Kultusminister Konferenz

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Zur Geschichte der Kultusministerkonferenz 1948 - 1998

Auszug aus: Einheit in der Vielfalt. 50 Jahre Kultusministerkonferenz 1948 - 1998. Herausgegeben vom Sekretariat der Kultusministerkonferenz. Neuwied u.a.: Luchterhand 1998 (S. 177 - 227)
 

I. Gründung und Frühgeschichte

Am 19. und 20. Februar 1948 trafen sich auf Einladung des württemberg-badischen Kultusministers Theodor Bäuerle Kultusminister bzw. Vertreter der Kultusministerien aus 16 (der damals 17) deutschen Länder, darunter auch den fünf Ländern in der sowjetischen Besatzungszone, sowie Angehörige der Zentralverwaltung für Erziehung und Volksbildung der Sowjetzone in Stuttgart-Hohenheim zu einer "Konferenz der deutschen Erziehungsminister". Dies war zugleich die Geburtsstunde der Kultusministerkonferenz der Länder, auch wenn deren definitive Gründung erst vier Monate später erfolgen sollte. Denn die versammelten Minister bzw. Vertreter der beteiligten Länder waren sich darin einig, in regelmäßigen Abständen wieder zusammenzukommen. Freilich wurde auf Grund der politischen Entwicklung in Deutschland daraus seinerzeit keine gesamtdeutsche Kultusministerkonferenz. Die sich verstärkenden Gegensätze zwischen den Besatzungsmächten vertieften die Trennung der westlichen Besatzungszonen von der russischen Zone, und als die Kultusminister am 2. Juli 1948 - kurz nach der Währungsreform und dem Beginn der Berliner Blockade - erneut in Stuttgart zusammentraten, waren die Länder der Sowjetzone nicht mehr dabei, da ihnen eine Teilnahme von der russischen Besatzungsmacht verwehrt worden war. Auf dieser zweiten Zusammenkunft wurde indessen beschlossen, dass "ständige Konferenzen der Kultusminister der drei (westlichen) Zonen mit etwa 6 Wochen Abstand" stattfinden sollten. Zugleich wurde die Errichtung eines ständigen Sekretariats für nötig befunden, das in Frankfurt am Main, dem Sitz der damaligen Zweizonenverwaltung (britische und amerikanische Zone) errichtet werden und an dem sich auch die französische Zone beteiligen sollte. Mit diesen Beschlüssen war die Kultusministerkonferenz der Länder als ständige Einrichtung endgültig gegründet.

Mit der Gründung der Kultusministerkonferenz der Länder in den drei westlichen Besatzungszonen wurde zugleich die Tätigkeit der in der britischen und der amerikanischen Zone bestehenden Vorläufereinrichtungen, nämlich des Zonenerziehungsrats der britischen Zone und des Kulturpolitischen Ausschusses beim Länderrat der amerikanischen Zone abgelöst (in der französischen Zone gab es keine entsprechende Vorläufereinrichtung). In diesen Zoneneinrichtungen hatten die Kultusminister der Länder in den jeweiligen Zonen unter Mitwirkung von Vertretern der Besatzungsmächte bereits seit 1946 zusammengearbeitet, um gemeinsam berührende Fragen zu erörtern und ihre Politik auch in einzelnen Bereichen zu koordinieren. Mit der Errichtung der Zweizonenwirtschaftsverwaltung in Frankfurt war das Erfordernis deutlich geworden, auch auf dem Gebiet der Kulturpolitik über die Zonengrenzen hinweg zusammenzuarbeiten, wobei die Kultusminister bestrebt waren, die Koordinierung in diesen Bereichen in der Hand zu behalten und nicht der Zweizonenverwaltung zu überlassen. Auch dies war ein Anstoß, eine ständige Konferenz der Kultusminister zu bilden und eine ständige Vertretung der Konferenz in Frankfurt einzurichten, um die Interessen der Kultusminister gegenüber der Zweizonenverwaltung wahrzunehmen.

Die Kultusministerkonferenz der Länder war zwar 1948 unter den besonderen Verhältnissen der unmittelbaren Nachkriegszeit entstanden: Denn als staatliche Verwaltungseinheiten waren von den Besatzungsmächten zunächst die Länder wieder- oder (überwiegend) auch neu errichtet worden, und zu ihren Aufgabenfeldern gehörten Schulen, Hochschulen und Kultur. Somit folgte die Gründung der KMK den praktischen Erfordernissen der Zusammenarbeit, die sich in diesen Aufgabenfeldern über die Ländergrenzen hinweg stellten. Die Kultusministerkonferenz knüpfte aber auch an eine Länderzusammenarbeit auf dem Gebiet des Schul- und Hochschulwesens an, die bis 1933, vor dem Regime des Nationalsozialismus, sowohl in der Weimarer Republik wie auch im Kaiserreich und in Ansätzen sogar schon zwischen den deutschen Territorialstaaten in der ersten Hälfte des 19.Jahrhunderts stattgefunden hatte, allerdings an Intensität und Wirksamkeit nicht an die spätere Tätigkeit der Kultusministerkonferenz in der Bundesrepublik Deutschland heranreichte. So gab es nur gelegentliche Konferenzen der Kultusminister sowie für den Schulbereich im Kaiserreich eine Reichsschulkommission, in der Weimarer Republik zunächst den Reichsschulausschuss und später den Ausschuss für Unterrichtswesen, für den Hochschulbereich seit 1898 die Hochschulkonferenz. In diesen Beratungs- und Koordinierungsgremien wirkte auch jeweils die Reichsregierung mit. Dabei hatte das Reich unter der Verfassung des Kaiserreichs bis 1918 keinerlei Kompetenzen auf dem Gebiet von Bildung und Kultur, während die Weimarer Reichsverfassung dem Reich eine Grundsatzkompetenz für das Schul- und das Hochschulwesen zuerkannte, von der das Reich jedoch mit Ausnahme des 1920 beschlossenen Reichsgrundschulgesetzes keinen Gebrauch machte, da es über weitere Materien zu keiner Einigung im Reichstag kam. Ergebnisse der Zusammenarbeit in den genannten Gremien waren verschiedene Vereinbarungen zwischen den Unterrichtsverwaltungen der Länder, darunter die bereits 1874 erstmals beschlossene Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der Reifezeugnisse.

Die "Konferenz der deutschen Erziehungsminister" vom 19./20.Februar 1948

Die "Konferenz der deutschen Erziehungsminister" vom 19./20.Februar 1948 nahm somit nach dem Zusammenbruch des "Dritten Reichs" den durch die nationalsozialistische Diktatur abgerissenen Faden der föderativen Zusammenarbeit wieder auf, auch wenn sie bis zur Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 die einzige gesamtdeutsche Kultusministerkonferenz blieb. Ihre historische Bedeutung, die sich nicht nur aus heutiger Sicht ermisst, sondern auch von den Teilnehmern bereits empfunden wurde, ergibt sich nicht allein aus dem schon oben erwähnten entscheidenden Impuls, den sie der dauerhaften Zusammenarbeit der Kultusminister gab (weswegen sie auch stets als 1. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz aufgeführt wurde). Sie hat auch erstmals nach dem 2.Weltkrieg die Kultusminister der Länder über die Behandlung organisatorischer Fragen und zeitbedingter Themen hinaus zu einer Grundsatzaussprache über die Zukunft des deutschen Bildungswesens zusammengeführt. Deshalb soll an dieser Stelle auf die Stuttgarter Konferenz noch einmal eingegangen werden. Auslöser der Konferenz war ja nicht zuletzt die Sorge, dass Deutschland sich auch kulturell in den vier Besatzungszonen auseinanderentwickeln würde. Ziel der Aussprache war daher "zu prüfen, inwieweit wir gemeinsame Grundlagen für den Neuaufbau unseres Schul- und Bildungswesens schaffen oder wenigstens unsere Maßnahmen aufeinander abstimmen können" (Tagungspräsident Bäuerle in seiner Eröffnungsansprache).

So standen auf der Tagesordnung dieser Konferenz - neben solchen sich aus der Not der damaligen Zeit ergebenden Fragen wie den äußeren Lebensverhältnissen der Schüler, der Papierversorgung für die Herstellung von Schulbüchern und den (damals bis zu 70 Schüler betragenden) Klassenstärken - die Gesamtschuldauer bis zum Abitur von 12 oder 13 Jahren, die Gestaltung und Dauer der Grundschule, die Frage der Einheitsschule (heute würde man sagen: der Gesamtschule) und der Lehrpläne sowie die Anerkennung der Reifezeugnisse und anderer Prüfungen - Themen, mit denen sich die Kultusministerkonferenz zum Teil auch heute noch oder wieder befaßt. Hinzu kamen Themen wie der Schuljahresbeginn, die Dauer der Schulpflicht und die Lernmittel- und Schulgeldfreiheit, die später teils von der KMK gemeinsam, teils von den einzelnen Ländern geregelt wurden.

