Kultusminister Konferenz

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Deutsche Sprachkenntnisse für den Hochschulzugang

Wer seine Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben hat, muss für die Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule in Deutschland in der Regel neben seiner fachlichen Hochschulzugangsberechtigung auch die nötigen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Mit dem Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe (DSD II) kann der Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse für ein Studium an einer Hochschule in Deutschland erbracht werden.

Rahmenordnung über deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen

Die Regelungen für den Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen für den Hochschulzugang haben die Kultusministerkonferenz und die Hochschulrektorenkonferenz in einem gemeinsamen Beschluss festgelegt, der Rahmenordnung über deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT).

Gemäß dieser Rahmenordnung können die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache neben dem Deutschen Sprachdiplom - Zweite Stufe auch durch eine Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) und den Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an deutschen Studienkollegs nachgewiesen werden.

Die Rahmenordnung benennt zudem Möglichkeiten, vom Nachweis des Bestehens einer der vier oben genannten Prüfungen befreit zu werden, zum Beispiel für Absolventen deutschsprachiger oder germanistischer Studiengänge, für Inhaber bestimmter Sprachzertifikate anderer Träger oder für Inhaber der im Beschluss Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis von Sprachkenntnissen der Kultusministerkonferenz genannten ausländischen Schulabschlüsse.

Sprachprüfung gemäß RO-DT neben dem DSD der KMK

Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang

Die DSH wird von Hochschulen und Studienkollegs abgehalten und verantwortet. Die Prüfungsordnungen der Hochschulen und Studienkollegs müssen bei der Hochschulrektorenkonferenz registriert werden. Der Fachverband Deutsch als Fremdsprache ist mit der Förderung der Einheitlichkeit und der Qualitätssicherung beauftragt.

TestDaF

Der Test Deutsch als Fremdsprache wird vom TestDaF-Institut in Bochum entwickelt und betreut. Er dient vor allem zum Nachweis von Deutschkenntnissen für den Studien- und Wissenschaftsbereich und kann weltweit an lizensierten Testzentren abgelegt werden.

Feststellungsprüfung

Der Prüfungsteil Deutsch wird im Rahmen der Feststellungsprüfung an Studienkollegs in Deutschland abgelegt. Studienkollegs dienen vor allem der Studienvorbereitung für diejenigen Studienbewerber, die mit ihrer Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland keinen direkten Hochschulzugang erhalten.

Befreiende Zertifikate

Inhaber eines Zeugnisses über das bestandene Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom, eines Zeugnisses über die bestandene Prüfung „telc Deutsch C1 Hochschule, das bestandene Österreichische Sprachdiplom C2 (ÖSD C2) oder von ausländischen Zeugnissen, die gemäß Ziffer 3, 4. Spiegelstrich der Vereinbarung Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.1995 i. d. F. vom 16.12.2020) ausgewiesen sind, sind vom Nachweis durch eine der o.g. Prüfungen befreit.