Kultusminister Konferenz

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Deutsch

Allgemeines zum Unterrichtsfach Deutsch

Umfang und Anforderungen für den Unterricht im Fach Deutsch sind in den einschlägigen Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz zum Primarbereich, Sekundarbereich I und zum Sekundarbereich II festgeschrieben.

Dem Fach Deutsch kommt in der Schule über die Vermittlung ästhetischer, literatur- und kulturgeschichtlicher Bildung hinaus eine Schlüsselrolle zu, da die Beherrschung der deutschen Sprache, der Erwerb grundlegender Lese- und Schreibfähigkeiten und der situationsangemessene, sachgerechte und zielgerichtete Gebrauch von Wort und Schrift Voraussetzungen für den Lernerfolg auch in nahezu allen anderen Unterrichtsfächern sind.

Die aktuellen Regeln zur deutschen Rechtschreibung sowie ein Wörterverzeichnis finden Sie auf der Internetseite des Rats für deutsche Rechtschreibung. Sie basieren auf dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 3. März 2006 zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung.

Ein Verzeichnis grundlegender grammatischer Fachausdrücke mit dem Titel "Laut, Buchstabe, Wort und Satz" hat die Kultusministerkonferenz am 7. November 2019 zustimmend zur Kenntnis genommen. Ziel dieses Verzeichnisses ist es, Anhaltspunkte zu geben für die Konzeption von Lehrplänen und Schulbüchern für das Fach Deutsch. Als solches bietet es eine Grundlage zur Vereinheitlichung der Termini sowie des mit einem Terminus verbundenen Begriffsverständnisses.

Des Weiteren sei in diesem Zusammenhang auf die  "Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen" hingewiesen.