An der Konferenz nahmen seinerzeit so bekannte Persönlichkeiten wie der frühere preußische und damalige niedersächsische Kultusminister Dr. h.c. Adolf Grimme, der Bayerische Staatsminister für Erziehung und Kultus Dr. Dr. Alois Hundhammer, die nordrhein-westfälische Kultusministerin Christine Teusch und der damalige hessische Kultusminister und spätere Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Erwin Stein teil; Wortführer der sowjetzonalen Vertreter war der damalige Präsident der Zentralverwaltung für Erziehung und Volksbildung der Sowjetzone Paul Wandel. In der Aussprache (über die ein Wortprotokoll vorliegt) spiegelte sich einerseits die unterschiedliche geographische und soziale Situation der Länder (Nord, Süd und Ost, Flächenstaaten und Stadtstaaten), aber natürlich auch die jeweilige parteipolitische und weltanschauliche Ausrichtung. Besonders die Vertreter der Sowjetzone drängten auf die Verabschiedung einer Resolution, die eine grundlegende Schulreform (u.a. eine sechs- oder achtjährige Grundschule) fordern und fördern sollte. Der Bayerische Kultusminister Dr. Dr. Hundhammer, unterstützt von anderen süddeutschen Ländern und Nordrhein-Westfalen - diese mehr konservative Ländergruppe sah sich auf der Konferenz in der Minderheit - wusste dies jedoch vor allem mit dem formalen Argument zu verhindern, dass der Konferenz zu so weitgehenden Aussagen derzeit noch die Legitimation fehle und erst eine grundlegende Diskussion in und zwischen den Ländern erfolgen müsse. Die Konferenz begnügte sich daher mit einer sehr allgemein gehaltenen Entschließung, die konkrete schulorganisatorische Maßnahmen aussparte und nur Grundsätze enthielt, auf die sich alle verständigen konnten. Ferner wurde in der Entschließung zu aktuellen Notständen Stellung genommen und eine generelle Einführung des Schuljahrbeginns im Herbst empfohlen.

Der Vorsitzende der Konferenz, Kultusminister Theoder Bäuerle, resümierte noch im April 1948 in einem Vorwort zu dem Konferenzprotokoll: "Bei so viel Trennendem konnte es nicht anders sein, als dass wir uns zuerst in dem äußeren Kreis der Schul- und Erziehungsfragen zu verständigen suchten. Dies ist weithin gelungen. Die Lösung der entscheidenden Fragen steht uns noch bevor. Sie wird nicht einfach sein. Doch die Verantwortung gegenüber unserem Volk und unserer Jugend gebietet uns, trotz aller tiefgreifenden Unterschiede und Gegensätze einen gemeinsamen Weg in die Zukunft zu suchen. Der Anfang ist gemacht. Möge der beschrittene Weg eine gute Fortsetzung finden!"

Die Übergangszeit bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland

Keine Fortsetzung fand indessen infolge der sich im Frühjahr 1948 rasch ändernden politischen Situation in Deutschland nicht nur das Gespräch mit den Kultusministern der Länder in der russischen Zone. Auch die auf der "Konferenz der deutschen Erziehungsminister" begonnene Grundsatzdiskussion wurde im Kreise der Minister der drei Westzonen zunächst nicht fortgeführt. Vielmehr wandte man sich in sehr pragmatischer Weise aktuellen und vordringlichen Aufgaben und Problemen zu. Bezeichnend dafür ist, dass die Tagesordnung der zweiten Zusammenkunft am 2. Juli 1948 geändert wurde und vorrangig die Folgen der gerade durchgeführten Währungsreform in den drei Westzonen für das Bildungswesen und die Kulturhaushalte beraten wurden. Auch in den fünf weiteren Plenarsitzungen, die noch bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Mai 1949 stattfanden, ging es vornehmlich um konkrete Probleme des Wiederaufbaus der Bildungs- und Kultureinrichtungen und auch um das Management der Not in einer Zeit, in der zu der Bewältigung der Kriegsfolgen vor allem in den ersten Monaten nach der Währungsreform noch eine äußerste Mittelknappheit der öffentlichen Haushalte hinzukam. Es ist hier nicht möglich, die Themen , mit denen sich die Kultusminister zu befassen hatten, alle im einzelnen aufzuführen. Sie reichten von der Kohle- und Papierversorgung der Schulen über die Sicherung der Lehrerbesoldung, die Kolleggelder und die Emeritierungsfrage der Professoren bis zu den Aufwendungen für die Theater. Dabei stand der Erfahrungs- und Meinungsaustausch in all diesen Fragen im Vordergrund. Es wurden auch einzelne Entschließungen gefasst, z.B. zu den Auswirkungen der Währungsreform und zur Situation der Theater und Orchester. Zu grundlegenden strukturellen Vereinbarungen kam es aber in dieser Zeit noch nicht. Von besonderer Bedeutung waren die gemeinsamen Gespräche, die die Konferenz auf ihrer 5. Plenarsitzung mit dem Präsidium der Max-Planck-Gesellschaft und Vertretern der Hochschulrektoren über die Zukunft der Max-Planck-Gesellschaft führte und bei denen es (auch) um die Sicherung des Einflusses der Länder ging. Zugleich galten die Gespräche auch der Gründung der Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft (aus der später die Deutsche Forschungsgemeinschaft hervorging).

Fragen der Schulreform nahm die Konferenz erst auf ihrer 7. Plenarsitzung am 20. und 21. April 1949 wieder auf, darunter die Frage des 9. Schuljahrs, Beginn und Dauer der Höheren Schule, Mittelschulen und Mittlere Reife sowie die Sprachenfolge an Höheren Schulen. Es kam aber zu keinerlei Beschlussfassung, sondern nur zu einer gegenseitigen Kenntnisnahme der Auffassungen und Bestrebungen in den Ländern. Ein Licht auf die schulpolitischen Gewichtungen in der damaligen Zeit wirft aber die auf der 3. Plenarsitzung am 31.7.1948 in Holzminden festgestellte Übereinstimmung, dass dem Volksschulwesen der erste Platz in einer Prioritätenliste zukomme, während für die Höheren Schulen "ein Ernstmachen mit der Auslese" gefordert wurde - mit dem Ziel, zugleich Ersparnisse zu erzielen und eine Leistungssteigerung zu erreichen. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die Bedeutung der Aufbauschulen hingewiesen.

Neben den Sachfragen waren auf den ersten Konferenzen immer wieder auch organisatorisch-institutionelle Fragen Gegenstand der Beratungen. Es ging dabei nicht zuletzt um die Stellung und Selbsteinschätzung der Konferenz. Die Kultusministerkonferenz empfand sich schon damals als Ausdruck der traditionellen Kulturhoheit der Länder. In der gleichsam noch vorkonstitutionellen Zeit vor der Verabschiedung des Grundgesetzes waren die Kultusminister vor allem daran interessiert, dass die Zweizonenwirtschaftsverwaltung in Frankfurt nicht Kompetenzen im Bildungs- und Kulturbereich an sich zog, aus denen sich eventuell später einmal ein "Reichskultusministerium" entwickeln könnte, und sie protestierten dementsprechend dagegen, dass ein beim Zweizonenamt errichteter Ausschuss für Berufsausbildung und Berufsförderung sich auch mit den Berufsschulen befassen wollte. Berufsschulen, so wurde festgestellt, seien ausschließlich Sache der Verwaltungen der Länder, da sonst ein planmäßiger Aufbau des gesamten Schulwesens nicht möglich sei.- Eingehend wurde auch über die Einrichtung und die Aufgabe des Sekretariats der Konferenz verhandelt. Besonders einige norddeutsche Länder plädierten dafür, das Sekretariat als politische Vertretung der Kultusminister gegenüber der Zweizonenverwaltung auszubauen. Vor allem aufgrund des Widerstandes Bayerns dagegen entschied sich die Konferenz aber dafür, die Aufgabe des Sekretariats auf die Führung der Konferenzgeschäfte und eine lediglich beobachtende Funktion gegenüber der Zweizonenverwaltung zu beschränken. Das Sekretariat wurde sodann im Winter 1948/49 in Frankfurt am Main eingerichtet und mit zwei höheren Beamten und zwei Angestellten besetzt.

