Definition Lern- und Lehrmittel
Lernmittel sind Arbeitsmaterialien, die die Schülerin/der Schüler zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht benötigt. Dazu zählen Schulbücher und Lernmaterialien wie z.B. Taschenrechner, Zirkel, Zeichengeräte. Lehrmittel hingegen bezeichnen die zur Ausstattung der Schule gehörenden Unterrichtsmittel (z.B. geographische Karten, Materialien für den naturwissenschaftlichen Unterricht). Prinzipiell besteht im gesamten Bundesgebiet die Lernmittelfreiheit. Ihr Umfang, der Kreis der Anspruchsberechtigten und die Zuständigkeit für die Finanzierung können jedoch in den Ländern erheblich voneinander abweichen. In den meisten Ländern wird die Lernmittelfreiheit mittels eines Leihsystems umgesetzt, für das oft auch ein Entgelt gezahlt werden muss.
Schulbücher
Die Zulassung von Schulbüchern ist in den Ländern unterschiedlich geregelt: Mehrheitlich bedürfen Schulbücher der Zulassung durch das zuständige Kultusministerium bzw. einer nachgeordneten Behörde. Der Genehmigung geht in der Regel ein förmliches Begutachtungsverfahren voraus. Sie wird erteilt, wenn die Bücher allgemeinen Verfassungsgrundsätzen und Rechtsvorschriften nicht widersprechen, sie lehrplankonform und didaktisch wie sprachlich geeignet sind. Außerdem dürfen sie einen bestimmen Kostenrahmen nicht überschreiten.
In einigen Ländern liegt die Zuständigkeit bei der einzelnen Schule; die Entscheidung für die Auswahl und Einführung eines Lehrbuchs trifft hier zumeist die Lehrerkonferenz oder die Fachkonferenz.
Eine Übersicht des Internetangebotes der Länder über die zugelassenen Lehr- und Lernmittel finden Sie hier bzw. auf dem Deutschen Bildungsserver.
Fotokopieren an Schulen
Das Fotokopieren an Schulen ist im Jahr 2015 auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt worden. Ein neuer Vertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland und den Verwertungsgesellschaften WORT, Bild-Kunst und Musikedition sowie den Bildungsmedienverlagen legt fest, in welchem Rahmen Kopien für Unterrichtszwecke konkret hergestellt werden dürfen. Damit wird den Schulen mehr Rechtssicherheit gegeben.
Dokumente und nützliche Links:
Richtlinien für die Genehmigung von Schulbüchern (Beschluss der KMK vom 29.06.1972)
Darstellung von Mann und Frau in Schulbüchern (Beschluss der KMK vom 21.11.1986)
Grundsätze für die Darstellung Deutschlands und die Bezeichnung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegener Städte und Ortschaften in Schulbüchern und kartographischen Werken für den Schulunterricht (Beschluss der KMK vom 08.11.1991)