Kultusminister Konferenz

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Fremdsprachen

Allgemeines zum fremdsprachlichen Unterricht

Grundlegende Regelungen zum Unterricht in den Fremdsprachen sind in den einschlägigen Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz zum Primarbereich, Sekundarbereich I und zum Sekundarbereich II getroffen. Zu den Anforderungen in der Abiturprüfung gibt es seit Ende der 70er bzw. 80er Jahre Beschlüsse der Kultusministerkonferenz.

Die bereits 1994 veröffentlichten "Überlegungen zu einem Grundkonzept für den Fremdsprachenunterricht" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.10.1994) sind über das Sekretariat erhältlich.

Die Kultusministerkonferenz hat sich in der Vergangenheit wiederholt mit der Weiterentwicklung des fremdsprachlichen Unterrichts auseinandergesetzt.  Besonderer Schwerpunkt ihrer Arbeit war bisher die Entwicklung und Einführung von bundesweit geltenden Bildungsstandards für die erste Fremdsprache. Dadurch ist es gelungen, anspruchsvolle und umsetzbare Bildungsziele in Form von Kompetenzen zu beschreiben.  Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Mehrsprachigkeit in einer zusammenwachsenden Welt hat die Kultusministerkonferenz in ihren "Empfehlungen zur Stärkung der Fremdsprachenkompetenz" (Beschluss der KMK vom 08.12.2011) Leitlinien und Handlungsfelder für einen zukunftsorientierten Fremdsprachenunterricht formuliert.

Fremdsprachen in der Grundschule

Mittlerweile findet der erste Unterricht in einer Fremdsprache bereits in der Grundschule statt. Dies betrifft vorrangig die Jahrgangsstufen 3 und 4, in einigen Ländern auch die Jahrgangsstufen 1 und 2. Die Länder begründen die Aufnahme des Fremdsprachenlernens in den Grundschulunterricht im Wesentlichen mit der veränderten Lebenswirklichkeit und den für den Spracherwerb günstigen Lernvoraussetzungen der Kinder dieses Alters. Eine Übersicht über die Situation in den Ländern bietet der Bericht der Kultusministerkonferenz Fremdsprachen in der Grundschule - Sachstand und Konzeptionen 2013.

Beschlüsse und Veröffentlichungen zu den einzelnen Fremdsprachen

Beschlüsse und Veröffentlichungen zu den einzelnen Fremdsprachen

Altgriechisch

Chinesisch

 Dänisch

 Englisch

Französisch

 Italienisch

 Japanisch

 Latein

 Niederländisch

 Polnisch

 Russisch

 Spanisch

 Tschechisch

 Türkisch

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* EPA = Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung

Bilingualer Unterricht

Bilingualer Unterricht wird in dem Beschluss der Kultusministerkonferenz „Überlegungen zu einem Grundkonzept für den Fremdsprachenunterricht“ vom 07.10.1994 als „Unterricht mit Teilen des Fachunterrichts in der Fremdsprache“ definiert. 

In den meisten europäischen Ländern wird dieses Konzept als CLIL („content and language integrated learning“) bzw. ÉMILE („Enseignement d’une Matière par l’Intégration d’une Langue Étrangère“) bezeichnet und vorrangig nicht als Fremdsprachenunterricht in erweiterter Form, sondern als integrierter Sachfach- und Fremdsprachenunterricht verstanden.

Informationen zur Entwicklung und aktuellen Situation des bilingualen Unterrichts  enthält der Bericht "Konzepte für den bilingualen Unterricht - Erfahrungsbericht und Vorschläge zur Weiterentwicklung" (2013).

Wettbewerbe

Informationen zu geförderten Wettbewerben aus dem fremdsprachlichen Bereich finden Sie hier.