Frühzeitig war die Konferenz auch zu der Auffassung gelangt, dass sie zur Vorbereitung und Unterstützung der Beratungen einige Fachausschüsse brauche. So wurde bereits auf der 5. Plenarsitzung am 19. und 20. Oktober 1948 ein Schulausschuss aus leitenden Schulbeamten der Kultusministerien eingesetzt. Beschlossen wurde gleichzeitig auch die Einrichtung eines entsprechenden Hochschulausschusses, von dessen Einsetzung jedoch zunächst noch abgesehen wurde, da die damals bestehende Hochschulkonferenz, in der Hochschulrektoren und Beamte der Kultusministerien zusammenwirkten, als Hochschulausschuss fungieren sollte. Nur kurze Zeit später wurde die organisatorische Verbindung zwischen Hochschulen und Hochschulverwaltung in der Hochschulkonferenz allerdings aufgelöst . Von da an trat auch der Hochschulausschuss der KMK als Gremium der leitenden Hochschulbeamten der Kultusministerien zusammen. Die Kooperation mit den Hochschulrektoren erfolgte danach in Form regelmäßiger Gespräche zwischen Hochschulausschuss und Rektorenkonferenz. Für den dritten großen Arbeitsbereich der KMK, den Kunst- und Kulturbereich, wurde erst ein Jahr später ein ständiger Ausschuss eingesetzt. Insgesamt zeigen diese Maßnahmen aber, dass sich die Konferenz bereits in der Übergangszeit bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland auf eine langfristige und dauerhafte Zusammenarbeit einrichtete.

II. Die 50er Jahre: Wiederaufbau und Vereinheitlichung

Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Frühjahr 1949 begann auch für die Kultusministerkonferenz der Länder ein neues Kapitel. Sie verlor nicht an Bedeutung, sondern gewann im Gegenteil ein neues, stärkeres Fundament. Das Provisorische, das allem überregionalem staatlichen Handeln in der ersten Nachkriegszeit und damit auch der bisherigen Tätigkeit der Kultusministerkonferenz eigen war, wurde abgelöst durch eine deutlich umrissene Funktion in einer festgefügten Verfassungsordnung (auch wenn diese damals nur als eine Übergangslösung bis zur Wiederherstellung der deutschen Einheit angesehen wurde).

Mit dem Grundgesetz vom 23. Mai 1949 war die Zuständigkeit der Länder für die wesentlichen Bereiche der Bildungs- und Kulturpolitik festgeschrieben worden. Im Unterschied zur Weimarer Reichsverfassung von 1919 überließ das Grundgesetz die Schulgesetzgebung und zunächst - bis zur Grundgesetzänderung von 1969 - auch die Hochschulgesetzgebung ausschließlich den Ländern. Der Bund erhielt im Bildungs- und Kulturbereich eine Regelungskompetenz nur für einige einzelne Materien: so für die Förderung der wissenschaftlichen Forschung und - als Bestandteil des Rechts der Wirtschaft - für die Berufsausbildung in den Betrieben (d.h. für die beruflichen Ausbildungsordnungen) als konkurrierende Gesetzgebungskompetenz sowie für einige spezielle Kulturfragen (Urheber- und Verlagsrecht als ausschließliche Kompetenz, Schutz des Kulturgutes gegen Abwanderung als konkurrierende Kompetenz und die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse und des Films als Rahmenkompetenz). Das bedeutete, dass die Kultusministerkonferenz im Rahmen der neuen bundesstaatlichen Ordnung ihre koordinierende Tätigkeit ungeschmälert und als dauerhafte Aufgabe fortsetzen konnte.

Bernkasteler Erklärung zur Kulturhoheit der Länder

Die Kultusministerkonferenz hielt es gleichwohl auf ihrer ersten Sitzung nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland - die nach einer halbjährigen Sitzungspause am 18. und 19. Oktober 1949 in Bernkastel stattfand - für notwendig, in einer Entschließung die Zuständigkeit der Länder und der Kultusministerkonferenz für den Bildungs- und Kulturbereich hervorzuheben. Denn es bestanden in der Kultusministerkonferenz Zweifel, "ob der Bund und seine Organe (bei der Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern) sich der gebotenen Zurückhaltung befleißigen würden" (so der hessische Kultusminister Dr. Stein auf der Sitzung in Bernkastel). Die Kultusministerkonferenz stellte daher in ihrer Entschließung u.a. fest, "dass das Bonner Grundgesetz die Kulturhoheit der Länder innerhalb der Bundesrepublik Deutschland staatsrechtlich anerkennt". Sie zeigte sich zugleich davon überzeugt, "dass die totalitäre und zentralistische Kulturpolitik der jüngsten Vergangenheit die verhängnisvolle Verwirrung und Knechtung des Geistes und die Anfälligkeit vieler Deutscher gegenüber dem Ungeiste wesentlich mitverschuldet hat". Zur Rolle der Kultusministerkonferenz heißt es in der Entschließung, dass sie "aus staatspolitischen und kulturgeschichtlichen Gründen das einzig zuständige und verantwortliche Organ für die Kulturpolitik der Länder (ist), soweit es sich um Angelegenheiten handelt, die mehrere oder alle Länder betreffen und von überregionaler Bedeutung sind". Die Ständige Konferenz der Kultusminister werde daher darauf hinwirken, "dass die Kulturhoheit der Länder bei allen Maßnahmen der Bundesorgane und der Bundesbehörden gewahrt bleibt, und darüber wachen, dass ihre kulturpolitische Arbeit keine Einschränkung erfährt".

Auf ihrer Bernkasteler Sitzung waren sich die Minister auch darin einig, dass die Kultusministerkonferenz "schlagkräftiger" werden müsse. Sie beschlossen, ein Präsidium, bestehend aus dem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten, als Leitungsorgan und zur Vertretung der Konferenz nach außen mit einer Amtszeit von jeweils einem Jahr zu wählen und der Konferenz eine Geschäftsordnung zu geben. Bis dahin waren die Sitzungen in der Regel von dem Minister des jeweils gastgebenden Landes geleitet worden und ohne besondere Regularien abgelaufen. Zum ersten Präsidenten der KMK wurde in Bernkastel der bayerische Kultusminister Dr. Dr. Alois Hundhammer gewählt, zu Vizepräsidenten Senator Heinrich Landahl (Hamburg) und Kultusminister Dr. Erwin Stein (Hessen).

In der auf der nächstfolgenden Sitzung am 2. und 3. Dezember 1949 verabschiedeten Geschäftsordnung definierte sich die Konferenz als eine "freiwillig tätige Arbeitsgemeinschaft". Als ihre Aufgabe wurde es bezeichnet, "Angelegenheiten der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung, die mehrere oder alle Länder betreffen, mit dem Ziel gemeinsamer Willensbildung, auch für die Zusammenarbeit mit den Bundesorganen", zu behandeln. Hervorgehoben wurde zugleich, dass bei allen Beschlüssen der Konferenz die verfassungs- und verwaltungsrechtliche Zuständigkeit des Bundes und der Länder unberührt bleibe. In der Geschäftsordnung wurde auch festgelegt, dass zur Beschlussfassung Einstimmigkeit erforderlich ist. Auf den zuvor stattgefundenen Sitzungen der Konferenz war zwar auch auf die Herstellung eines Konsenses geachtet und waren Kampfabstimmungen vermieden worden, doch wurde erst mit der ersten Geschäftsordnung das bis heute gültige Einstimmigkeitsprinzip definitiv eingeführt. "In dieser oft kritisierten Bestimmung", schrieb der spätere KMK-Präsident Willy Dehnkamp (1955) in einem Rückblick auf die Tätigkeit der Konferenz, "liegt der Zwang zur Verständigung, denn sie macht es unmöglich, eine abweichende Meinung einfach zu überstimmen. Sicher ist dadurch in manchem Falle die Verhandlung sehr langwierig geworden. Umgekehrt aber konnten die von der Kultusministerkonferenz angenommenen Empfehlungen und Vereinbarungen so viel schneller durchgeführt werden, weil die grundsätzliche Bereitschaft der Länder bereits vorher festgestellt war".

Dass die in Bernkastel von der KMK geäußerte Befürchtung, der Bund werde die Kompetenzen der Länder nicht hinreichend respektieren, nicht ganz unbegründet war, sollte sich bald erweisen. Der Deutsche Bundestag hatte einen Kulturpolitischen Ausschuss eingesetzt, der sich auch mit Schulfragen befasste, und das Bundesinnenministerium hatte eine umfangreiche Kulturabteilung eingerichtet, zu der u.a. auch ein Schulreferat gehörte. Diese Entwicklung, die die Kultusminister mit Besorgnis sahen, war auch Gegenstand eines ersten Gesprächs mit dem damaligen Bundesinnenminister Dr. Gustav Heinemann auf der 9. Plenarsitzung der KMK am 2. Dezember 1949. In diesem Gespräch versicherte der Bundesinnenminister, der Entwicklung im Bundestagsausschuss für Kulturpolitik ebenso wie die KMK entgegenzutreten, rechtfertigte aber das Schulreferat in seinem Ministerium als ein "Beobachtungsreferat" mit dem Zweck, "die Bundesregierung über die Entwicklung im Schulwesen, auch in der Sowjetzone, auf dem laufenden zu halten". Das Verhältnis zwischen Kultusministerkonferenz und Bundesinnenministerium blieb in der Folgezeit insgesamt nicht spannungsfrei, doch beschloss die Konferenz noch im Frühjahr 1950, regelmäßig einen Vertreter des Bundesinnenministeriums an ihren Sitzungen teilnehmen zu lassen.

