Kultusminister Konferenz

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Als Lehrkraft ins Ausland

Sie sind als Lehrkraft in Deutschland tätig und interessieren sich für einen Auslandseinsatz?

Neben den deutschen Abschlüssen und der deutschen Sprache sind es die Lehrkräfte aus Deutschland, die den Unterschied an einer deutschen Auslandsschule ausmachen und die eine besondere Verantwortung für die Schulentwicklung übernehmen. Für die Auslandsschularbeit stellen die Länder deshalb jährlich fast 2.000 erfahrene und engagierte Lehrerinnen und Lehrer frei. Die aus Deutschland vermittelten Lehrkräfte sind nur vorübergehend an einer Schule eingesetzt. So wird sichergestellt, dass die Lehrerkollegien Anschluss an die aktuellen Entwicklungen im deutschen Schulwesen haben.

Ansprechpartner für die Freistellung in den Auslandsschuldienst sind die jeweiligen Verantwortlichen für das Auslandsschulwesen in den Kultusministerien der Länder. Sie sind zugleich Vertreter ihrer Länder im Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland der Kultusministerkonferenz. In einigen Ländern geben auch nachgeordnete Behörden Auskünfte.

In den Ländern ver­be­am­tete oder un­be­fris­tet tarifvertraglich beschäftigte Lehrkräfte bewerben sich für den Auslandsschuldienst auf dem Dienstweg beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA). In der Regel ist die Bewerbung bei der dienstvorgesetzten Schulleiterin oder dem dienstvorgesetzten Schulleiter einzureichen, die oder der die Bewerbung auf dem Dienstweg weitergibt. Die Details des Verfahrens und Einsatzes sind in der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen und den Kultusministerinnen und Kultusministern der Länder zum Lehrkräfteeinsatz und zum Auslandsschulgesetz geregelt.

Andere Lehrkräfte können sich auf der Internetseite der ZfA über die Möglichkeiten der Beschäftigung im Auslandsschulwesen informieren. Auf diesem Wege können sich z. B. auch Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Erzieherinnen und Erzieher bewerben. Im Einzelfall sind ggf. stets der Dienstweg oder entsprechende Bewerbungswege zu beachten.

Die ZfA informiert auch auf Fachmessen und anderen Veranstaltungen. Termine und Hinweise veröffentlicht die ZfA auf ihrer Internetseite.

Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland

Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland

Die Deutschen Auslandsschulen werden von erfahrenen Lehrkräften aus den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland geleitet. Diese Lehrkräfte haben in der Regel bereits Schulleitungserfahrung an einer Schule in Deutschland und Erfahrung im Auslandsschuldienst. Bewerber, die sich auf eine Schulleitung einer Deutschen Auslandsschule interessieren, werden von ihrem Dienstherren freigestellt und beurlaubt. Sie werden vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - durch Bescheid vermittelt und schließen einen Dienstvertrag mit der Schule ab. Grundsätze und Verfahren sind in der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen und den Kultusministern der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zum Einsatz von Lehrkräften im deutschen Auslandsschulwesen und zum Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz – ASchulG) vom 05.12.2013 i. d. F. vom 12.01.2021 (VwV ASchulG) geregelt. 

Lehrkräfte im Auslandsschuldienst

Lehrkräfte im Auslandsschuldienst

Das deutsche Auslandschulwesen ist wesentlich durch den Einsatz von Lehrkräften aus den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Diese Lehrkräfte übernehmen schulstrukturtragende Funktionen und unterstützen die Schulleiterin bzw. den Schulleiter bei der Sicherung der deutschen Bildungsziele und Abschlüsse sowie bei der Qualitätssicherung und -entwicklung. Die Länder fördern und sichern im Rahmen ihrer Zuständigkeit die deutsche schulische Arbeit im Ausland durch die Bereitstellung von Personal. Dazu gehört der Einsatz von Lehrkräften an Deutschen Auslandsschulen, an Schulen, die zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz führen, an Europäischen Schulen und an Auslandsschulen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Die im Auslandsschulwesen eingesetzten Lehrkräfte unterscheiden sich aufgrund des rechtlichen Status und der Aufgabenschwerpunkte in

  • Auslandsdienstlehrkräfte
  • Bundesprogrammlehrkräfte
  • Landesprogrammlehrkräfte
  • Ortslehrkräfte. 

Informationen für interessierte Lehrkräfte

Informationen für interessierte Lehrkräfte

Einige Länder stellen weitere Informationen und Materialen für die am Auslandsschuldienst interessierten Lehrkräfte bereit.

Bayern

Berlin

Bremen

Hamburg

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Sachsen

Thüringen