkt. Schulschließungen haben zu Lernrückständen sowie Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit geführt. Bund und Länder haben deshalb im vergangenen Jahr gemeinsam das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 gestartet. In ihrem Zwischenbericht haben die Länder nun dokumentiert, welche Maßnahmen sie dazu auf den Weg gebracht und für die weitere Laufzeit geplant haben.
Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger:
„Die Corona-Pandemie hat Kinder und Jugendliche besonders belastet. Durch die Schulschließungen sind große Lernlücken, psychische Belastungen und weitere soziale Benachteiligungen entstanden. Allein in Mathematik und den Naturwissenschaften liegt der Lernrückstand bei 10 bis 13 Wochen. Bei Kindern, die in sozial schwierigeren Verhältnissen aufwachsen, sind die Lücken sogar noch größer. Das können wir nicht hinnehmen. Deshalb hat der Bund im Rahmen des Corona-Aufholprogramms eine Milliarde Euro zum Abbau von Lernrückständen bereitgestellt. Ausweislich des Zwischenberichts der Länder wurden damit eine Vielzahl von Aktivitäten zu den gemeinsam vereinbarten Maßnahmen möglich gemacht. Nun sollten wir die Anstrengungen bei der Umsetzung weiter erhöhen. Das sind wir den Kindern und Jugendlichen schuldig.“
Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Karin Prien erklärt:
„Kinder und Jugendliche haben am meisten unter den Auswirkungen der Pandemie gelitten. Die gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Ländern sollen dabei helfen, dass wir unseren Schülerinnen und Schülern mit den diversen Angeboten wieder eine Rückkehr Richtung Normalität bieten können. Die verschiedenen Landesprogramme und das Aktionsprogramm ,Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche‘ des Bundes haben die Grundlage dafür gelegt, dass zusätzliches Personal an die Schulen kam. Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland sorgen gemeinsam mit vielen anderen unterstützenden Kräften und Professionen an den Schulen dafür, dass die Schülerinnen und Schüler gut aus der Pandemie kommen.“
Der A-Länderkoordinator und Hamburgs Senator für Schule und Berufsbildung Ties Rabe erklärt:
„Schätzungen zufolge haben die pandemiebedingten Schulschließungen bei etwa einem Viertel der Schülerinnen und Schüler zu Lernrückständen geführt. Das eingeschränkte Schul- und Betreuungsangebot in der Pandemie hat zugleich erhebliche Folgen für Lernmotivation und die menschliche und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Um solche Rückstände aufzuholen und allen Kindern und Jugendlichen eine erfolgreiche weitere Bildungslaufbahn zu ermöglichen, haben Länder und Kommunen umfangreiche und vielversprechende Förderangebote geschaffen. Gleichwohl bedarf es eines langen Atems, bis die Corona bedingten Folgen überwunden werden können.“
Der B-Länderkoordinator und Hessische Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz erklärt:
„Das Aktionsprogramm zeigt, wie Bund und Länder auch im Bildungsbereich für eine so wichtige Aufgabe viel Geld gemeinsam bewegen und kurzfristig zum Einsatz bringen können. Die Länder haben innerhalb weniger Wochen Konzepte entwickelt, wie den Kindern und Jugendlichen, die unter den Belastungen der Corona-Pandemie gelitten haben und nicht in gewohnter Weise Lernfortschritte erzielen konnten, geholfen werden kann. Und der Bund hat gezeigt, dass er auf sehr unbürokratische Art und Weise Geld zur Verfügung stellen kann. Die Finanzierung über den höheren Umsatzsteueranteil stellt eine Blaupause für weitere Programme dar, mit denen Aufgaben im Bildungsbereich künftig finanziert werden können. Dieser Zwischenbericht ist ein eindrucksvoller Beleg dafür.“
Der Zwischenbericht der Länder vom 31.03.2022 ist hier abrufbar.
Hintergrund
Der Abbau von Lernrückständen ist ein wesentlicher Teil des „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 von Bund und Ländern. Über eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Inkrafttreten 23.07.2021) hat der Bund den Ländern dafür eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt, davon ein Drittel im Jahr 2021. Diese Mittel aus der Verringerung des Anteils des Bundes an der Umsatzsteuer verstärken die Haushalte der Länder direkt. Die Länder sind für die Umsetzung der Maßnahmen zum Abbau von Lernrückständen verantwortlich. Sie haben dazu zum 31.03.2022 einen Zwischenbericht vorgelegt.
Der Zwischenbericht der Länder dokumentiert eine Vielzahl von breit gestreuten Maßnahmen, die in der zweiten Jahreshälfte 2021 begonnen wurden und die in 2022 fortgeführt und zum Teil weiter ausgebaut werden. Das Spektrum der Maßnahmen ist unter Berücksichtigung landesspezifischer Bedingungen und Bedarfe sowie vor Ort bewährter Strukturen weit gefächert: Neben Unterstützungsangeboten zum Aufholen von Lernrückständen in Kernfächern und Sprachförderangeboten enthält es freizeitpädagogische Ferienangebote, psychologische Unterstützungsangebote, berufsorientierende und sonderpädagogische Maßnahmen sowie musisch-kulturelle Angebote und Sportangebote. Realisiert werden konnte sie durch den Einsatz von Lehrkräften und zusätzlichen Unterstützungskräften wie Studierenden der Lehramtsstudiengänge, Pensionärinnen und Pensionären, sozialpädagogischen Fachkräften und Ausbilderinnen und Ausbildern in Betrieben sowie mit Hilfe von Kooperationspartnern wie Vereinen, Stiftungen, Volkshochschulen und Nachhilfeanbietern.
Mit dem bis zum 31.03.2023 vorzulegenden vorläufigen Abschlussbericht soll insgesamt Bilanz über die Umsetzung der Maßnahmen und ihre Wirksamkeit gezogen werden.