Kultusminister Konferenz

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Lehrkräftebildung in den Ländern

Die Ausbildung der Lehrkräfte aller Schularten ist durch Landesrecht geregelt. Die Zuständigkeit für die Lehrkräfteausbildung liegt bei den Kultus- und Wissenschaftsministerien der Länder. Diese regeln die Ausbildung durch Studien-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen bzw. entsprechende rechtliche Vorgaben. Die Erste und die Zweite Staatsprüfung werden durch staatliche Prüfungsämter oder -kommissionen der Länder abgenommen. Für Bachelor- und Masterstudiengänge, die den Zugang zum Vorbereitungsdienst ermöglichen, werden die Studien- und Prüfungsordnungen auf Basis staatlicher Vorgaben von den Hochschulen erstellt. Hier wird die staatliche Verantwortung für die inhaltlichen Anforderungen der Lehrkräfteausbildung durch die Mitwirkung eines Vertreters der für das Schulwesen zuständigen obersten Landesbehörde im Akkreditierungsverfahren gesichert; die Akkreditierung des jeweiligen Studiengangs bedarf seiner Zustimmung. Eine Zusammenstellung der gesetzlichen Regelungen aller Länder im Bereich der Lehrkräfteausbildung finden Sie hier.

Aufgrund der Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen in der Lehrkräftebildung haben sich in den vergangenen Jahren strukturelle Veränderungen ergeben. Über diese Strukturreform hinaus gibt es in allen Ländern seit mehreren Jahren weitere Bemühungen um eine Reform der Lehrkräftebildung. Diese konzentrieren sich vor allem auf eine

  • stärkere Praxisorientierung
  • bessere Verzahnung der einzelnen Ausbildungsphasen
  • stärkere Unterstützung in der Berufseingangsphase
  • Verbesserung der diagnostischen und methodischen Kompetenzen der Lehrkräfte.

Das Sekretariat der Kultusministerkonferenz erstellt jährlich eine umfassende Übersicht über die Strukturen der Lehrerbildung in den Ländern. Diese informiert sowohl über die erste als auch die zweite Phase. 

Für die sog. dritte Phase der Lehrkräftebildung existieren in den Ländern vielfältige Angebote der Fortbildung von Lehrkräften. Eine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen, Formate, Strukturen und die Qualitätssicherung der Fortbildungsangebote der Länder finden Sie hier.

Standards für die Lehrerbildung

Die Kultusministerkonferenz hat in den „Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004 i. d. jew. geltenden Fssg.) die Kompetenzen beschrieben, die in der Ausbildung für die Lehrämter erworben werden müssen. Auf der Grundlage der Ergebnisse einer von der Kultusministerkonferenz eingesetzten Kommission („Perspektiven der Lehrerbildung in Deutschland“, 2000) und des von der Kultusministerkonferenz gemeinsam mit den Lehrerorganisationen in der sog. „Bremer Erklärung“ (2000) definierten Lehrerleitbildes werden in den „Standards“ die Kompetenzen für die Bereiche Unterrichten, Erziehen, Beurteilen und Innovieren formuliert. Die „Standards“ sind seit dem Ausbildungsjahr 2005/2006 in der Lehrerbildung in den Ländern implementiert. Die Kultusministerkonferenz hat 2014 unter Mitwirkung namhafter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Bildungswissenschaften und der Sonderpädagogik die "Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften" mit Blick auf die Erfordernisse inklusiven Unterrichts überarbeitet, um angehende Lehrkräfte für einen professionellen Umgang mit Vielfalt und das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung zu befähigen. 2019 wurden die „Standards“ mit Blick auf die Erfordernisse der Bildung in der digitalen Welt unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise und Beteiligung der Fachverbände überarbeitet. Im Jahr 2022 wurden die „Standards“ um Kompetenzen in Prävention und Intervention im Umgang mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, wie Antisemitismus ergänzt.

Anfang 2015 haben Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz zudem die gemeinsame Empfehlung "Lehrerbildung für eine Schule der Vielfalt" (in englischer Fassung hier) verabschiedet, die konkrete Hinweise gibt, wie die mit der Lehrkräftebildung für einen inklusiven Unterricht verbundenen Erwartungen in den Hochschulen umgesetzt werden können. Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz haben 2020 einen Zwischenbericht zur Umsetzung der gemeinsamen Erklärung verabschiedet.

Die Kultusministerkonferenz hat 2008 die "Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung" verabschiedet. Sie bilden eine weitere Grundlage zur Sicherung der Qualität der Ausbildung wie auch der Mobilität der Lehramtsanwärterinnen und –anwärter. Die darin enthaltenen Fachprofile umfassen die Beschreibung der im Studium zu erreichenden Kompetenzen sowie die dazu notwendigen einzelnen inhaltlichen Schwerpunkte. Sie sind auf die Fächer der allgemeinbildenden und beruflichen Lehrämter bezogen; der Fächerkatalog ist auf diejenigen Fächer beschränkt, die in den Prüfungsordnungen nahezu aller Länder vorkommen. Sie wurden in Zusammenarbeit mit Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftlern sowie Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern unter Beteiligung von Fachgesellschaften, Kirchen und Lehrerorganisationen entwickelt und mit Blick auf die Erfordernisse einer inklusiven Schule sowie der Digitalisierung überarbeitet.

Für die zweite Phase der Lehrerbildung hat die Kultusministerkonferenz im Dezember 2012 "Ländergemeinsame Anforderungen für die Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes und die abschließende Staatsprüfung" verabschiedet.

Die Anforderungen an die Tätigkeit als Lehrkraft werden von Bewerberinnen und Bewerbern, die sich für den Beruf interessieren, teilweise unterschätzt. Aus diesem Grund hat die Kultusministerkonferenz im März 2013 "Empfehlungen zur Eignungsabklärung in der ersten Phase der Lehrerausbildung" verabschiedet.

Darüber hinaus hat die Kultusministerkonferenz 2013 einen Beschluss über die "Gestaltung von Sondermaßnahmen zur Gewinnung von Lehrkräften zur Unterrichtsversorgung" für den Seiteneinstieg in den Lehrerberuf verabschiedet.

Fort- und Weiterbildung

Die längste Phase der beruflichen Qualifikation von Lehrkräften ist die sogenannte dritte Phase – die Fortbildung über den gesamten Zeitraum der beruflichen Tätigkeit als Lehrkraft hinweg. Aufgrund der sich aktuell immer schneller verändernden Rahmenbedingungen von Schule (z. B. durch die Anforderungen im Zusammenhang mit Inklusion, Heterogenität, Digitalisierung, Arbeit in multiprofessionellen Teams) kommt dieser Phase zunehmend Bedeutung zu. Die Kultusministerkonferenz hat daher ländergemeinsame Eckpunkte zur Fortbildung von Lehrkräften als einen Bestandteil ihrer Professionalisierung in der dritten Phase der Lehrerbildung verabschiedet. Die Fortbildung von Lehrkräften verbindet Wissenschaftsbasierung und Praxisorientierung. Qualitativ basiert die Fortbildung auf den Standards der Kultusministerkonferenz für die  Lehrerbildung.

Für die sog. dritte Phase der Lehrerbildung existieren in den Ländern vielfältige Angebote der Fortbildung von Lehrkräften.Eine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen, Formate, Strukturen und die Qualitätssicherung der Fortbildungsangebote der Länder finden Sie hier.

Zu den Einrichtungen der Lehrerfort- und -weiterbildung in den einzelnen Ländern hier.