Über alle Zuständigkeitsfragen hinweg verständigten sich die Kultusministerkonferenz und das Bundesinnenministerium auch am Ende darauf, den von verschiedenen Seiten vorgetragenen Vorschlag zur Einrichtung eines "Erziehungsbeirats" aufzugreifen und unter dem Namen Deutscher Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen ein Gremium von 20 gemeinsam vom Bundesinnenministerium und der KMK zu berufenden unabhängigen Persönlichkeiten einzusetzen, das vor allem Vorschläge für die Weiterentwicklung des Bildungswesens erarbeiten sollte. (Der "Deutsche Ausschuss" trat am 22.9.1953 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen, konnte allerdings erst gegen Ende der Fünfziger und in der ersten Hälfte der Sechziger Jahre mit seinen Empfehlungen auf die Bildungspolitik Einfluss nehmen.)

"Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Schulwesens": Düsseldorfer Abkommen

Vor dem Hintergrund einer noch ungefestigten Akzeptanz des Föderalismus in größeren Teilen der Bevölkerung gerieten die Kultusminister der Länder indessen rasch in die öffentliche Kritik und in Rechtfertigungszwang, da sie für die "Zersplitterung" des Schulwesens in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich gemacht wurden. Diese Kritik - die u.a. auch in einer Entschließung des Kulturpolitischen Ausschusses des Bundestags zum Ausdruck kam - bezog sich vor allem auf Unterschiede im Höheren Schulwesen, besonders bei der Sprachenfolge, die verschiedene Dauer der Grundschulzeit und der Volksschulpflicht, den unterschiedlichen Beginn des Schuljahrs (in einigen Ländern Ostern, in anderen Herbst) sowie die Ferienordnung. Die Kultusministerkonferenz räumte in einer Stellungnahme vom April 1950 ein, dass bedingt u.a. durch Verschiedenheit der Besatzungszonen und eine unterschiedliche wirtschaftliche und soziale Struktur der Länder das Schulwesen sich teilweise verschieden entwickelt habe. Sie wies aber darauf hin, dass es von Anfang an das Ziel der Kultusministerkonferenz gewesen sei, in den grundlegenden Fragen eine möglichst weitgehende Angleichung zu erreichen. Sie konnte allerdings nur für die Sommerferien auf eine abgestimmte Regelung verweisen, während in den übrigen angesprochenen Fragen nach Auffassung der KMK unterschiedliche Strukturen der Länder und die Wünsche und Bedürfnisse der Bevölkerung "einer zentralistischen Regelung" entgegenstünden.

In einem zwei Jahre später, im April 1952 veröffentlichten ersten Bericht über die Kulturpolitik der Länder und die Tätigkeit der Kultusministerkonferenz in den Jahren 1945 bis 1951, erstattet vom damaligen Präsidenten der KMK, Kultusminister Dr. Albert Sauer (Württemberg-Hohenzollern), wird der historische Hintergrund der Unterschiedlichkeit im Schulwesen der Länder noch stärker verdeutlicht: die Verschiedenartigkeiten in den deutschen Ländern in der Zeit des Kaiserreiches und der Weimarer Republik, die nur unter der nationalsozialistischen Herrschaft einer Vereinheitlichung gewichen seien, aber auch die Einflüsse der Besatzungsmächte nach 1945, die "den Bewohnern ihres Befehlsbereiches das Schulideal schmackhaft zu machen oder aufzuzwingen suchten, das ihnen vorschwebte und nach dem Muster ihres Heimatlandes geformt war". Die Kultusminister beharrten zwar auch in dieser Veröffentlichung auf der Auffassung, dass die Schule eine Funktion der geistigen, kulturellen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse sei, die in den Ländern nun einmal verschieden seien. Sie hoben aber unter gleichzeitiger Betonung der Wiederaufbauleistungen der Länder auch erneut hervor, dass die Kultusminister einer "Auseinanderentwicklung" entgegengetreten seien, und konnten zu diesem Zeitpunkt auch schon auf erste Ergebnisse der Koordinierungsarbeit der Kultusministerkonferenz hinweisen: von 1949 bis 1951 habe die Konferenz bereits 30 Vereinbarungen für das Schulwesen getroffen (außerdem 4 für das Auslandschulwesen, 4 für das Hochschulwesen und 5 für die Kulturpflege).Darunter waren aktuelle gemeinsame Regelungen z.B. für die Aufnahme von Flüchtlingslehrern, aber auch grundlegende ordnungspolitische Beschlüsse z.B. über Sinn und Wesen der Reifeprüfung, zum Privatschulwesen, zur politischen Bildung und über einheitliche Notenstufen sowie eine gemeinsame Sommerferienordnung. Nicht zuletzt hatte die Konferenz darüber hinaus auf ihrer Sitzung im Februar 1951 "Wege zur Angleichung im Schulwesen" erarbeitet, durch die u.a. der Beginn der ersten und zweiten Fremdsprache vereinheitlicht wurde und die auch zur Vereinheitlichung der Bezeichnungen im Schulwesen beitrugen.

Auch in den folgenden Jahren traf die Konferenz weitere Vereinbarungen, z.B. zum Geschichtsunterricht, zur Stellung der Mittelschulen im Schulaufbau und vor allem auch in sehr detaillierter Form über die gegenseitige Anerkennung der Reifezeugnisse. Die verbreitete öffentliche Kritik am "Schulchaos" - die meist mit Forderungen nach einem Bundeskultusministerium oder einer Rahmenkompetenz des Bundes verbunden war - wurde damit aber nicht eingedämmt, auch wenn sie mit Recht von der Kultusministerkonferenz als "maßlos übertreibend" angesehen wurde. Ein Grund dafür war wohl auch, dass die Kultusministerkonferenz, wie sie wiederholt selbst beklagte, nur wenig Öffentlichkeitswirkung zeigte (erst ab 1956 wurden nach den Plenarsitzungen regelmäßig Pressemitteilungen veröffentlicht).

Die Ministerpräsidenten der Länder griffen daher im Frühjahr 1954 die Schulfrage mit dem Ziel eines Länderabkommens auf. Auf der Grundlage der daraufhin von der Kultusministerkonferenz auf ihrer Sitzung am 30.6./1.7.1954 in Feldafing erarbeiteten Vorschläge und früherer Vereinbarungen der KMK verabschiedeten die Ministerpräsidenten am 17.2.1955 das sog. Düsseldorfer "Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens". Das Abkommen - Vorläufer des "Hamburger Abkommens" vom 28.Oktober 1964 - schuf einen gemeinsamen Rahmen für das allgemeinbildende Schulwesen. Nicht einbezogen waren allerdings die Volksschulen (Grund- und Hauptschulen). Das Abkommen enthielt im einzelnen Bestimmungen über den Schuljahresbeginn, Gesamtdauer der Ferien und Zeitraum für die Sommerferien, Bezeichnungen, Organisationsformen und Schultypen der Mittelschule und der Gymnasien (mit Regelung der Sprachenfolge), Anerkennung der Prüfungen und Bezeichnung der Notenstufen, darüber hinaus auch eine besondere Härtefallklausel für den Schulwechsel von Land zu Land bei Oberstufenschülern. Mit dem Abschluss des Düsseldorfer Abkommens, das am 1. April 1957 in Kraft trat, nahm die öffentliche Diskussion über den "Schulwirrwarr" in der Bundesrepublik deutlich ab, wenngleich die Forderung nach einem Bundeskultusministerium unter umfassenderen kulturpolitischen Aspekten auch in der Folgezeit zunächst noch auf der politischen Tagesordnung blieb und auch innerhalb der Kultusministerkonferenz diskutiert wurde.

Zusammenarbeit im Hochschul- und Kulturbereich

Stand die Frage der "Vereinheitlichung" bzw. Angleichung des Schulwesens in der ersten Hälfte der 50er Jahre politisch zweifellos im Vordergrund der Tätigkeit der Kultusministerkonferenz, so heißt das nicht, dass der Hochschul- und der Kulturbereich nur von randständiger Bedeutung waren.

