Kultusminister Konferenz

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Bilaterale Zusammenarbeit

Im Rahmen der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik wirken die Länder durch die Kultusministerkonferenz an dem Zustandekommen von Kulturabkommen mit. Völkerrechtliche Verträge, die auf Gebieten der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder (z.B. des Bildungswesens) eine Verpflichtung des Bundes oder der Länder begründen sollen, bedürfen gemäß der "Lindauer Absprache" der Zustimmung der 16 Länder.

Die Länder sollen an den Vorbereitungen für den Abschluss dieser Abkommen möglichst frühzeitig, in jedem Fall aber rechtzeitig vor der endgültigen Festlegung des Vertragstextes beteiligt werden. Der Vertrag kann erst in Kraft treten, d. h. völkerrechtlich verbindlich werden, wenn die Zustimmungserklärungen aller 16 Länder beim federführenden Bundesministerium (Auswärtiges Amt)  eingegangen sind.

Die Beteiligung der Länder erfolgt über die Ständige Vertragskommission der Länder. die über eine Geschäftsstelle in Berlin verfügt. Während der Aushandlung internationaler Verträge steht sie dem Auswärtigen Amt oder den sonst zuständigen Fachressorts des Bundes als Gesprächspartner zur Verfügung.

Frankreich

Die kulturelle Zusammenarbeit mit Frankreich nimmt eine Sonderstellung ein, da sie auf dem  Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit vom 22.1.1963 beruht, in dessen Rahmen eigene Kooperationsmechanismen entwickelt wurden.

Für die Vertretung und Ausführung der im deutsch-französischen Vertrag vereinbarten Maßnahmen im Bildungs- und Kulturbereich wurde 1969 in einer gesonderten Bund-Länder-Vereinbarung die Bestellung eines "Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit" vereinbart. Diese Funktion wird mit einer Amtszeit von 4 Jahren stets von einem Ministerpräsidenten ausgeübt, der auf Vorschlag der Länder von der Bundesregierung bestellt wird. Der Bevollmächtige vertritt Bund und Länder gegenüber Frankreich.

Derzeitiger Amtsinhaber ist der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Herr Armin Laschet. Für seine Tätigkeit steht dem Bevollmächtigten ein Büro im Auswärtigen Amt (Büro I) als auch ein für die Länder zuständiges Büro (Büro II) zur Verfügung, das vom jeweiligen Land des Bevollmächtigten geleitet wird.

In der deutsch-französischen Zusammenarbeit kommt der Förderung der Partnersprache im Schulwesen des jeweils anderen Landes eine zentrale Bedeutung zu. Zu diesem Zweck sind eine Vielzahl von bilateralen Absprachen, Vereinbarungen und Strategien getroffen sowie und zahlreiche Maßnahmen in beiden Ländern umgesetzt worden. Hierzu zählt insbesondere der Deutsch-Französische Tag im zeitlichen Kontext des 22. Januar an deutschen und französischen Schulen, der mittlerweile zu einer festen Institution in beiden Ländern geworden ist.

Mit dem Deutsch-Französischen Geschichtsbuch – ein Lehrbuch der europäischen Geschichte - ist ein Projekt von hohem symbolischen Wert und praktischem Nutzen für Schülerinnen und Schüler verwirklicht worden. Eine wichtige Stellung nehmen auch die regelmäßigen Treffen zwischen deutschen Bildungsministerinnen und Ministern mit den höchsten französischen Schulaufsichtsbeamten ( „Recteurs d Académie“) ein. Hier werden insbesondere die dezentralen Beziehungen und Partnerschaften zwischen den Ländern und den Académies gestärkt und Verabredungen für die Zukunft getroffen.

Polen

Die deutsch-polnische Zusammenarbeit stellt ebenfalls einen Schwerpunkt der bilateralen Zusammenarbeit dar. Auch ist hier steht die jeweilige Förderung der Partnersprache als Fremdsprache sowie als Muttersprache im Fokus der Kooperation. Dies ist im Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit von 1991 sowie in zahlreichen Erklärungen und Absprachen jüngeren Datums festgelegt.

Zu deren Umsetzung unterhalten die Länder – je nach regionalspezifischen Besonderheiten – vielfältige Beziehungen zu den Wojewodschaften, in deren Rahmen zahlreiche Projekte und Aktivitäten zugunsten der Förderung interkultureller Begegnungen und des Erlernens der Partnersprache initiiert werden.

Einen besonderen Stellenwert in der bilateralen Kooperation nimmt das Deutsch-Polnische Projekt: „Schulbuch Geschichte“  - ein. Es handelt sich um ein Lehrbuch der europäischen Geschichte von der Antike bis zur Gegenwart, das derzeit von Fachwissenschaftlern und Didaktikern aus beiden Ländern erarbeitet wird. Die Realisierung dieses Lehrwerks wird vom Georg-Eckert Institut-Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung wissenschaftlich betreut und von der Kultusministerkonferenz, dem Auswärtigen Amt sowie der polnischen Regierung finanziert.

