Gleichstellung mit deutschen Schulabschlüssen
Im Ausland erbrachte schulische Leistungen oder dort erworbene Schulabschlüsse können deutschen Schulabschlüssen gleichgestellt werden, sofern die Lernergebnisse vergleichbar und keine wesentlichen Unterschiede vorhanden sind. Für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz gelten dabei zum Teil abweichende Regelungen.
Hauptschulabschluss
Für den Erwerb des Hauptschulabschlusses an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland ist der Besuch von mindestens neun aufsteigenden Schuljahren erforderlich. Außerdem muss hinreichender Unterricht zumindest in der Muttersprache, einer Fremdsprache, in Mathematik, einem naturwissenschaftlichen und einem sozialkundlichen Fach sowie in Musik, Kunst und Sport als weitere Pflicht- oder Wahlpflichtfächer nachgewiesen werden.
Mittlerer Bildungsabschluss
Für den Erwerb des Mittleren Bildungsabschluss an allgemeinbildenden Schulen wird der erfolgreiche Besuch von mindestens zehn aufsteigenden Schuljahren mit hinreichendem Unterricht in der Muttersprache, einer Fremdsprache, in Mathematik, einer Naturwissenschaft und in einem sozialkundlichen Fach sowie in Musik, Kunst und Sport als weitere Pflicht- oder Wahlpflichtfächer vorausgesetzt.
Hochschulreife
Über die Gleichstellung mit der deutschen allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife für berufliche Zwecke (z.B. für die Aufnahme einer Berufsausbildung) entscheiden die Zeugnisanerkennungsstellen der Länder. Über die Anerkennung als Hochschulreife für die Aufnahme eines Studiums entscheiden die Hochschulen in eigener Zuständigkeit.
Kurz und knapp
Kurz und knapp
- Die Gleichstellung ausländischer mit deutschen Schulabschlüssen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Die Entscheidung über die Zuerkennung deutschen Schulabschlusses treffen die zuständigen Stellen in den Ländern, die über die Datenbank 'anabin' unter 'Zuständige Stellen in Deutschland' abrufbar sind.