Kultusminister Konferenz

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Bewerbungen FAQ

Häufig gestellte telefonische Fragen von Bewerber und Bewerberinnen bei der Veröffentlichung von Stellenausschreibungen:

Wie werde ich über aktuelle Stellenausschreibungen beim Sekretariat der KMK informiert?

Alle unsere öffentlichen Stellenausschreibungen werden im Internet auf der Homepage der KMK sowie auf der Jobbörse des Bundes unter www.bund.de veröffentlicht. Dort gibt es die Möglichkeit, sich einen individuellen Newsletter einzurichten, der regelmäßig per Mail über aktuelle Ausschreibungen u.a. der KMK informiert.

Ist es möglich, eine Initiativbewerbung abzugeben?

Nein. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der ausgeschriebenen Stellen werden Initiativbewerbungen generell nicht berücksichtigt. Wir bitten Sie stattdessen, sich gezielt über ausgeschriebene Stellen zu informieren, um sich darauf zu bewerben (siehe auch Frage 1)

Welche Unterlagen sollte eine Bewerbung enthalten?

Die Bewerbung sollte aus einem Anschreiben, einem Lebenslauf sowie den relevanten Beurteilungen/Zeugnissen und Qualifikationsnachweisen bestehen. Bei internen Bewerbungen reicht ein Anschreiben und ein Lebenslauf aus. Bezüglich der restlichen Unterlagen kann auf die Personalakte verwiesen werden.

Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

Gemäß § 6 (4) VGG Berlin findet ein strukturiertes Auswahlverfahren statt, bestehend aus einer schriftlichen Aufgabe und einem Gespräch. „Strukturiert“ bedeutet in diesem Zusammenhang u.a., dass zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit jedem eingeladenen Bewerber dieselben Fragen gestellt werden. Die schriftliche Aufgabe (Zeitansatz 30 min) behandelt i.d.R. eine Fragestellung mit starkem Praxisbezug – beispielsweise die Beantwortung einer Anfrage oder die Frage nach dem Umgang mit einer konkreten Situation aus dem Arbeitsalltag. Zur Vorbereitung wird daher empfohlen, sich mit dem ausgeschriebenen Arbeitsgebiet und den generellen Aufgaben der Fachabteilung bzw. des Fachreferates auseinanderzusetzen. Das darauffolgende Auswahlgespräch hat einen Zeitansatz von 30 – 40 min. Die Auswahlkommission besteht aus ein oder zwei Vertretern des Fachbereiches (i.d.R. die Referatsleitung und/ oder die Abteilungsleitung), einem  Vertreter des Personalbereiches und Mitgliedern der Personalvertretung (Personalrat bei Verfahren bis A 15, Frauenvertretung, ggf. Schwerbehindertenvertretung ). Bei Abteilungs- und Referatsleiterstellen und ggf. auch bei weiteren Verfahren nimmt zusätzlich die Hausleitung an den Auswahlgesprächen teil. Die Fragen beziehen sich  i.d.R. nicht auf die schriftliche Aufgabenstellung.

Kann ich mich auch bewerben, wenn eine in der Ausschreibung geforderte aktuelle Beurteilung noch nicht vorliegt?

Selbstverständlich kann in diesem Fall eine Bewerbung abgeben werden. Wichtig wäre nur, dass Sie in ihrem Bewerbungsschreiben darauf hinweisen, dass die Erstellung eingeleitet wurde. Bei Tarifbeschäftigten ist anstelle der Beurteilung ein Zwischenzeugnis anzufordern.