Bereits im März 1949, noch vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes hatten die Länder der westlichen Zonen das Königsteiner Staatsabkommen über die Finanzierung wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen abgeschlossen, an dessen Umsetzung und Fortschreibung auch die Kultusminister beteiligt waren. Das Abkommen galt insbesondere der Finanzierung überregionaler Forschungsinstitute einschließlich der Institute der Max-Planck-Gesellschaft, die 1948 die Nachfolge der liquidierten Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft übernommen hatte. Die Kultusministerkonferenz förderte auch den Zusammenschluss der Notgemeinschaft für die deutsche Wissenschaft mit dem Deutschen Forschungsrat zur Deutschen Forschungsgemeinschaft. In den Leitungsgremien der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Max-Planck-Gesellschaft wirkte die Kultusministerkonferenz mit. Schon in den ersten Jahren wandte sich die Kultusministerkonferenz auch der Koordinierung der Prüfungs- und Studienordnungen zu. Erste Absprachen wurden über das Berufungsverfahren und die Besetzung von Lehrstühlen getroffen. Hauptgegenstand der Beratung in der KMK im Hochschulbereich war indessen die Hochschulreform und das Verhältnis von Staat und Hochschulen, ohne dass dies allerdings damals schon in konkreten gemeinsamen Beschlüssen seinen Niederschlag fand. Diese grundlegende Thematik wurde auch gemeinsam mit der Westdeutschen Rektorenkonferenz beraten, vor allem in zwei für die Weiterentwicklung der Hochschulpolitik bedeutsamen Tagungen in Hinterzarten (Oktober 1952) und Bad Honnef (Oktober 1955). Beteiligt war die Kultusministerkonferenz auch an der Gründung und Förderung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes und der Studienstiftung des Deutschen Volkes.

Auch kulturelle Angelegenheiten waren von Anfang an Gegenstand fast jeder Sitzung der Kultusministerkonferenz. "Kein Gebiet ist so sehr in der landschaftlichen Eigenart und in den landsmannschaftlichen Besonderheiten der deutschen Stämme verwurzelt wie die Kunst", schrieb zwar der damalige KMK-Präsident Dr. Sauer 1952 in seinem Präsidentenbericht über die ersten Jahre der Kultusministerkonferenz. Dennoch seien auch hier gemeinsame Maßnahmen notwendig gewesen. Besondere Erwähnung fanden in diesem Bericht die Einrichtung der Filmbewertungsstelle der Länder, die einer einheitlichen Bewertung für die Steuervergünstigung wertvoller Spiel- und Kulturfilme dienen sollte, sowie u.a. einheitliche Richtlinien für die Aufstellung der Liste national wertvollen Kulturgutes und einheitliche Merkmale für die Denkmalschutzgesetzgebung der Länder. Wichtige Beratungsthemen der Konferenz in dieser Zeit waren auch die Rundfunkgesetzgebung, die Urheberrechtsreform und die Regelung des Preußischen Kulturbesitzes. Intensiv beteiligte sich die Kultusministerkonferenz an der Gestaltung der vom damaligen Bundespräsidenten Prof. Theodor Heuss initiierten "Deutschen Künstlerhilfe", die von den Ländern mitfinanziert wurde. Die Kultusministerkonferenz begann auch bereits mit der gemeinsamen Finanzierung überregionaler Kultureinrichtungen (erste Objekte waren das Johann-Sebastian-Bach-Institut in Göttingen und die Deutsche Sektion des Internationalen Musikrates).

Besondere Aufmerksamkeit widmete die Konferenz in dieser Zeit auch der Aufrechterhaltung des Kulturaustauschs zwischen Ost- und Westdeutschland, der nach einem Beschluss in jeder Weise gefördert werden sollte, allerdings unter Ausschluss eines Zusammenwirkens mit den Behörden der DDR. Charakteristisch für die frühen 50er Jahre ist im übrigen, dass sich die Kultusministerkonferenz auch mehrfach mit der Vorbereitung von Maßnahmen für den Fall einer Wiedervereinigung Deutschlands befasst hat.

Neuer Schwerpunkt Wissenschaft und Forschung

Mitte der 50er Jahre war die erste Phase des Wiederaufbaus nach dem Kriege abgeschlossen. Die mittlerweile erstarkte Wirtschaftskraft der Bundesrepublik Deutschland verlangte unter anderem nach mehr qualifizierten Fachkräften auf allen Ebenen und einer verstärkten Forschung und Entwicklung. Hieraus ergab sich nicht zuletzt eine Verlagerung der politischen Schwerpunkte im Bildungs- und Kulturbereich auf die Förderung von Wissenschaft und Forschung und des technisch-wissenschaftlichen Nachwuchses.

Dies fand seinen Niederschlag auch in den Beratungen der Kultusministerkonferenz. Eine bedeutende Rolle spielte dabei die Frage der Mitwirkung und Mitfinanzierung des Bundes bei diesen Aufgaben. Zwar lag die Federführung für die dazu aufgenommenen Verhandlungen mit dem Bund bei der Ministerpräsidentenkonferenz, doch beteiligte sich die Kultusministerkonferenz sehr intensiv mit eigenen Vorschlägen und Anregungen. Zu einem umfassenden "Abkommen über die kulturpolitischen Aufgaben", wie es von verschiedener Seite vorgeschlagen worden war und neben der Wissenschaftsförderung auch die Ausbildungsförderung und die Kulturförderung einbeziehen sollte, kam es seinerzeit zwar nicht. Ein erstes wichtiges Ergebnis war jedoch das Abkommen über die Errichtung eines Wissenschaftsrats vom 5. September 1957, der fortan als gemeinsames Beratungsorgan von Bund und Ländern die Förderung von Wissenschaft und Forschung begleitete und mit seinen Empfehlungen mitgestaltete.

Eine weitere Absprache zwischen Bund und Ländern galt der Studienförderung nach dem sog. Honnefer Modell, dessen Grundzüge auf der oben erwähnten Hochschultagung in Bad Honnef im Oktober 1955 erarbeitet worden waren und das wesentlich zum Ausbau und zur Vereinheitlichung der Studienförderung an den wissenschaftlichen Hochschulen beitrug.

Nur für die Jahre 1957 und 1958 wurde außerdem ein "Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern betreffend den Ausbau der Ingenieurschulen durch die Länder und Förderung wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen durch den Bund" abgeschlossen, mit dem vor allem eine befristete Finanzhilfe des Bundes für die Ingenieurschulen verabredet wurde. Im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung des technischen Nachwuchses sahen die Kultusminister in jenen Jahren im Ausbau der Ingenieurschulen eine besondere Schwerpunktaufgabe; Grundlage dafür war ein im Auftrag der Konferenz vom damaligen bayerischen Kultusminister Prof. Rucker erstelltes Gutachten, das den steigenden Bedarf auf diesem Gebiet deutlich gemacht hatte.

Im Schulbereich stellten sich die Jahre nach dem vorläufigen Abschluss der Vereinheitlichung durch das Düsseldorfer Abkommen bis zu der mit dem Jahr 1960 einsetzenden Zeit der Expansion und der Reformschritte als eine Übergangsphase dar. Mit den im Mai 1956 verabschiedeten Grundsätzen für die Volksschule, die auch eine erste Empfehlung für das 9. Volksschuljahr enthielten, schlossen die Kultusminister eine im Düsseldorfer Abkommen offen gebliebene Lücke. Im gleichen Jahr beschloss die Kultusministerkonferenz Empfehlungen zur Ostkunde, zum Erdkundeunterricht und (gemeinsam mit dem Deutschen Sportbund und den kommunalen Spitzenverbänden) für die Förderung der Leibeserziehung in den Schulen.

Von besonderer Bedeutung für die weitere Entwicklung waren die Expertengespräche, die mit der Rektorenkonferenz 1959 über die Hochschulreife geführt wurden (sog. Tutzing-Gespräche, die in den folgenden Jahrzehnten fortgesetzt wurden). Sie waren eine wichtige Grundlage für die ein Jahr später von der KMK beschlossenen "Saarbrücker Rahmenvereinbarung" über die gymnasiale Oberstufe (Näheres dazu siehe im folgenden Kapitel). Nachdem der Deutsche Ausschuss (vgl. oben) im Februar 1959 seinen Rahmenplan zur Umgestaltung und Vereinheitlichung des allgemeinbildenden öffentlichen Schulwesens vorgelegt hatte, wurden auch diese Vorschläge des Ausschusses in der Kultusministerkonferenz eingehend erörtert, fanden freilich eine unterschiedliche Beurteilung und nur eine partielle Akzeptanz.

Dass auch in den späten 50er Jahren die Kriegsfolgen noch zum Teil unmittelbar spürbar waren, zeigen die intensiven Beratungen der Kultusministerkonferenz zum Schulhausbau: nach Berechnungen der Kultusministerkonferenz bestand zur Beseitigung des immer noch bestehenden Schichtunterrichts und unter Berücksichtigung einer Senkung der Klassenfrequenzen und des Ausbaus der Volksschuloberstufe noch ein Bedarf von 60.000 Klassenräumen. Die Kultusministerkonferenz forderte damals auch für den Schulhausbau unter dem Gesichtspunkt Kriegsfolgelast eine Bundeshilfe, die von der Bundesregierung jedoch auch unter verfassungsrechtlichen Aspekten abgelehnt wurde.

