Multilaterale Zusammenarbeit
Internationale Verträge regeln die Beziehungen der Vertragsstaaten untereinander, darunter fallen Regierungs- oder Staatsabkommen, die von den zuständigen Ressorts der Bundesregierung geschlossen werden und der Mitwirkung der Länder gem. Lindauer Absprache bedürfen.
Unterhalb der Ebene völkerrechtlich wirksamer Verträge werden multilaterale kulturelle Beziehungen vielfach durch Empfehlungen an die beteiligten Staaten definiert. Diese Empfehlungen, die alle Bereiche der kulturellen und bildungspolitischen Zusammenarbeit betreffen können, kommen bei zwischenstaatlichen Konferenzen nach dem Konsensprinzip zustande. Sie bilden daher eine wichtige Orientierungsgrundlage für die Programmgestaltung und Zusammenarbeit in internationalen Organisationen. Die Unterzeichnerstaaten erhalten regelmäßig die Aufforderung zu berichten, wie Konventionen und Empfehlungen in innerstaatliches Recht umgesetzt worden sind (sog. Staaten- oder Implementierungsberichte). So wird die innerstaatliche Kultur- oder Bildungspolitik kontinuierlich auf ihre Übereinstimmung mit multilateral erarbeiteten Grundsätzen überprüft.
Für das Tätigkeitsfeld der KMK sind insbesondere die UNESCO, die OECD, der Europarat und in geringerem Maße die OSZE als multilaterale Organisationen von Bedeutung. Die Mitarbeit der Kultusministerkonferenz in den Gremien und bei den Programmen internationaler Organisationen hat in den vergangenen Jahren an Intensität und Bedeutung stetig zugenommen.
OECD
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wurde 1961 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Paris. Die bildungspolitische Arbeit der OECD verfolgt den Leitgedanken, „hohe Lernqualität für alle zu verwirklichen, welche zur persönlichen Entwicklung, nachhaltigem Wirtschaftswachstum und sozialem Zusammenhalt beiträgt”. Im Vordergrund der bildungspolitischen Aktivitäten stehen die Bereitstellung international vergleichbarer Bildungsstatistiken und -indikatoren, länderübergreifende Untersuchungen zu spezifischen Bildungsthemen sowie die Durchführung bildungspolitischer Länderexamen.
Der Schwerpunkt der Länderbeteiligung an den bildungspolitischen Aktivitäten der OECD liegt weiterhin bei den internationalen Leistungsvergleichen (u.a. PISA) und der Indikatorenarbeit (vgl. die jährlich erscheinende OECD-Studie „Education at a Glance/Bildung auf einen Blick”).
UNESCO
Die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) ist die für die KMK bedeutendste Sonderorganisation im System der Vereinten Nationen mit Sitz in Paris. Der Bildungssektor ist der größte Programmbereich der UNESCO. Im Mittelpunkt steht das weltweite Aktionsprogramm „Bildung für alle”, das die UNESCO koordiniert.
Die UNESCO-Projekt-Schulen, die sich an den Grundsätzen der internationalen Verständigung und des interkulturellen Lernens orientieren, bilden ein grenzüberschreitendes Netzwerk von ca. 8000 Schulen aller Schulstufen und -formen. Für die rund 190 UNESCO-Projekt-Schulen in Deutschland ist ein Bundeskoordinator zuständig. Im Kulturbereich gehören zu den Hauptaufgaben der UNESCO Schutz und Erhaltung des kulturellen Erbes, Bewahrung und Förderung der kulturellen Vielfalt und der Dialog zwischen den Kulturen. In Deutschland koordiniert die Kultusministerkonferenz die Vorschläge der ─ verfassungsrechtlich für Kultur verantwortlichen ─ Länder für die UNESCO-Welterbeliste. Auf nationaler Ebene ist die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) das wichtigste Instrument der deutschen UNESCO-Beteiligung. Die Kultusministerkonferenz ist durch ihre Mitglieder in den Entscheidungsgremien der DUK an der Mitgestaltung und Umsetzung der UNESCO-Programme beteiligt.
Europarat
Die Hauptaufgaben des Europarates liegen in der Durchsetzung, dem Schutz und der Kontrolle der Menschenrechte, Grundfreiheiten und Rechtsstaatlichkeit sowie der Stärkung demokratischer Strukturen und des sozialen Zusammenhalts. Im Bildungs- und Kulturbereich nimmt der Europarat insbesondere seit Beginn der Neunziger Jahre eine wichtige Mittlerrolle und Brückenfunktion zu den Reformstaaten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa wahr. Dies erfolgt auch in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, die ihrerseits im Rahmen des Assoziierungs- und Erweiterungsprozesses Kooperationsprogramme mit diesen Staaten aufnimmt. Zu den Hauptzielen der Bildungs- und Kulturtätigkeiten des Europarats, die der Europarat auf der Grundlage der Europäischen Kulturkonvention von 1954 realisiert, gehört die Förderung des Bewusstseins für eine gemeinsame kulturelle Identität der Europäer vor allem auf den Gebieten von Sprache, Geschichte, politischer Bildung, Denkmalpflege, allgemeiner Kulturförderung sowie Anwendung und Nutzung der neuen Informationstechnologien.
Zu den Bildungs- und Kulturaktivitäten des Europarats, an denen die deutschen Länder über die Kultusministerkonferenz gestaltend mitwirken, gehören u.a.
- Förderung der Mehrsprachigkeit in Schule, Hochschule und Erwachsenenbildung, unter anderem durch die Bereitstellung eines Referenzrahmens über Niveaustufen und Zertifizierungssysteme sowie eines Portfolios zur Dokumentation individuell erworbener Fremdsprachenkenntnisse;
- Demokratieerziehung in Orientierung an europäischen Rechtstraditionen und Grundwerten;
- Behandlung von Themen neuerer europäischer Geschichte, u.a. des Holocausts, im Unterricht;
- Erarbeitung von Empfehlungen zum interkulturellen und interreligiösen Dialog und zur interkulturellen Bildung;
- Förderung und Wahrung des Kulturerbes und des Denkmalschutzes sowie der Denkmalpflege