Kultusminister Konferenz

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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach FEG – Informationen für Arbeitgebende und Fachkräfte aus dem Ausland

Die Bewertung eines ausländischen Hochschulabschlusses, der in Deutschland zu einem nicht reglementierten Beruf führt, kann im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nur von der Ausländerbehörde bei der ZAB eingeleitet werden.

Hier erfahren Sie mehr:

Arbeitgebende – Sie möchten eine Fachkraft aus dem Ausland beschäftigen?

Sie möchten eine Fachkraft aus dem Ausland beschäftigen und das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beantragen?

Die zuständige Stelle für Ihr Bundesland finden Sie in dieser Übersicht.

Ausführliche Informationen zur Beschäftigung ausländischer Fachkräfte finden Sie auf dem Informationsportal des BMBF Unternehmen Berufsanerkennung.

Einen schnellen Überblick bietet die Kurzinformation zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Bundesagentur für Arbeit.

Arbeitnehmende – Sie haben ein Angebot für einen Arbeitsplatz in Deutschland?

Sie sind eine Fachkraft aus dem Ausland und haben ein Angebot für einen Arbeitsplatz in Deutschland oder einen Arbeitsvertrag?

Damit Sie schneller nach Deutschland einreisen und Ihre Arbeit beginnen können, kann Ihre neue Arbeitgeberin oder ihr neuer Arbeitgeber das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde beantragen.

Sie haben Fragen zum Arbeiten und Leben in Deutschland?

Wenden Sie sich bei allen Fragen zur Einwanderung an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung und die Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland" unter der Telefonnummer +49 30181-1111.

Das Portal der Bundesregierung Make-it-in-Germany bietet Fachkräften und Arbeitgebenden ausführliche Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren und zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG).