Kultusminister Konferenz

Schriftgröße ändern

Zum Ändern der Schriftgröße verwenden Sie bitte die Funktionalität Ihres Browsers. Die Tastatur-Kurzbefehle lauten folgendermaßen:

[Strg]-[+] Schrift vergrößern
[Strg]-[-] Schrift verkleinern
[Strg]-[0] Schriftgröße zurücksetzen

schließen
 

Lehrkräfteaustauschverfahren

Für bereits im Dienst eines Landes unbefristet beschäftigte oder beamtete Lehrkräfte, die aufgrund persönlicher Gründe in ein anderes Land wechseln möchten, hat die Kultusministerkonferenz das "Lehrkräfteaustauschverfahren" eingerichtet.

Die Grundlagen hierfür sind in dem Beschluss „Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.05.2001) vereinbart. Die „Verfahrensabsprache zur Durchführung der Vereinbarung der KMK 'Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern‘ vom 10.05.2001“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 i. d. F. vom 02.03.2012) legt die Umsetzung fest.

Das seit 1976 durchgeführte Lehrkräfteaustauschverfahren unterstützt Lehrkräfte bei ihrem Wunsch nach einem Wechsel in den Schuldienst eines anderen Landes aus sozialen Gründen. Im Mittelpunkt dieses Verfahrens stehen Familienzusammenführungen und die Unterstützung der räumlichen Mobilität.

Unter der Beachtung des Anspruchs der Schülerinnen und Schüler auf Unterrichtskontinuität können Lehrkräfte einen Wechsel anstreben. Die Länder verpflichten sich, Freigabeerklärungen so großzügig wie möglich unter Beachtung der dienstlichen Interessen zu erteilen.

Um vielen Personen einen Länderwechsel zu ermöglichen, wird das Lehrkräfteaustauschverfahren möglichst flexibel lehramts- und fächerübergreifend durchgeführt. Dabei ist jedes Land grundsätzlich bereit, ebenso viele Lehrkräfte aus anderen Ländern zu übernehmen, wie in andere Länder abgegeben werden.

Anträge auf Lehrkräfteaustausch werden in einigen Ländern online und ansonsten über den Papierantrag auf dem Dienstweg beim abgebenden Dienstherrn gestellt. Der Antrag muss sechs Monate vor dem hauptsächlichen Wechseltermin 1. August eingereicht sein. Bei einem Wechsel zum Schulhalbjahr (1. Februar), den einige Länder zusätzlich anbieten, muss der Antrag ebenfalls sechs Monate vorher gestellt werden.

Weitere länderspezifische Informationen bzw. eine Online-Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Länder:

Mit * gekennzeichnete Länder beteiligen sich zusätzlich zum Haupttermin 1. August auch am Halbjahresverfahren zum 1. Februar.

Eine weitere Möglichkeit des Wechsels in ein anderes Land besteht für im Schuldienst eines Landes unbefristet beschäftigte bzw. beamtete Lehrkräfte im Rahmen der Einstellung.

Dokumente und nützliche Links:

Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern (Beschluss der KMK vom 10.05.2001)

Formular: Antrag auf Versetzung/Übernahme in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Lehrkräfteaustauschverfahrens: