Kultusminister Konferenz

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Berufliche Orientierung

Um Schülerinnen und Schülern angemessen auf das Leben in der Gesellschaft vorzubereiten und sie zu einer aktiven und verantwortlichen Teilhabe am kulturellen, gesellschaftlichen, politischen, beruflichen und wirtschaftlichen Leben zu befähigen, müssen sie auch auf die Berufs- und Arbeitswelt vorbereitet werden.

In der "Empfehlung zur Beruflichen Orientierung an Schulen" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.12.2017) sprechen sich die Länder für eine curricular verankerte und individuelle Berufliche Orientierung in allen Bildungsgängen der Sekundarstufe I und II aus, um frühzeitig die Weichen für eine tragfähige Berufswahlentscheidung und damit für einen erfolgreichen Übergang in Ausbildung, Studium und Beruf zu stellen. Im Rahmen der Beruflichen Orientierung erhalten Schülerinnen und Schüler teils in einem eigenen Fach, teils fächerübergreifend Informationen über unterschiedliche Berufe und praxisorientierte Einblicke. Insbesondere durch die zum Teil mehrwöchigen Praktika in Betrieben, Wirtschaftsunternehmen, Verwaltungsbehörden oder Sozialeinrichtungen können sie ein praxisnahes Bild von der Arbeitswelt entwickeln. Dies trägt dazu bei, dass die Jugendlichen ihre Berufswahl aufgrund einer realistischen Einschätzung treffen können. Für die Kultusministerministerkonferenz und die Länder ist ein gelingender Übergang von zentraler Bedeutung für die Bildungs- und Berufsbiographie junger Menschen.

Die Aktivitäten zur Beruflichen Orientierung in den Ländern werden in der "Dokumentation zur Beruflichen Orientierung an allgemeinbildenden Schulen"(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.12.2017 in der jeweils geltenden Fassung) veröffentlicht. Sie ist eine Weiterführung der dreibändigen Dokumentation aus dem Jahre 1997.

Bereits in der „Empfehlung zur Hauptschule“ (Beschluss der KMK vom 03.07.1969) hatte die Kultusministerkonferenz die Notwendigkeit zur Vorbereitung der Jugendlichen auf die Erwachsenenwelt, besonders auch auf das Arbeitsleben betont. So sollte besonders in den Klassen 7-9 (10) „die Arbeitslehre als Fach einen wesentlichen Teil dieser Aufgabe leisten. Dabei ist die Zusammenarbeit zwischen Lehrern der Hauptschule und Lehrern der berufsbildenden Schulen wünschenswert“.

Dieser Ansatz wird in der "Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge in der Sekundarstufe I" (Beschluss der KMK vom 03.12.1993 in der jeweils gültigen Fassung) fortgeführt. Dort ist die "Hinführung zur Berufs- und Arbeitswelt" als verpflichtender Bestandteil für alle Bildungsgänge festgeschrieben (Ziff. 4.2.2). Der Unterricht erfolgt entweder in einem eigenen Unterrichtsfach (Arbeitslehre) oder als Gegenstand anderer Fächer. Betriebspraktika, insbesondere für Schülerinnen und Schüler der beiden letzten Jahrgangsstufen der Bildungsgänge von Hauptschule und Realschule, sollen exemplarisch Einsichten in die Arbeitswelt vermitteln und zur Orientierung des Schülers bei der Berufswahlentscheidung beitragen. Auch der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe schließt laut "Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972  in der jeweils gültigen Fassung) "eine angemessene Information über (...) Berufsfelder sowie Strukturen und Anforderungen (...) der Berufs- und Arbeitswelt ein" (Ziff. 2.3).

Die Kultusministerkonferenz hat 1997 den Bericht "Stärkung der Ausbildungsfähigkeit als Beitrag zur Verbesserung der Ausbildungssituation" beschlossen. 

