Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem im Januar 2026 in Anlehnung an BITV 2.0 durchgeführten Test.
Die Überprüfung hat ergeben, dass die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar ist.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 09.02.2026 erstellt.
Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback nutzen Sie bitte presse@kmk.org
Landesbeauftragte
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Landesbeauftrage für digitale Barrierefreiheit des Landes Berlin wenden. Es gilt das Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln).