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Bund-Länder-Initiative "Leistung macht Schule"

Bestmögliche Lern- und Bildungschancen für alle – das ist ein zentrales bildungspolitisches Ziel von Bund und Ländern. Je individueller die schulische Förderung auf die einzelnen Schülerinnen und Schüler zugeschnitten ist, desto besser können Kinder und Jugendliche ihre Potenziale ausschöpfen.

Mit ihrer gemeinsamen Initiative "Leistung macht Schule" zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schülern legen Länder und Bund  seit 2018 den Grundstein dafür, dass in Zukunft noch viel mehr Schülerinnen und Schüler die Chance erhalten, ihre Stärken und Talente zu entwickeln – und zwar unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht oder ihrem sozialen Status..

Bund und Länder verbessern mit dieser Initiative die Bildungsgerechtigkeit in Deutschland. Die klugen Köpfe von morgen zu erkennen und zu fördern ist nicht nur gerecht, sondern eine entscheidende Investition in die Zukunft unseres Landes. Die immer komplexeren Probleme unserer Welt brauchen Menschen, die mit hoher Kompetenz, wacher Intelligenz und sozialer Verantwortung zu denken gelernt haben. Dazu werden in der Initiative Leistungsstärkere systematisch entdeckt und gefördert.

Bei herausragenden Leistungen wird häufig auf das Vorhandensein einer hohen Begabung geschlossen. Andererseits kann aus schwachen schulischen Leistungen nicht abgeleitet werden, dass eine wenig ausgeprägte Begabung vorliegt. Dass Potenzial nicht erkannt wird, geschieht leider immer noch zu oft „Leistung macht Schule“ will eine Trendwende erreichen, und zwar mit einem höheren Grad an Professionalisierung in der Diagnostik, Didaktik und Unterrichtsgestaltung.

Die Länder haben 2017 in einem intensiven mehrstufigen Auswahlprozess die an der Initiative beteiligten 300 Schulen ausgewählt. Kriterien waren u.a. die regionale Ausgewogenheit und die Beteiligung aller länderspezifischen Schularten. Aber auch die Einbeziehung von Schulen mit einem hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund und sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern spielten eine große Rolle. Außerdem wurden bereits vorhandene schulartübergreifende Verbund- und Netzwerkstrukturen sowie die Unterstützung durch die Schulgemeinschaften berücksichtigt.

Der Auswahlprozess war getragen von dem Vorsatz, leistungsstarke Schülerinnen und Schüler an allen Schularten zu unterstützen.

Für das Programm zur Förderung leistungsstarker und leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler mit einer Laufzeit von zehn Jahren stellen Bund und Länder zu gleichen Teilen insgesamt 125 Millionen Euro zur Verfügung. Es ist das erste Programm seiner Art. Die gemeinsame Initiative von Bund und Ländern „Leistung macht Schule“ ist am 30.01.2018 in Berlin mit einer bundesweiten Auftaktveranstaltung an den Start gegangen. Ausführliche Informationen rund um die Initiative und die beteiligten Schulen sind der eigens eingerichteten Plattform www.leistung-macht-schule.de zu entnehmen.

Die Förderinitiative richtet sich sowohl an Schülerinnen und Schüler, die bereits sehr gute Leistungen zeigen, als auch an potenziell leistungsstarke Schülerinnen und Schüler, deren Potenziale erst erkannt und durch gezielte Förderung entfaltet werden sollten. Ausgehend von einem mehrdimensionalen Leistungsbegriff erfahren vielfältige Begabungsbereiche, d. h. nicht nur interkulturelle Potenziale, sondern auch künstlerische, sozial-emotionale und sportliche Fähigkeitsbereiche, eine besondere Berücksichtigung.

Die begabungsgerechte Förderung umfasst dabei die gesamte Lernbiografie eines Kindes. Die Förderinitiative bezieht sich auf den Primar- und Sekundarbereich und lenkt den Blick auch auf die Gestaltung der Übergänge.

Die Initiative wird in zwei Phasen umgesetzt. In der ersten Phase (2018-2022) sollen auf Basis einer modularen Struktur in Schulen schulische und außerunterrichtliche Strategien und Maßnahmen zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler (weiter) entwickelt werden. Dieses Vorgehen wird wissenschaftlich begleitet und unterstützt.