Mit Blick auf Schulabgänger mit Schwierigkeiten beim Übergang in die Berufswelt hat die Kultusministerkonferenz 2013 die Empfehlung „Lebenschancen eröffnen, Qualifizierungspotenziale ausschöpfen – Übergänge gestalten“ verabschiedet. Ziel ist es, allen Jugendlichen koordiniert, passgenau und ohne Verzögerung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf anzubieten. Die Berufsorientierung in der Sekundarstufe I soll noch verbindlicher und praxisnäher gestaltet werden. Nachweisbare ausbildungsbezogene Qualifikationen, die von den Jugendlichen im Übergangssystem erworben werden, sollen auf eine anschließende Berufsausbildung angerechnet werden.

In der "Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit" von 2017 sprechen sich die Kooperationspartner dafür aus, allen jungen Menschen einen erfolgreichen Übergang von der allgemeinbildenden und beruflichen Schule in Ausbildung oder Studium sowie danach in eine qualifizierte Tätigkeit zu ermöglichen.

Hierzu soll die Effektivität der Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung durch die Anwendung gemeinsamer Handlungsstrategien erhöht und Angebote systematisch aufeinander aufgebaut werden. Unter anderem durch vermehrte Nutzung moderner Kommunikationsmittel soll so jede einzelne Schülerin und jeder einzelne Schüler kontinuierliche Beratung und Begleitung nutzen können, um eigenständig und reflektiert eine tragfähige Entscheidung über den weiterführenden Bildungsweg treffen zu können.

Allianz für Aus-und Weiterbildung

Berufliche Orientierung ist neben der Stärkung der beruflichen Bildung darüber hinaus einer der Schwerpunkte der "Allianz für Aus-und Weiterbildung" und ihres Vorgängers, des "Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs (Ausbildungspakt)". 2017 stellten die Partner der Allianz in einer Gemeinsamen Empfehlung Eckpunkte für ein gelingendes Betriebspraktikum von Schülerinnen und Schülern vor.

Zur "Allianz für Aus- und Weiterbildung 2023 - 2026"

Allianz für Aus-und Weiterbildung (2015-2026) und Ausbildungspakt (2004-2014) - Zielsetzung und Dokumente

Allianz für Aus-und Weiterbildung (2015-2018) und Ausbildungspakt (2004-2014) - Zielsetzung und Dokumente

2023-2026: Allianz für Aus- und Weiterbildung

Am 24.05.2023 haben die Allianzpartner die Allianz für Aus- und Weiterbildung 2023 - 2026 unterzeichnet. Die Herausforderungen auf dem Ausbildungsmarkt in Deutschland sind zuletzt durch die Corona-Pandemie und den russische Angriffskrieg gegen die Ukraine wieder gestiegen. Hinzu kommen die langfristigen und tiefgreifenden Transformations- und Umbauprozesse, die den Bedarf nach passend qualifiziertem und ausreichendem Fachkräftenachwuchs erhöhen bzw. verschieben. Vor diesem Hintergrund wollen sich die Allianzpartner in der neuen Allianzperiode unter anderem verstärkt der Phase vor der Ausbildung widmen: dem Ausbau der Beruflichen Orientierung, der Gewinnung von Auszubildenden sowie weiteren Ausbildungsbetrieben und der Optimierung der Übergangsphase zwischen Schule und Beruf. Die bereits seit 2014 in der Allianz verankerte Chancengarantie für die bis zum 30. September unvermittelten Ausbildungsbewerber wird fortgeführt. Des Weiteren wollen die Allianzpartner die Qualität und Attraktivität der dualen Ausbildung sichern und weiter steigern. So sollen die Ausbildung durch moderne Instrumente der Qualitätssicherung, wie den Einsatz eines digitalen Ausbildungsnachweises weiter gestärkt und Ausbildungsabbrüche verhindert werden. Wichtig ist außerdem eine hochwertige Aus- und Weiterbildung des Lehr- und Ausbildungspersonals und eine Stärkung der Berufsschulen. Darüber hinaus wollen die Allianzpartner die höherqualifizierende bzw. höhere Berufsbildung stärken und dafür werben. Hierdurch ergeben sich für Jugendliche gleichwertige Entwicklungsmöglichkeiten neben dem hochschulischen Bildungsweg. 