Schweiz

 

Hier arbeiten Kultusministerkonferenz und die schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) eng zusammen. Die EDK hat angesichts der Zuständigkeit der 26 Kantone für die Bildungsangelegenheiten in der Schweiz ähnliche Aufgaben wie die KMK in Deutschland. Bereiche der Kooperation sind: Schule, insbesondere Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung, berufliche Bildung, Anerkennungsfragen, Auslandsschulwesen, Förderung von Deutsch als Fremdsprache.
 

Israel

Die deutsch-israelische Bildungszusammenarbeit ist außerordentlich intensiv und nimmt aufgrund des einzigartigen Verhältnisses zwischen Deutschland und Israel eine Sonderstellung in der bilateralen Zusammenarbeit ein.Sie umfasst zahlreiche Projekte, Vorhaben, einen intensiven Schüler-und Lehreraustausch sowie gemeinsame Erklärungen.

Im Rahmen einer Delegationsreise der Kultusministerkonferenz im Jahr 2013 haben die Kultusministerkonferenz und Yad Vashem, die Gedenkstätte für Holocaust und Heldentum eine Gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet. Diese Vereinbarung stellt - neben bereits bestehenden Erklärungen einzelner Länder mit Yad Vashem - das Fundament für die künftige Zusammenarbeit dar. Auf deren Grundlage sollen Schülerinnen und Schüler sowie Lehramtsstudierende fundierte Kenntnisse über die Geschichte des jüdischen Vorkriegslebens in Europa sowie über die Shoa erwerben. Angestrebt wird daher eine weitere Vertiefung der Kooperation in der Gedenkstättenpädagogik und in der Lehrerfortbildung.

Anlässlich des 50-jährigen Bestehens der diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und Israel im Jahr 2015 sind folgende weitere Dokumente unterzeichnet bzw. herausgegeben worden:
-Kommuniqué zur deutsch israelischen Bildungszusammenarbeit, unterzeichnet von der Präsidentin der KMK und dem Botschafter des Staates Israel,
-Joint Declaration of Intent between the Ministry of Education and the State of Israel and the Foreign Office of the Federal Republilc of Germany and the Standing Conference of the Ministers of Education and Cultural Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany, unterzeichnet vom Generalsekretär der KMK, dem Gesandten der deutschen Botschaft Tel Aviv sowie dem israelischen Bildungsminister im Juli 2015.
- „Erinnern für die Zukunft“, eine Broschüre, herausgegeben durch die KMK im März 2015
- Die Lehrerhandreichung: „Deutschland und Israel - Stationen eines einzigartigen Verhältnisses. Eine kommentierte Quellensammlung für den Geschichts-und Politikunterricht", herausgegeben durch die Kultusministerkonferenz und die israelische Botschaft
 

China

Die deutsch-chinesische Zusammenarbeit hat in den vergangenen Jahren eine neue Dimension erhalten. Themen der bilateralen Zusammenarbeit sind insbesondere die Förderung der chinesischen Sprache im deutschen Schulwesen und der deutschen Sprache an chinesischen Schulen sowie die Verstärkung des Schüler- und Lehreraustauschs. Auch im Bereich der beruflichen Bildung bestehen vielfältige Kontakte. Die chinesische Regierung hat aufgrund des Fachkräftemangels in China ein großes Interesse an der dualen Berufsausbildung und an einer Kooperation in diesem Bereich.

Im Rahmen einer Delegationsreise der Kultusministerkonferenz im August 2015 haben die Präsidentin, die deutsche Botschaft Peking und der chinesische Bildungsminister eine Gemeinsame Absichtserklärung zur Verstärkung der Zusammenarbeit im Bereich des Schüler-und Jugendaustausches zwischen dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland und der Ständigen Konferenz der Kultusminister in der Bundesrepublik Deutschland einerseits und dem Bildungsministerium der Volksrepublik China andererseits unterzeichnet.

Republik Korea

Zwischen Deutschland und Südkorea besteht eine gute Zusammenarbeit. Wesentliche Bereiche der Kooperation sind der Schüler-und Lehreraustausch und die historisch-politische Bildung. Südkorea hat - mit Blick auf eine mögliche Wiedervereinigung Nord- und Südkoreas - ein großes Interesse an der Darstellung der jüngeren deutschen Geschichte im deutschen Schulunterricht und in Schulbüchern.

Im September 2014 haben der Vizepräsident der Kultusministerkonferenz und der koreanische Bildungsminister eine "Joint Declaration of Intent" unterzeichnet. In Umsetzung dieser Erklärung haben Kultusministerkonferenz und koreanisches Bildungsministerium ein deutsch-koreanisches Bildungsforum durchgeführt. Thema war in insbesondere die Umstrukturierung des Bildungswesens in den neuen Ländern nach der Wiedervereinigung.

Taiwan

Die deutsch-taiwanesische Bildungszusammenarbeit hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung zugenommen. Insbesondere im Bereich des Schüler-und Lehreraustauschs, der Förderung der Partnersprache sowie in der beruflichen Bildung bestehen gute Kontakte. Die Ständige Vertreterin des Generalsekretärs der Kultusministerkonferenz hat im November 2015 Taiwan besucht.Es wurde eine gemeinsame Absichtserklärung über die Verstärkung der Bildungszusammenarbeit unterzeichnet.