Wiederholt befasste sich die Kultusministerkonferenz in den Fünfziger Jahren im übrigen mit der Rechtschreibreform. Dies geschah allerdings in sehr behutsamer Form, da man innerhalb der Bundesrepublik und mit den anderen deutschsprachigen Nationen einen Konsens anstrebte, und es blieb am Ende bei dem schon im Jahr 1950 gefassten und 1955 erneuerten Beschluss, dass bis zu einer Neuregelung im Zweifel der "Duden" gelte.

Die Anfänge der Auswärtigen Kulturpolitik

Mit dem zunehmenden außenpolitischen Handlungsspielraum der Bundesrepublik Deutschland im Laufe der 50er Jahre hatte auch die auswärtige Kulturpolitik rasch an Bedeutung gewonnen. Schon ab 1953 kam es zum Abschluss von Kulturabkommen mit europäischen und auch mit außereuropäischen Staaten. An der Vorbereitung und Umsetzung der Abkommen war die Kultusministerkonferenz beteiligt. Hinzu kam die Mitwirkung in internationalen Organisationen, denen die Bundesrepublik beigetreten war (z.B. Unesco, Europarat, Europäische Kultus- bzw. Erziehungsministerkonferenzen).

Die auswärtigen Beziehungen waren zwar ausschließlich Sache des Bundes, auswärtige Kulturpolitik konnte aber wegen der innerstaatlichen Zuständigkeit der Länder für Bildung und Kultur nur in enger Zusammenarbeit von Bund und Ländern realisiert werden. In diesem Bewusstsein kam es von Anfang an zu einer konstruktiven Kooperation zwischen dem Auswärtigen Amt und den Kultusministern der Länder, auch wenn die rechtliche Verankerung der Mitwirkung der Länder zwischen den Partnern strittig blieb (in der "Lindauer Absprache" vom 14. November 1957 verständigten sich die Bundesregierung und die Staatskanzleien der Länder über die Mitwirkung der Länder bei internationalen Verträgen, allerdings unter Aufrechterhaltung unterschiedlicher Rechtsstandpunkte).

Schon zu Beginn der Fünfziger Jahre wurde die Kultusministerkonferenz auch mit den deutschen Auslandsschulen befasst. Bereits 1950 wurde ein grundlegender Beschluss über die Anerkennung deutscher Schulen im Ausland gefasst und 1951 ein Auslandsschulausschuss eingesetzt, in dem ein Vertreter des Schulreferats des Auswärtigen Amtes mitwirkte. Zum Austausch von Lehrern und Schülern mit dem Ausland wurde zunächst als Abteilung des schon 1950 wiedergegründeten Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) ein Pädagogischer Austauschdienst eingerichtet, der 1955 dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz angegliedert wurde.

Die schnell angewachsenen Aufgaben und Arbeitsgremien der Kultusministerkonferenz führten auch zu einem Ausbau des Sekretariats der Konferenz, an dessen Spitze als Generalsekretär 1955 Kurt Frey berufen wurde, der das Sekretariat bis 1975 leitete. In das Sekretariat eingegliedert wurden außer dem Pädagogischen Austauschdienst die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen und eine Dokumentations- und Auskunftsstelle. Die Zahl der Mitarbeiter des Sekretariats stieg unter Einschluss dieser Dienststellen bis 1959 auf rund 50.

Im Jahre 1959 schlossen die Länder ein förmliches Abkommen über das Sekretariat, das nun als - allerdings von den Ländern gemeinsam finanzierte - Dienststelle des Landes Berlin geführt wurde. Mit dieser Entscheidung unterstützte die Konferenz zugleich die Berlin-Politik der Bundesrepublik Deutschland. Nach dem Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland wurde 1956 auch der saarländische Kultusminister Mitglied der Kultusministerkonferenz.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich die Kultusministerkonferenz Ende der 50er Jahre als Koordinierungsinstrument der Länder innerhalb der föderativen Verfassungsordnung der Bundesrepublik fest etabliert hatte. Nach den Jahren des Wiederaufbaus hatte sie mit ihren Vereinbarungen insbesondere eine weitgehende Angleichung der Grundstruktur des Schulwesens in den Ländern erreicht und auch durch die enge Zusammenarbeit der Hochschulverwaltungen zum Erhalt der traditionellen Einheitlichkeit des deutschen Hochschulwesens wesentlich beigetragen.

III. Die 60er Jahre: Bildungsplanung und Bildungsreform

Mit den 60er Jahren ging die Nachkriegszeit zu Ende. Steigende Schülerzahlen aufgrund der Bevölkerungsentwicklung, aber auch eine vermehrte Nachfrage nach qualifizierter Bildung und Ausbildung als Folge der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung erforderten bildungspolitische Konsequenzen. Dazu gehörte zunächst eine umfassende Bedarfsfeststellung als Grundlage der sich anschließenden Ausbaumaßnahmen, daraus ergaben sich aber auch strukturelle und inhaltliche Reformschritte in verschiedenen Bereichen des Bildungswesens. Eine Neuordnung fand zum Ende des Jahrzehnts schließlich auch das Bund-Länder-Verhältnis, durch die dem Bund (u.a.) verstärkte Mitwirkungsrechte im Hochschulbereich und bei der Bildungsplanung eingeräumt wurden.

"Bedarfsfeststellung 1961-1970"

Die Kultusministerkonferenz hat diese Entwicklung in wesentlichen Teilen mitgestaltet. 1961 erarbeitete sie eine "Bedarfsfeststellung 1961-1970", die sich auf das Schulwesen, die Lehrerbildung, Wissenschaft und Forschung und auch die Kunst- und Kulturpflege einschließlich der Erwachsenenbildung erstreckte. Mit dieser umfassenden Bedarfsfeststellung, die Anfang 1963 verabschiedet und veröffentlicht wurde, knüpfte die Konferenz an einen ersten bereits 1956 erstellten Bedarfsplan an, nahm aber auch die Anregung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) auf, die Beziehungen zwischen dem Ausbau des Bildungswesens und dem Wirtschaftswachstum zu untersuchen und daraus die Konsequenzen für den Ausbau des Bildungswesens zu ziehen. Schließlich ging es der Kultusministerkonferenz aber auch darum, das Gewicht von Bildung, Wissenschaft und Kultur bei den Bund-Länder-Verhandlungen über die Verteilung des Steueraufkommens deutlich zu machen.

Die Bedarfsfeststellung kam zu dem Ergebnis, dass die jährlichen Ausgaben für Bildung, Forschung und Kultur, die von 1957 bis 1962 bereits um rund 50 Prozent gesteigert worden waren, bis 1970 wegen der steigenden Schülerzahlen, aber auch wegen der notwendigen Weiterentwicklung mindestens verdoppelt werden müssten, und zwar sowohl die fortdauernden Ausgaben wie die Investitionen. Als die "großen zu lösenden Aufgaben", die in den Zahlen der Bedarfsfeststellung ihren Ausdruck gefunden hätten, wurden insbesondere hervorgehoben:

  • die allgemeine Einführung des 9.Schuljahres.
  • der Ausbau der Mittelschulen und Gymnasien,
  • die Reform der Oberstufe der Gymnasien,
  • der Ausbau des berufsbildenden Schulwesens und des 2. Bildungsweges,
  • die Gewinnung eines ausreichenden Lehrernachwuchses und der Ausbau der Pädagogischen Hochschulen,
  • der Ausbau der bestehenden wissenschaftlichen Hochschulen gemäß den Empfehlungen des Wissenschaftsrates,
  • die Neugründung von Universitäten, Technischen Hochschulen und Medizinischen Akademien,
  • der Ausbau der Einrichtungen, die der Erwachsenenbildung dienen.

Die Konferenz verstand die Bedarfsfeststellung nicht als "Planung im dirigistischen Sinne", sie ging aber von der Verpflichtung des Staates aus, die "Nachfrage, die die Staatsbürger und ihre Kinder heute und in Zukunft an ihn stellen, nach besten Kräften zu erfüllen". Mit der Bedarfsfeststellung hatte die Kultusministerkonferenz zwar noch nicht das volle Ausmaß der bald darauf einsetzenden "Bildungsexpansion" erfasst, aber die Zeichen der Zeit erkannt und der Entwicklung auch selbst deutliche Impulse gegeben. Für die Fortschreibung der Bedarfsfeststellung setzte die Konferenz eine ständige Arbeitsgruppe ein und verstärkte die Arbeitseinheit "Statistik und Vorausberechnung" im Sekretariat der KMK.