 

2015-2022: Allianz für Aus- und Weiterbildung

Die am 26.08.2019 unterzeichnete "Allianz für Aus- und Weiterbildung 2019-2021" von Bund, Ländern, Wirtschaft und Gewerkschaften folgt auf die am 12.12.2014 unterzeichnete "Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015-2018"  ("Alliance for Initial and Further Training 2015 – 2018"), welche den Ausbildungspakt abgelöst hatten. Die Partner der Allianz setzen sich dafür ein, die Attraktivität, Qualität und Leistungsfähigkeit sowie die Integrationskraft der beruflichen Bildung weiter zu stärken und wollen gleichzeitig für die Gleichwertigkeit der betrieblichen und akademischen Ausbildung werben. Denn die berufliche Bildung ist nicht nur der Garant für die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der deutschen Wirtschaft, sondern auch von elementarer Bedeutung für die soziale Integration unterschiedlichster Zielgruppen. Um diese gesamtgesellschaftliche Funktion zukunftsfest zu machen, bedarf es des gemeinsamen Handelns aller beteiligten Akteure als breit angelegtes politisches Bündnis.

 

2004-2014: Nationaler Pakt für Ausbildungs- und Fachkräftenachwuchs (Ausbildungspakt)

Der im Jahr 2004 von den Spitzenverbänden der Wirtschaft und der damaligen Bundesregierung als Reaktion auf Forderungen nach einer Ausbildungsplatzabgabe beschlossene Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs (Ausbildungspakt) hatte das Ziel, allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen jungen Menschen ein Angebot für eine Ausbildung zu unterbreiten. Dabei sollten in enger Zusammenarbeit mit den Ländern erfolgreiche Qualifizierungsmaßnahmen fortgeführt und neue Maßnahmen für benachteiligte Jugendliche ins Leben gerufen werden.
Die Kultusministerkonferenz hat sich von Beginn an als aktiver Part in den Pakt eingebracht.  Ergebnis dieser Zusammenarbeit sind die folgenden gemeinsamen Empfehlungen und Handreichungen:

Auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung ist am 26.10.2010 der Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland 2010-2014 mit zusätzlichen neuen Partnern, zu denen auch die Kultusministerkonferenz gehört, unterzeichnet worden.
Der Kultusministerkonferenz geht es mit ihren Beiträgen um die Erhöhung der Chancen zur Lebensgestaltung für Jugendliche, indem besonders schwächere
Jugendliche intensiver gefördert werden und die Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund vorangetrieben wird, aber auch mehr leistungsstarke Jugendliche für eine betriebliche Berufsausbildung gewonnen werden. Die Kultusministerkonferenz leistet damit ihren Beitrag, um die Innovationskraft unserer Wirtschaft zu sichern.

Ergebnisse der Zusammenarbeit im Rahmen des Paktes 2010 - 2014 sind:

Junge Menschen beim Übergang in betriebliche Ausbildung gezielt unterstützen (Gemeinsame Erklärung der Partner des Ausbildungspaktes vom 05.11.2012)

Möglichkeit der dualen Teilzeitberufsausbildung für junge Mütter und Väter stärker  nutzen (Gemeinsame Erklärung der Partner des Ausbildngspaktes vom 06.02.2013)

Einstiegsqualifizierung als Sprungbrett in Ausbildung stärken (Gemeinsame Erklärung der Partner des Ausbildungspaktes vom 05.02.2014)

Die Partner des Ausbildungspaktes haben hierzu am 05.02.2014 folgende gemeinsame Presseinformation herausgegeben: "Ausbildungspakt 2010-2014: Gute Bilanz, Herausforderungen bleiben".