Kultusminister Konferenz

Schriftgröße ändern

Zum Ändern der Schriftgröße verwenden Sie bitte die Funktionalität Ihres Browsers. Die Tastatur-Kurzbefehle lauten folgendermaßen:

[Strg]-[+] Schrift vergrößern
[Strg]-[-] Schrift verkleinern
[Strg]-[0] Schriftgröße zurücksetzen

schließen
 

Schülerinnen und Schüler

Rechte und Pflichten

Die Kultusministerkonferenz hat mit ihrem Beschluss „Zur Stellung des Schülers in der Schule“ vom 25.05.1973 die Pflichten und Rechte der Schülerinnen und Schüler dargelegt. Danach sind die Interessen und Rechte der Schülerinnen und Schüler bei der Gestaltung von Unterricht und Erziehung zu respektieren und ihnen Möglichkeiten einzuräumen, unmittelbar (persönlich) oder mittelbar (durch gewählte Vertreter) am Leben und an der Arbeit der Schule mitzuwirken. Institutionalisiert ist diese Mitwirkung nicht zuletzt in der Schul-, in mehreren Ländern auch in der Lehrerkonferenz, vor allem aber im Rahmen der Schülermitwirkung. Diese ist in den Schulgesetzen und Schulmitbestimmungsgesetzen der Länder näher geregelt.

Schutz vor sexuellem Missbrauch

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Missbrauchsfälle u.a. an Schulen hat die Kultusministerkonferenz im April 2010 einen sofort umsetzbaren Maßnahmenkatalog entwickelt, um sexuellem Missbrauch vorzubeugen und ihn aufzuarbeiten. Mit diesen Empfehlungen nehmen die Länder ihre grundgesetzlich verankerte Verantwortung für die staatliche Aufsicht über das gesamte öffentliche und private Schulwesen wahr. Im Februar 2013 wurden die Empfehlungen mit Blick auf das Bundeskinderschutzgesetz und die Ergebnisse des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" aktualisiert.

Geschlechtersensible Erziehung

Die Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz und die Kultusministerkonferenz haben gemeinsame „Leitlinien zur Sicherung der Chancengleichheit durch geschlechtersensible schulische Bildung und Erziehung“ beschlossen. Die in diesen Leitlinien skizzierten Handlungsfelder konkretisieren zentrale Ansatzpunkte zur Identifizierung und Weiterentwicklung von Zielen und Maßnahmen für eine strukturelle und inhaltliche Förderung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen in der Schule. Als gemeinsamer Orientierungsrahmen der Länder folgen die Leitlinien – mit Geltung auch für die insgesamt bereits bestehenden Beschlüsse der Kultusministerkonferenz – der auf Verfassungs- und Bundesrecht beruhenden gleichstellungspolitischen Auftragslage.

Dokumente und nützliche Links:

Zur Stellung des Schülers in der Schule (Beschluss der KMK vom 25.05.1973)

Handlungsempfehlungen zur Vorbeugung und Aufarbeitung von sexuellem Missbrauchsfällen und Gewalthandlungen in Schulen und schulnahen Einrichtungen
(Beschluss der KMK vom 20.04.2010 i.d.F. vom 07.02.2013)

Unabhängiger Beauftragter des Bundes für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Leitlinien zur Sicherung der Chancengleichheit durch geschlechtersensible schulische Bildung und Erziehung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.10.2016/ Beschluss der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder vom 15./16.06.2016)