Kultusminister Konferenz

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Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht

Mit der „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (Beschluss der KMK vom 09.09.1994 in der jeweils geltenden Fassung) entwickelt die Kultusministerkonferenz ihre Empfehlungen gemäß den aktuellen sicherheitstechnischen Erfordernissen fortlaufend weiter. Die jeweiligen Aktualisierungen konzentrieren sich vor dem Hintergrund aktuell relevanter Änderungen in gesetzlicher Bestimmungen, Verordnungen und Regeln (z. B. des Mutterschutzgesetzes, des Gefahrstoffrechts, der Biostoffverordnung, der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts, usw.) jeweils auf bestimmte, damit korrespondierende Themenbereiche.

Generell referiert die Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht in der jeweils jüngsten Fassung den zum Zeitpunkt ihrer Beschlussfassung gegebenen Stand einschlägiger Vorschriften aus Recht, Verwaltung, Unfallverhütung und geltender technischer Regeln. Die Regelungen betreffen neben den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen inkl. ihrer Entsorgung u. a. Themenbereiche wie mikrobiologische und gentechnische Arbeiten, den Umgang mit Lebewesen, Lärm sowie radioaktiven Stoffen, Störstrahlern, künstlichen optischen Strahlungen und Lasern.

Konkret fachbezogene Regelungen finden sich ergänzend mit Blick auf den Arbeitsschutz und die Einrichtung von Fachräumen zu den Fächern Technik/Arbeitslehre, Hauswirtschaft, Kunst und Musik.

Fächer- und schulformübergreifendes Erziehungsziel ist das sicherheits-, verantwortungs- und umweltbewusste Handeln aller am Bildungsgeschehen Beteiligten, unter denen vor allem die Lehrkräfte in ihrer Vorbildfunktion aufgerufen sind, Bewusstseins-, Einstellungs- und Verhaltensänderungen pädagogisch zu unterstützen.

Als Empfehlung der Kultusministerkonferenz erfolgt eine Umsetzung der „Richtlinie zur Sicherheit“ gemäß den länderhoheitlichen Zuständigkeiten; eventuelle länderspezifische Regelungen können dabei dem hier veröffentlichten Text der Empfehlung vorangestellt sein. Mit einer rechtsverbindlichen Umsetzung tritt Teil I der Richtlinie, „Verbindliche Regelungen“ rechtswirksam in Kraft. Die Teile II und III unterstützen die Umsetzung der Regelungen des Teils I.

 

Dokumente und nützliche Links:

Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RISU) - Empfehlung der Kultusministerkonferenz (Beschluss der KMK vom 09.09.1994 in der jeweils geltenden Fassung)
dazu: Aktualisierungen in der RiSU 2023 im Vergleich zur Version RiSU 2019

Hinweis: Schwerpunkt der nächsten Überarbeitung werden u. a. mit der neuen EU-Richtlinie zur Verwendung von Blei/Derivaten und der jüngst veröffentlichten Gefahrstoffverordnung verbunde Anpassungen, die Einarbeitung neuer Regelungen für Abnahmesysteme bei flexiblen Leitungen und von Neuerungen zum Mutterschutz sowie vor allem Bemühungen um eine Umstrukturierung der RiSU (Nutzereffizienz, Lesefreundlichkeit, ...) sowie das Aufgreifen aktueller Anregungen aus den Ländern/der Schulpraxis sein.