Beschlüsse der Kultusministerkonferenz


Konventionen und Übereinkommen von Europarat und UNESCO

Europarat

Lissabon-Konvention: Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region vom 11.04.1997
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Weitere Informationen, z.B. zum Ratifikationsstand, finden Sie unter der Nummer 165.

Europäische Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse vom 11.12.1953
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Weitere Informationen, z.B. zum Ratifikationsstand, finden Sie unter der Nummer 015.

Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse vom 03.06.1964
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Weitere Informationen, z.B. zum Ratifikationsstand, finden Sie unter der Nummer 049.

Europäisches Übereinkommen über die Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten vom 15.12.1956
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Weitere Informationen, z.B. zum Ratifikationsstand, finden Sie unter der Nummer 021.

Europäisches Übereinkommen über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten vom 06.11.1990
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Weitere Informationen, z.B. zum Ratifikationsstand, finden Sie unter der Nummer 138.

Europäisches Übereinkommen über die akademische Anerkennung von akademischen Graden und Hochschulzeugnissen vom 14.12.1959
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Weitere Informationen, z.B. zum Ratifikationsstand, finden Sie unter der Nummer 032.

UNESCO

Übereinkommen über die Anerkennung von Studien, Diplomen und Graden im Hochschulbereich in den Staaten der europäischen Region vom 21.12.1979
Weitere Informationen zum Ratifikationsstand


Schulen im Ausland

Auslandsschulverzeichnis

Ein komplettes Verzeichnis der Deutschen Schulen im Ausland stellt das Bundesverwaltungsamt in Köln auf seinen Internetseiten zur Verfügung.

Schulen im Ausland mit Möglichkeit zum Erwerb des DSD II

Schulen im Ausland mit Möglichkeit zum Erwerb des DSD II
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Die Liste umfasst alle ausländischen Sekundarschulen, an denen das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz der Stufe II erworben werden kann.

Absolventen mit DSD-II verfügen laut Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.1995 in der jeweils geltenden Fassung "Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse" bereits über die notwendigen Sprachanforderungen für ein Studium in Deutschland.

Das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland ist über die Datenbank anabin unter "Hochschulzugang" festzustellen.