Ein erster Schritt der Arbeit im Forschungsverbund ist zunächst die Festsetzung eines gemeinsamen Begabungs- und Leistungsbegriffes. In enger Zusammenarbeit mit den Schulen werden im Rahmen von 24 Teilprojekten, ausgehend von den praktischen Entwicklungsbedarfen und –wünschen, auf wissenschaftlicher Basis schulpraktische Prozesse angeregt und begleitet. Dabei werden Konzepte, Verfahren und Materialien entwickelt, erprobt und evaluiert. Die Schwerpunkte sind:

  • Begleitung von Schulen bei der Entwicklung eines Leitbildes einer ressourcenorientierten, leistungsfördernden Schule und beim Aufbau einer Schulkultur, die Vielfalt anerkennt und wertschätzt;

  • Lehrkräfteprofessionalisierung über ihre Einbindung in die Entwicklung und formative Evaluation fachspezifischer Diagnose- und Förderformate (MINT und Sprachen), über Weiterbildungen zu Grundlagen, Diagnostik und Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler über die explizite Förderung der Lehrkräftekooperation;

  • Aufbau/Begleitung von Schulnetzwerken (über Bildungsetappen (Übergänge), Kenntnisstände hinweg);

  • Aufbau/Pflege einer Theorie-Praxis-Brücke: Über den projektspezifischen Austausch in praxisnahen Forschungsprojekten und über den projektübergreifenden Austausch in gemeinsamen Kommunikationsstrukturen und regelmäßigen Treffen von Lehrkräften und Forschenden mit Einbindung weiterer Beteiligter, insbesondere der Schülerinnen und Schüler, aber auch von Eltern, Schulleitungen und Schulverwaltungen;

  • Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler durch Unterrichtsentwicklung im Fachunterricht in den Bereichen MINT und Sprachen mit Fokus auf der Entwicklung diagnosebasierter differenzierender Förderformate und unter besonderer Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern aus weniger bildungsnahen Elternhäusern, mit Deutsch als Fremdsprache und Mädchen in MINT;

  • Aufbau fachübergreifender Kompetenzen (selbstreguliertes Lernen) unter besonderer Berücksichtigung von potenziell besonders leistungsfähigen Schülerinnen und Schülern.

Kern der zweiten Phase (2023 bis 2027) der gemeinsamen Förderinitiative ist der Transfer der Ergebnisse an möglichst viele Schulen: Die Schulen, die sich an der ersten Phase beteiligen, werden dabei Multiplikatoren für andere Schulen sein. Das Ziel der bundesweiten Initiative ist es, im Rahmen des Regelsystems Schule nachhaltige Strukturen zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler zu entwickeln. Spätestens hier sollen die in der ersten Phase von Wissenschaft und Schulen gemeinsam entwickelten und erprobten Strategien, Konzepte und Maßnahmen zu einer nachhaltigen Schul- und Unterrichtsentwicklung möglichst vieler Schulen beitragen. Bund und Länder haben daher in der am 17. Juni 2020 gemeinsam beschlossenen Konzeption für die zweite Phase die Arbeitsschwerpunkte und die Struktur der Transferphase festgelegt.  Der Transfer der Ergebnisse während der zweiten Phase ist so zu gestalten, dass die überwiegend von Wissenschaft und Schulen gemeinsam entwickelten und erprobten Ergebnisse der ersten Phase zu einer nachhaltigen Schul- und Unterrichtsentwicklung möglichst vieler Schulen beitragen. Transfer wird dabei im Sinne eines adaptiven Prozesses verstanden: Die jeweiligen Prozessschritte zur Erreichung des Transfers können je nach Ausgangslage und Bedarfen der beteiligten Akteure angepasst und ggf. verändert werden.

Um das Ziel der bundesweiten Initiative zu erreichen, werden Schulnetzwerke gebildet, die wissenschaftlich bei ihren Transferaktivitäten unterstützt werden. Darüber hinaus soll erforscht werden, welche Faktoren eine erfolgreiche Übertragung der Strategien, Konzepte und Maßnahmen auf weitere Schulen begünstigen.

Perspektivisch soll die Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler nach dem Abschluss der zweiten Phase an allen Schulen zu einer Selbstverständlichkeit werden.

Der breite Transfer der Ergebnisse in die Schulpraxis liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die Landesinstitute bzw. Qualitätseinrichtungen der Länder unterstützen den Transfer mit geeigneten Maßnahmen. In der Zuständigkeit des BMBF liegen die Forschungsförderung (Transferbegleitung und -forschung) sowie die überregionale Koordinierung und Organisation.