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Neueinträge in Liste des Immateriellen Kulturerbes

Bundesweites Verzeichnis spiegelt Vielfalt des kulturellen Lebens in Deutschland

Die handwerkliche Apfelweinkultur, die Trakehner Zucht, der Willibaldsritt in Jesenwang und das Brieftaubenwesen zählen seit heute zum Immateriellen Kulturerbe in Deutschland.

Das haben die Kulturministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien beschlossen. Zudem wurde das Pflasterer- und Steinsetzer-Handwerk als Modellprogramm für den Erhalt Immateriellen Kulturerbes gewürdigt. Damit zeugen nun insgesamt 131 Einträge im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes von der Vielfalt des kulturellen Lebens in Deutschland.
„Deutschland ist geprägt von einer reichen Kulturlandschaft. Ihre Heterogenität zeigt sich im Bundesweiten Verzeichnis, das die unterschiedlichen Facetten kultureller Ausdrucksformen abbildet. Allen Einträgen ist gemein, dass sie eine bedeutende Rolle für die Lebendigkeit und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft spielen“, betont Nordrhein-Westfalens Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen, die der Kulturministerkonferenz vorsitzt.

„Wenn wir unser Wissen und Können miteinander teilen, stiften wir Gemeinschaft“, unterstreicht Christoph Wulf, Vorsitzender des Expertenkomitees Immaterielles Kulturerbe in Deutschland und Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission. „Das Immaterielle Kulturerbe ist gelebter Dialog. Es bringt Menschen zusammen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen, ist von Traditionen geprägt, aber dennoch im Wandel. Unser kulturelles Erbe entfaltet seine größte Kraft dort, wo es im Austausch mit der Gesellschaft steht, wenn Erfahrungen und kulturelle Praktiken nicht nur bewahrt, sondern fortgeschrieben werden.“

Vier lebendige Traditionen wurden ins Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulterbes aufgenommen:
Handwerkliche Apfelweinkultur
Trakehner Zucht
Weitergabe von Wissen und Können im Brieftaubenwesen
Willibaldsritt Jesenwang

Ein Modellprogramm zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes wurde ins Bundesweite Verzeichnis eingetragen:
Pflasterer- und Steinsetzer-Handwerk: Weitergabe, Bewahrung und Förderung von Wissen und Techniken

 

Hintergrund
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Bis heute sind 180 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland gehört dem Vertrag seit 2013 an.

Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden. Das nationale Register würdigt kreative, inklusive und innovative Kulturformen, die von der Zivilgesellschaft beim Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission vorgeschlagen werden. Über Aufnahmen in das Verzeichnis wird regelmäßig in einem mehrstufigen Verfahren entschieden.

Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei internationalen UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. Dazu gehören etwa die Saunakultur in Finnland, der Reggae aus Jamaika und das Bauhüttenwesen, das auf Vorschlag von Frankreich, Norwegen, Österreich, der Schweiz und Deutschland in das internationale UNESCO-Register guter Praxisbeispiele für den Erhalt Immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurde.
 
Weitere Informationen
Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
FAQ Immaterielles Kulturerbe

 

Pressekontakt

Deutsche UNESCO-Kommission
Timm Nikolaus Schulze
Pressesprecher
Telefon: +49 228 604 97-142
E-Mail: schulze(at)unesco.de

Deutsche UNESCO-Kommission
Peter Martin
Stellvertretender Pressesprecher
Telefon: +49 30 80 20 20-310
E-Mail: martin(at)unesco.de

Kulturministerkonferenz
Torsten Heil
Pressesprecher
Telefon: +49 30 25 41 8-462
E-Mail: torsten.heil(at)kmk.org