Von besonderer Brisanz war der durch die Bedarfsfeststellung deutlich gewordene Mangel an Volksschullehrern, der die Ausbauziele zu gefährden drohte. Die Kultusministerkonferenz beschloss daher noch im Jahre 1963 einen Katalog von Maßnahmen zur Deckung des künftigen Lehrerbedarfs, der sofort wirkende Maßnahmen wie die Einstellung kurzausgebildeter Aushilfslehrer wie auch auf längere Sicht angelegte Absichten wie die Erhöhung der Abiturientenzahlen umfasste. (An das Problem des Lehrermangels und damit an die Bedarfsfeststellung knüpfte auch die 1964 veröffentlichte Aufsatzreihe von Dr. Georg Picht in der Wochenzeitung "Christ und Welt" an, die seinerzeit unter dem Schlagwort einer drohenden "Bildungskatastrophe" eine Alarmstimmung in der deutschen Öffentlichkeit auslöste).

"Berliner Erklärung" (100. Sitzung) und Erklärung zur Bildungsplanung (102. Sitzung)

Die Überlegungen, die der Beschlussfassung zur Bedarfsfeststellung zugrunde lagen, wurden insbesondere auf der 100. Sitzung der Konferenz am 5./6. März 1964 in Berlin und auf der 102. Sitzung am 25./26. Juni 1964 in Köln weitergeführt und vertieft. In der auf der 100.Sitzung beschlossenen "Berliner Erklärung" stellten die Minister und Senatoren fest, dass "die deutsche Kulturpolitik nach Abschluss des Wiederaufbaus nunmehr in einen Zeitabschnitt eingetreten ist, in welchem die zunehmende europäische Integration und die in allen Staaten gleichlaufenden Bedürfnisse der modernen Industriegesellschaft verstärkt neue Impulse der Weiterentwicklung der Schul- und Hochschulpolitik geben". Über die bisher vorgesehenen Reformmaßnahmen hinaus müssten neue Zielvorstellungen entwickelt werden. Unter Bezugnahme auf die Tendenzen in der europäischen Schulentwicklung sprachen sich die Kultusminister u.a. für eine "Anhebung des gesamten Ausbildungsniveaus der Jugendlichen durch vermehrte und verbesserte Schulbildung aller Art", die "Erhöhung der Zahl der zu gehobenen Abschlüssen verschiedenster Art geführten Jugendlichen", die "Ausbildung des Einzelnen bis zum höchsten Maß seiner Leistungsfähigkeit" mit dem "Angebot von Ausbildungsmöglichkeiten, die stärker auf die Befähigung des Einzelnen eingestellt sind", eine "Verstärkung der Durchlässigkeit unter allen bestehenden Schulen" und die "Einrichtung neuer, weiterführender Formen" aus.

Auf der 102. Sitzung stellten die Minister übereinstimmend fest, dass neue Zielvorstellungen im Sinne der "Berliner Erklärung" nur durch eine umfassende Bildungsplanung zu verwirklichen seien (siehe dazu auch weiter unten). Unter dem Aspekt der Bildungsplanung würden auch, wie es weiter hieß, die (kurz zuvor aufgenommenen) Beratungen über eine Erneuerung des 1955 geschlossenen Düsseldorfer Länderabkommens zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Schulwesens geführt. Die Überlegungen waren vor allem darauf gerichtet, wie neue Entwicklungen im Schulwesen eingeleitet werden könnten. Dabei waren qualitative und quantitative Gesichtspunkte miteinander verbunden (z.B. bei der Zielsetzung, die Zahl der Abiturienten zu erhöhen). Insgesamt wurde neben dem bildungsökonomischen Aspekt der Verbreiterung und Verbesserung der Ausbildung auf allen Ebenen und der "Ausschöpfung der Begabungsreserven" auch eine verbesserte Chancengleichheit bzw. Chancengerechtigkeit für den Einzelnen angestrebt. Im übrigen hatte die Kultusministerkonferenz in ihrer "Berliner Erklärung" und weiteren Stellungnahmen in dieser Zeit die "Gleichrangigkeit der Bildungs- und Kulturausgaben mit den Verteidigungs- und Soziallasten" hervorgehoben, um später sogar ihren Vorrang einzufordern.

"Hamburger Abkommen"

Die Novellierung des Düsseldorfer Abkommens erfolgte noch im selben Jahr. Entsprechend einem zuvor von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Entwurf unterzeichneten die Regierungschefs der Länder am 28.Oktober 1964 in Hamburg die "Neufassung des Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Schulwesens". Dieses sog. "Hamburger Abkommen", das noch heute eine wesentliche Grundlage der gemeinsamen Grundstruktur des Bildungswesens in der Bundesrepublik ist, enthielt neben allgemeinen Bestimmungen über das Schuljahr, Beginn und Dauer der Schulpflicht und die Ferien Regelungen für einheitliche Bezeichnungen im Schulwesen, die Organisationsformen (Schularten etc.), die Anerkennung von Prüfungen und Zeugnissen sowie die Bezeichnung von Notenstufen.

Neu war vor allem die Aufnahme der Grund- und Hauptschulen in das Abkommen. Die Hauptschule wurde unter die weiterführenden Schulen eingereiht, sie umfasste nach dem Abkommen ein 9. (und fakultativ ein 10.) Schuljahr, und an ihr war ab der 5. Klasse eine Fremdsprache (in der Regel Englisch) zu unterrichten. Neugeregelt wurde auch die Sprachenfolge an den Gymnasien. Aufgenommen in das Abkommen wurden ferner Aufbauformen für Gymnasium und Realschule, außerdem eine Härtefallklausel für den Schulwechsel von Land zu Land sowie eine Bestimmung über von der vereinbarten Grundstruktur abweichende pädagogische Versuche, die an die vorherige Empfehlung der Kultusministerkonferenz gebunden wurden.

Während die 2. Lehramtsprüfungen mit dem Abkommen grundsätzlich gegenseitig anerkannt wurden, sollte dies für die 1. Lehramtsprüfungen nur nach Maßgabe entsprechender Empfehlungen der Kultusministerkonferenz gelten.

Ausgespart blieben auch bei diesem Abkommen wie schon beim Vorläuferabkommen wiederum die beruflichen Schulen.

In Umsetzung des Hamburger Abkommens wurde in den Folgejahren in allen Ländern, in denen das bis dahin noch nicht der Fall war, das 9. Pflichtschuljahr eingeführt.

Verankert worden war im Abkommen der Schuljahresbeginn im Herbst (d.h. formal am 1. August). Man wollte sich damit dem im europäischen Ausland üblichen Schuljahr anpassen. Das bedeutete für die Mehrzahl der Länder eine Umstellung vom Oster- auf den Herbsttermin, die nach längeren und schwierigen Verhandlungen, die auch durch Interventionen von Landesparlamenten beeinflusst waren, bis zum 1. August 1967 u.a. mit Hilfe von Kurzschuljahren in einem abgestimmten Verfahren durchgeführt wurde.

An das Hamburger Abkommen knüpften auch die Empfehlungen an, die die Kultusministerkonferenz 1966 zum Unterricht in den Klassen 5-11 der Gymnasien und 1969 zur Hauptschule beschloss. Die "Richtlinien und Empfehlungen zur Ordnung des Unterrichts in den Klassen 5 bis 11 der Gymnasien" dienten dem Zweck, die Bildungsarbeit aller Klassen des Gymnasiums zur Sicherung der Freizügigkeit u.a. durch einheitliche Festlegung der Pflichtfächer und ihrer zeitlichen Abfolge aufeinander abzustimmen. Die Empfehlungen zur Hauptschule zogen die Konsequenz aus der Umwandlung der Volksschuloberstufe in eine eigenständige Schulform der Sekundarstufe I, die mit dem Fach "Arbeitslehre" zugleich einen berufsvorbereitenden Akzent erhielt.

Ein erster gemeinsamer Reformschritt im allgemeinbildenden Schulwesen war freilich schon Anfang der 60er Jahre mit der "Rahmenvereinbarung zur Ordnung des Unterrichts auf der Oberstufe der Gymnasien vom 29.9.1960", der sog. Saarbrücker Rahmenvereinbarung, eingeleitet worden, die 1961 durch Empfehlungen zur didaktischen und methodischen Gestaltung der Oberstufe der Gymnasien ergänzt wurde. Die Saarbrücker Rahmenvereinbarung ging vor allem auf Gespräche zurück, die in den Jahren zuvor mit der Westdeutschen Rektorenkonferenz geführt worden waren. Sie zielte unter dem Stichwort "Exemplarisches Lernen" insbesondere auf mehr Selbständigkeit und Wahlfreiheit der Schüler durch Konzentration der Unterrichtsstoffe, eine Beschränkung der Pflichtfächer und die Eröffnung eines Wahlpflichtbereichs ab. Sie war damit ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Wege zur Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe im Jahr 1972.

Ein anderer früher Reformschritt war die Verfeinerung der Ausleseverfahren für die weiterführenden Schulen, auf die sich die Konferenz mit dem Beschluss "Übergänge von einer Schulart in die andere" vom 8./9.12.1960 verständigt hatte.

