Kultusminister Konferenz

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Strategischer Rahmen „ET 2030”

Aufbauend auf dem 2009 verabschiedeten strategischen Rahmen der EU-Bildungskooperation „ET 2020“ haben die EU-Bildungsministerinnen und -minister 2021 den strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung für 2021 bis 2030, kurz „ET 2030“, beschlossen. Er soll unter anderem einen wesentlichen Beitrag zur Vollendung des Europäischen Bildungsraums bis 2025 leisten. Darüber hinaus haben sich die EU-Mitgliedstaaten im ET 2030 auf die folgenden Schwerpunkte und Zielsetzungen für die europäische Bildungszusammenarbeit geeinigt:

  • Höhere Qualität, mehr Chancengleichheit, bessere Inklusion und mehr Erfolg für alle in der allgemeinen und beruflichen Bildung
  • Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität für alle
  • Stärkung von Kompetenzen und Motivation in pädagogischen Berufen
  • Stärkung der europäischen Hochschulbildung
  • Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels in der und durch die allgemeine und berufliche Bildung

Zu den wichtigsten Vorhaben des strategischen Rahmens „ET 2030” gehören dabei:

  • das Niveau der Schlüsselkompetenzen, inkl. der Grundkenntnisse, anzuheben
  • soziale, wirtschaftliche und kulturelle Ungleichheiten weiter zu verringern und eine breitere Inklusion zu fördern
  • die Bereitstellung von hochwertigen Angeboten im Bereich des lebenslangen Lernens für alle Lernenden von der frühkindlichen bis zur Erwachsenenbildung weiter zu verbessern
  • bestehende Hindernisse und Barrieren für alle Formen der Lern- und Lehrmobilität abzubauen
  • die Attraktivität des Lehrberufs sowie der Rahmenbedingungen für die Kompetenzentwicklung und Motivation der Lehrenden zu verbessern
  • transnationale Allianzen für die Zusammenarbeit in der Hochschulbildung und in Fortsetzung des Bologna-Prozesses einen Europäischen Hochschulraum zu schaffen, der verstärkt Synergien mit dem Europäischen Forschungsraum nutzt
  • Bürgerinnen und Bürgern den Erwerb von Kompetenzen, Fähigkeiten, Verhaltensweisen und Einstellungen ermöglichen, die für den ökologischen und digitalen Wandel erforderlich sind

Die EU-Bildungsminister und die Europäische Kommission legen regelmäßig gemeinsame Zwischenberichte über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele im Bildungsbereich vor. Die Berichtslegung erfolgt auf Grundlage von Beiträgen der Mitgliedstaaten über die auf nationaler Ebene ergriffenen Maßnahmen. Der deutsche Beitrag wird gemeinsam vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Kultusministerkonferenz erarbeitet.

Die Kultusministerkonferenz unterstützt den Erfahrungsaustausch innerhalb der Europäischen Union über erfolgreiche Bildungskonzepte und Initiativen. Darüber hinaus wirken die Länder über Bundesratsbeauftragte oder von der Kultusministerkonferenz benannte Ländervertreterinnen und -vertreter in den zur Umsetzung des strategischen Rahmens eingesetzten EU-Arbeitsgruppen sowie weiteren Expertengruppen und Aktivitäten mit.

Mit dem Ziel, Fortschritte zu beobachten und Herausforderungen zu erkennen, haben die Mitgliedstaaten ebenso sieben europäische Durchschnittsbezugswerte, sogenannte „Benchmarks”, festgelegt. Sie sollen einen Beitrag zu einer faktengestützten Politik leisten:

  • 15-Jährige mit schlechten Leistungen bei den Grundkompetenzen: Bis zum Jahr 2030 sollte der Anteil der 15-Jährigen mit schlechten Leistungen in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften unter 15% liegen.
  • Geringe Computer- und Informationskompetenzen in der 8. Schulstufe: Bis zum Jahr 2030 sollte der Anteil der Schülerinnen und Schüler der achten Schulstufe mit geringen Computer- und Informationskompetenzen unter 15% liegen.
  • Teilnahme an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung: Bis zum Jahr 2030 sollten mindestens 96% der Kinder im Alter zwischen drei Jahren und dem gesetzlichen Einschulungsalter an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung teilnehmen.
  • Frühzeitige Schul- und Ausbildungsabbrecher: Bis 2030 sollten weniger als 9% der Lernenden die Schule oder Berufsausbildung abbrechen.
  • Erwerb von tertiären Bildungsabschlüssen: Bis zum Jahr 2030 sollte der Anteil der 25- bis 34-Jährigen mit tertiärem Bildungsabschluss mindestens 45% betragen.
  • Lernen am Arbeitsplatz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Bis zum Jahr 2025 sollte der Anteil der jungen Absolventinnen und Absolventen, die im Rahmen ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung von Lernen am Arbeitsplatz profitieren konnten, mindestens bei 60% liegen.
  • Teilnahme von Erwachsenen an Bildungsangeboten: Bis zum Jahr 2025 sollten mindestens 47% der Erwachsenen im Alter von 25 bis 64 Jahren in den letzten 12 Monaten Bildungsangebote genutzt haben.

Zu diesen Durchschnittsbezugswerten und einer Reihe weiterer Vergleichsindikatoren erstellt die Europäische Kommission als jährlichen Fortschrittsbericht den „Education and Training Monitor“.