Primarbereich

Mit dem Beginn der Schulpflicht treten die Schülerinnen und Schüler in die gemeinsame Grundschule ein, die von der ersten bis zur vierten, in Berlin und Brandenburg bis zur sechsten Jahrgangsstufe reicht.
Die Grundschule soll von den mehr spielerischen Formen des Lernens im Elementarbereich zu den systematischeren Formen des schulischen Lernens hinführen und das Lernangebot nach Inhalt und Form den individuellen Lernvoraussetzungen und Möglichkeiten anpassen. Ziel der Grundschule ist es, den Schülerinnen und Schülern die Grundlage für eine weiterführende Bildung und das lebenslange Lernen zu vermitteln. Schwerpunkte sind dabei die durchgängige Verbesserung der Sprachkompetenz und die Entwicklung eines grundlegenden Verständnisses mathematischer und naturwissenschaftlicher Zusammenhänge. Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, ihre Umwelteindrücke erlebnisorientiert zu erfassen und zu strukturieren. Gleichzeitig sollen sie ihre psycho-motorischen Fähigkeiten und sozialen Verhaltensweisen weiterentwickeln.
In den "Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule" (Beschluss der KMK vom 02.07.1970 i.d.F. vom 11.06.2015) sind die Rolle und die Aufgaben der Grundschule für die Entwicklung und den Bildungsweg des Kindes umfassend dargelegt. Im Anhang sind alle weiteren Beschlüsse der Kultusministerkonferenz aufgeführt, die einen Bezug zum Primarbereich haben.
Die Kompetenzen, über die Grundschulkinder am Ende der Klasse 4 in den zentralen Fächern Deutsch und Mathematik verfügen sollen, hat die Kultusministerkonferenz in den entsprechenden Bildungsstandards für den Primarbereich definiert.
Über die Regelungen der Länder für den Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen informiert eine entsprechende Übersicht des Sekretariats der Kultusministerkonferenz.
Weitere und grundlegende Informationen zur Primarbildung enthält das entsprechende Kapitel des jährlich aktualisierten Informationsdossiers über das deutsche Bildungssystem.
Anlässlich des 100 – jährigen Bestehens der der Grundschule als eigenständiger Schulform würdigte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 13. September 2019 in seiner Rede auf dem Bundesgrundschulkongress die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer bei der Umsetzung des gesamtgesellschaftlichen Anliegens, Chancengleichheit zu leben und bereits in der Schule das Fundament der Zukunft der Demokratie zu legen.
Dokumente und nützliche Links:
Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule (Beschluss der KMK vom 02.07.1970 i.d.F. vom 11.06.2015)
Den Übergang von der Tageseinrichtung für Kinder in die Grundschule sinnvoll und wirksam gestalten – Das Zusammenwirken von Elementarbereich und Primarstufe optimieren (Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 05.06.2009/Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.06.2009)
Empfehlungen zum Schulanfang (Beschluss der KMK vom 24.10.1997)
Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen
(Beschluss der KMK vom 20.10.2011)
Vereinbarung über Bildungsstandards für den Primarbereich (Jahrgangsstufe 4)
(Beschluss der KMK vom 15.10.2004)
Bildungsstandards im Fach Deutsch für den Primarbereich (Jahrgangsstufe 4)
(Beschluss der KMK vom 15.10.2004)
Bildungsstandards im Fach Mathematik für den Primarbereich (Jahrgangsstufe 4) (Beschluss der KMK vom 15.10.2004)
Bewegung, Spiel und Sport als Chance nutzen. Erklärung der Kultusministerkonferenz zur Qualitätssicherung des Sportunterrichts im Primarbereich (Beschluss der KMK vom 16.04.2009)
Übergang von der Grundschule in Schulen des Sekundarbereichs I und Förderung, Beobachtung und Orientierung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 (sog. Orientierungsstufe) - Informationsschrift des Sekretariats der Kultusministerkonferenz (Stand: 19.02.2015)