Verfahren zur Qualitätssicherung auf Schulebene
In den Ländern werden seit einigen Jahren neben den internationalen und nationalen Leistungsvergleichsstudien länderspezifische wie länderübergreifende Tests durchgeführt, z.B.
Lernstandserhebungen oder Vergleichsarbeiten in verschiedenen Jahrgangsstufen
Sprachstandsmessungen für unterschiedliche Altersgruppen oder
landesspezifische Leistungsvergleichsuntersuchung
Die verschiedenen Verfahren sind Teil eines Bündels von Maßnahmen, mit denen die Länder eine evidenzbasierte Qualitätsentwicklung und -sicherung auf Ebene der einzelnen Schule gewährleisten. Dazu gehören in fast allen Ländern Verfahren zur externen Evaluation der einzelnen Schule. Komplementär dazu unterstützen die Länder die interne Evaluation von Schulen durch die Bereitstellung entsprechender Verfahren und Beratungsangebote.
Unter den Lernstandserhebungen nehmen die bundesweit einheitlichen Vergleichsarbeiten für die Jahrgangsstufe 3 und 8 (VERA 3 und VERA 8) eine besondere Stellung ein.
Vergleichsarbeiten in Jahrgangsstufe 3 und 8
Die bundesweit einheitlichen Vergleichsarbeiten für die Jahrgangsstufe 3 und 8 (VERA 3 und VERA 8) sind das einzige Testverfahren, das flächendeckend, d. h. bundesweit, grundsätzlich in allen allgemeinbildenden Schulen mit allen Schülerinnen und Schülern der dritten bzw. achten Jahrgangsstufe durchgeführt wird.
In einigen Ländern werden die Vergleichsarbeiten (VERA) auch als Lernstandserhebungen, KERMIT 3 und 8 oder Kompetenztests bezeichnet.
Die zentrale Funktion von VERA liegt in der Unterstützung der Unterrichts- und Schulentwicklung jeder einzelnen Schule. Die Vergleichsarbeiten orientieren sich an den Anforderungen der länderübergreifend verbindlichen Bildungsstandards und untersuchen, welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler einer Klasse im Vergleich zu den Landesergebnissen zum Testzeitpunkt erworben haben. Die in VERA eingesetzten Aufgaben werden unter Federführung des Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) länderübergreifend von Lehrkräften erarbeitet, von Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern überprüft und mehrfach mit einer größeren Anzahl von Schülerinnen und Schülern erprobt.
Die Durchführungsmodalitäten von VERA 3 und VERA 8 unterscheiden sich in den einzelnen Ländern hinsichtlich der Details, da das Testverfahren eingebettet ist in jeweils landesspezifische Strategien der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung und die konkreten Regelungen den Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragen müssen.
Die Länder haben sich jedoch im Rahmen der Kultusministerkonferenz im März 2012 auf gemeinsame Zielsetzungen und einheitliche Rahmenbedingungen sowie Regeln des Umgangs mit den Daten verständigt. Mit der im März 2018 beschlossenen Neufassung der "Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Vergleichsarbeiten (VERA)" (vgl. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.03.2012 i. d. F. v. 15.03.2018) wurde die Funktion von VERA als Instrument der Schul- und Unterrichtsentwicklung noch einmal gestärkt. In diesem Rahmen wurden auch Verabredungen im Hinblick auf die künftige Weiterentwicklung des Testmaterials für VERA getroffen. Das neue Testinstrument wird so vorbereitet, dass es ab dem VERA-Durchgang 2020 eingesetzt wird.
VERA im Jahr 2020
Aufgrund der flächendeckenden Schulschließung im Kampf gegen die Verbreitung des Corona-Virus in Deutschland hat die Kultusministerkonferenz die Teilnahme an VERA 3 und VERA 8 im Jahr 2020 für freiwillig erklärt.
Fragen und Antworten für Schulen und Lehrkräfte
Die für alle Länder aktuell geltenden Zielsetzungen, Rahmenbedingungen und Regeln für VERA sind in einer Sammlung von Fragen und Antworten für Schulen und Lehrkräfte zu VERA 3 und VERA 8 zusammengestellt worden.