Gebühren und Zahlung

Wie viel kostet die Zeugnisbewertung? Wie kann ich bezahlen? Kann ich eine finanzielle Förderung erhalten? Welche Gebühren fallen bei einer Stornierung an? Alles zu den Themen Gebühren, Zahlung und Förderung erfahren Sie hier.

Illustration einer Hand mit einem Handy und Kreditkarten

Gebühren für die Zeugnisbewertung

Die Gebühren für die Zeugnisbewertung sind in der Berufsqualifikationsprüfungsgebührenverordnung des Landes Berlin festgelegt.

Zur Gebührenverordnung

Erste Zeugnisbewertung

Die erste Zeugnisbewertung kostet 200 Euro.

200 €
Weitere Zeugnisbewertungen

Jede weitere Zeugnisbewertung kostet jeweils 100 Euro, zum Beispiel die Bewertung eines weiteren Hochschulabschlusses.

100 €

Zahlung

Sie können direkt im Anschluss an die Antragstellung die Gebühr online bezahlen. Sie erhalten einen Gebührenbescheid mit allen Informationen zur Zahlung.

Zahlungsfrist

Die Zahlungsfrist für die Zeugnisbewertung beträgt regulär 3 Wochen.

Wenn Sie die Gebühr nicht innerhalb der Frist bezahlen können, schreiben Sie uns eine Nachricht in Mein Bereich. Die Bearbeitung Ihres Antrags beginnt allerdings erst, wenn die Gebühr bei der ZAB eingegangen ist.

Zahlungsmöglichkeiten

Als Zahlungsmöglichkeiten bieten wir an: PayPal, Kreditkarte (Mastercard oder VISA) oder SEPA-Überweisung.

Die Online-Zahlung erfolgt über ePayBL, die Bezahlplattform "ePayment Bund-Länder" für digitale Verwaltungsleistungen. Der Vorteil für Sie: Die Zahlung ist schnell, einfach und sicher.

Finanzielle Förderung

Es gibt Möglichkeiten, eine finanzielle Förderung für die Zeugnisbewertung zu erhalten. Sie müssen die Förderung beantragen, bevor Sie Ihren Antrag auf Zeugnisbewertung stellen.

Informationen zur finanziellen Förderung finden Sie auf dem Anerkennungsportal der Bundesregierung:

Mehr zur finanziellen Förderung

Gebühren bei Stornierung

Bei der Stornierung eines Antrags auf Zeugnisbewertung müssen wir laut Gebührenverordnung einen Teil der gezahlten Gebühr einbehalten. Den Restbetrag erstatten wir Ihnen zurück.

Sie stornieren Ihren Antrag

Sie können Ihren Antrag stornieren, solange die Zeugnisbewertung noch nicht zum Download bereitsteht. Abhängig vom Bearbeitungsstand werden bis zu 50 Prozent der Gebühr fällig. Wenn Sie Ihren Antrag stornieren möchten, schreiben Sie uns eine Nachricht in Mein Bereich

Die ZAB storniert Ihren Antrag

Es ist möglich, dass wir für Ihren Abschluss keine Zeugnisbewertung ausstellen können: zum Beispiel, wenn Ihre Hochschule oder Ihr Studiengang zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht anerkannt waren oder wenn Sie nachgeforderte Dokumente nicht nachreichen. Wir behalten in diesem Fall bis zu 50 Prozent der Gebühr ein.

Häufige Fragen (FAQ)

Weitere häufige Fragen zum Thema Gebühren und Zahlung finden Sie auf unserer FAQ-Seite.