Kultusminister Konferenz

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Kopenhagen-Prozess im Bereich der beruflichen Bildung

Mit dem Kopenhagen-Prozess erhielt die berufliche Bildung einen neuen Stellenwert innerhalb der EU-Bildungszusammenarbeit. Ausgangspunkt für des Prozess ist die 2002 von der Europäischen Kommission und den für Berufsbildung zuständigen europäischen Ministerinnen und Ministern verabschiedete Kopenhagen-Erklärung. Mit dieser Erklärung wurde eine verstärkte Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung vereinbart. Als wichtigste Handlungsfelder nennt die Erklärung dabei die Förderung von Transparenz, die Anerkennung von Qualifikationen sowie die Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung.

Basierend auf der Kopenhagen-Erklärung und weiteren in der Zwischenzeit getroffenen Vereinbarungen der Mitgliedstaaten wurde 2020 unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft die Osnabrücker Erklärung angenommen. Ebenso im Jahr 2020 verabschiedet wurde die Ratsempfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz. In Deutschland haben sich die Berufsbildungsakteure zur Umsetzung der Erklärung und der Ratsempfehlung auf einen nationalen Implementierungsplan mit den folgenden thematischen Schwerpunkten geeinigt:

  • Integration und Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt (Post-Covid19 Aufschwung)
  • Ökologische und technologische Transformation der Wirtschaft und der Beitrag einer zukunftsfesten Berufsbildungspolitik
  • Digitale Transformation und Berufsbildungsstrategien für einen digitalen Bildungsraum
  • Exzellenz der Berufsbildung / höher qualifizierende Berufsbildung als Antwort auf anspruchsvollere Berufs- und Tätigkeitsprofile
  • Europäischer Bildungsraum in einer globalisierten Wirtschaft

Im Gegensatz zum Parallelprozess im Hochschulbereich, dem Bologna-Prozess, ist der Kopenhagen-Prozess kein intergouvernementaler Prozess, sondern ein EU-Prozess, für den die EU-Bildungsministerinnen und -minister Leitlinien vorgeben. Ähnlich wie beim Bologna-Prozess gehen die Impulse hierfür von Ministerkonferenzen aus. Teilnehmende am Kopenhagen-Prozess sind die für die Berufsbildung zuständigen Ministerinnen und Minister in den EU-Mitgliedstaaten, EU-Beitrittskandidaten, EEA- und EFTA-Staaten sowie Vertreterinnen und Vertreter der europäischen Sozialpartner, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament.

Auf europäischer Ebene werden vorrangig folgende Instrumente entwickelt:

  • der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR)

Ziel des Europäischen Qualifikationsrahmens ist die Verständigung auf einen allgemeinen bildungsbereichsübergreifenden Referenzrahmen auf europäischer Ebene. Dieser soll es ermöglichen, nationale und sektorale Qualifikationen in den Mitgliedstaaten in Bezug zueinander zu setzen und so die Transparenz, Vergleichbarkeit und Übertragung von Qualifikationen erleichtern.

  • das Europäische Netzwerk zur Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung (ENQA-VET)

Das 2005 gegründete Netzwerk arbeitet in Umsetzung von Schlussfolgerungen des Ministerrates aus dem Jahr 2004 an der Verbesserung der Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung und der Entwicklung von Indikatoren zur Evaluierung des Gemeinsamen Rahmens zur Qualitätssicherung.

  • der EUROPASS (Transparenzinstrument für Qualifikationsnachweise)

Mit dem EUROPASS soll die Mobilität von Auszubildenden, Studierenden und Beschäftigten durch europaweit einheitliche Darstellung ihrer Qualifikationen und Kompetenzen unterstützt werden. Das einheitliche Rahmenkonzept trat Anfang 2005 in Kraft und umfasst zurzeit einheitliche Muster für Lebensläufe, Zeugniserläuterungen (beruflicher Bereich), Mobilitätsnachweise, Diploma Supplements für Hochschulen und Sprachenportfolios.

In Deutschland ist das Nationale Europass Center bei der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung angesiedelt. Sie bietet u.a. online weitere Informationen über die Anwendung des EUROPASS. Für den Schulbereich ist der Pädagogische Austauschdienst der Kultusministerkonferenz als Ausgabestelle zuständig. Weitere Informationen hierzu sind auf der PAD-Website verfügbar.