Im übrigen setzte die Konferenz auch in den 60er Jahren ihre Beschlussfassung zu einzelnen Unterrichtsfächern und -bereichen u.a. mit Empfehlungen zur Behandlung der jüngsten Vergangenheit im Geschichts- und gemeinschaftskundlichen Unterricht (1960), mit Richtlinien für die Behandlung des Totalitarismus im Unterricht (1962), Empfehlungen und Richtlinien zur Modernisierung des Mathematikunterrichts (1968) und zur Sexualerziehung in den Schulen (1969) fort.

Erwähnenswert sind auch die Gründung eines Schulbauinstituts der Länder (1962), eine erstmalige Vereinbarung zum Unterricht ausländischer Kinder (1964) nach dem ersten Zustrom von Gastarbeitern nach Deutschland und ein gemeinsamer Grundsatzbeschluss zur Schülermitverantwortung (1963). Mit diesen Beschlüssen suchte die Konferenz gemeinsame Antworten auf aktuelle Fragestellungen zu geben.

Obzwar vom Hamburger Abkommen nicht miterfasst, war auch die Weiterentwicklung der beruflichen Schulen in den 60er Jahren verstärkt Gegenstand von Beratungen und auch von Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz. Neben der bereits 1959 beschlossenen und 1965 neugefassten Rahmenvereinbarung über die Berufsaufbauschulen gehörten dazu Rahmenordnungen für die Ausbildung und Prüfung von Technikern, Chemotechnikern, technischen und chemotechnischen Assistenten und eine Vereinbarung über die sozialpädagogischen Ausbildungsstätten. Der strukturellen Ordnung in diesem Bereich diente eine 1968 geschlossene Vereinbarung über Gruppenbezeichnungen im beruflichen Schulwesen.

Ingenieurschulen werden Fachhochschulen

Das besondere Interesse der Kultusministerkonferenz galt bereits seit Mitte der 50er Jahre den Ingenieurschulen. 1964 beschloss die Konferenz eine grundlegende Vereinbarung über die Vereinheitlichung des Ingenieurschulwesens. "Damit fand" - wie es im Tätigkeitsbericht "Kulturpolitik der Länder 1963-1964" hieß - "der seit 1956 von den Kultusministern der Länder systematisch betriebene materielle Ausbau der Ingenieurschulen eine Ergänzung hinsichtlich der gemeinsamen inneren Ordnung". Hinzu kamen zwischen 1962 und 1966 Beschlüsse zu den gemeinsam anerkannten Fachrichtungen an Ingenieurschulen, zur Graduierung der Ingenieurschulabsolventen und zu den Übergangsmöglichkeiten von den Ingenieurschulen an Hochschulen. Die Entwicklung ging jedoch rasch über diese Beschlusslage hinaus. Die Ingenieurschulen genossen zwar schon immer eine Sonderstellung im Bereich des beruflichen Schulwesens, waren aber traditionell der Schulverwaltung unterstellt. Es verstärkten sich indessen in einigen Ländern, vor allem in Nordrhein-Westfalen, die Tendenzen, die Ingenieurschulen dem Hochschulbereich anzunähern und ihnen zumindest den Status von "Akademien" zu geben. Zugleich stellte sich die Anerkennungsfrage für die Ingenieurschulabsolventen innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, da in den meisten damaligen EWG-Staaten die Ingenieurausbildung nur auf Hochschulebene erfolgte. Dies unterstützte auch die Forderungen der Ingenieurschulen selbst und ihrer Studenten, in den Hochschulbereich überführt zu werden.

Die Ministerpräsidenten der Länder erklärten schließlich über Bedenken einzelner Kultusminister hinweg, die in der bisherigen Zuordnung der Ingenieurschulen eine bewährte Einrichtung sahen, in einem Grundsatzbeschluss vom 5.7.1968 die Ingenieurschulen und vergleichbare Einrichtungen (wie insbesondere die Höheren Wirtschaftsfachschulen) als zum Hochschulbereich gehörig und schlossen am 31.10.1968 das "Abkommen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Fachhochschulwesens", das die Fachhochschulen als eigenständige Einrichtungen des Bildungswesens im Hochschulbereich definierte und mit dem die Umwandlung der (meisten) Höheren Fachschulen in Fachhochschulen beschlossen und eingeleitet wurde.

Eine Konsequenz dieser Entscheidung war die Änderung der Zugangsvoraussetzungen. Genügte für die Höheren Fachschulen noch der Realschulabschluss (bzw. ein vergleichbarer Abschluss der Berufsaufbauschulen), galt nun für die Fachhochschulen die "Fachhochschulreife" oder die Hochschulreife und eine praktische Ausbildung als Zugangsvoraussetzung. Zur Erreichung der "Fachhochschulreife" wurden als Zwischenglied zwischen dem Realschulabschluss und der Fachhochschule die sog. (zweijährigen) Fachoberschulen geschaffen, über die die Kultusministerkonferenz am 6.2.1969 eine Rahmenvereinbarung traf. Die Fachoberschulen wurden außerdem durch ein entsprechendes Ergänzungsabkommen in das Hamburger Abkommen aufgenommen.

Grundsätze für eine strukturelle Neuordnung des Hochschulwesens

Die Einrichtung der Fachhochschulen war Bestandteil einer Erweiterung der Hochschullandschaft, die für den traditionellen Hochschulbereich bereits Anfang des 60er Jahre auf der Grundlage der Empfehlungen des Wissenschaftsrats eingesetzt hatte. Die Kultusminister hatten diesen Empfehlungen zugestimmt und zu ihrer Durchführung gemeinsame Absprachen getroffen. Über die Fragen des materiellen Ausbaus der Hochschulen hinaus hatten die Kultusminister ihre Bemühungen um eine Koordinierung im Berufungswesen, in der Hochschullehrerbesoldung, bei der Pauschalierung der Lehrvergütungen und in ähnlichen Fragen fortgesetzt, sich aber - auch vor dem Hintergrund der damals einsetzenden Studentenunruhen - gegen Ende des Jahrzehnts verstärkt einer grundlegenden Reform des Hochschulwesens zugewandt. Die dahingehenden Beratungen mündeten in den am 10.4.1968 beschlossenen "Grundsätzen für ein modernes Hochschulrecht und für eine strukturelle Neuordnung des Hochschulwesens".

Unter der allgemeinen Prämisse, dass das Bildungswesen nachfrage- und zugleich bedarfsgerecht auszubauen sei, sprachen sich die Kultusminister in diesem Beschluss für weitgehende Änderungen der Hochschulverfassung (u.a. Präsidialverfassung oder mehrjähriges Rektorat, Einrichtung von Fachbereichen, funktionsgerechte Mitsprache der an Forschung und Lehre beteiligten Gruppen einschließlich der Studenten), eine Reform des Lehrkörpers mit einer verstärkten Beteiligung des Mittelbaus und eine Studien- und Prüfungsreform mit dem Ziel einer Verkürzung der tatsächlichen Studienzeiten aus.Maßnahmen zur Verkürzung der Ausbildungs- und Studiendauer hatten die Kultusminister freilich bereits 1964 angesichts zunehmend längerer Studienzeiten, die mit dem Anwachsen der Studentenzahlen verbunden waren, befürwortet, darunter eine Reform der Prüfungs- und Studienordnungen, die zunächst nur zögerlich in Gang gekommen war. Zur Überprüfung der Studien- und Prüfungsordnungen hatte die KMK zwar schon 1955 gemeinsam mit der Westdeutschen Rektorenkonferenz eine "Kommission für Prüfungs- und Studienordnungen" eingesetzt, die ihre Arbeit jedoch erst in den 60er Jahren intensivierte und bis zum Ende des Jahrzehnts neben Allgemeinen Bestimmungen für die Diplomprüfungen in den naturwissenschaftlichen und technischen Fächern Rahmenordnungen für die Diplomprüfung in immerhin 30 Fächern bzw. Fachrichtungen erstellte.

Darüber hinaus hatte die KMK, ebenfalls gemeinsam mit der WRK, 1967 eine besondere Kommission für die Studiengänge des gymnasialen Lehramtes eingesetzt, die - nach Vorgabe der 1968 von der KMK beschlossenen "Grundsätze zur Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien" - bis 1970 Rahmenrichtlinien für Studium und Prüfungen für fast alle Fächer des gymnasialen Lehramtes vorlegte.

Gleichwohl blieb die Studienreform, wie die Folgezeit zeigt, weiter auf der Tagesordnung der Kultusministerkonferenz.

Kulturbereich, Auswärtige Kulturpolitik

Der Kulturbereich stand in jenen Jahren naturgemäß etwas im Schatten der Entwicklungen im Bildungswesen. Hingewiesen werden soll an dieser Stelle aber doch auf einige wichtige Ergebnisse der Arbeit der Kultusministerkonferenz in diesem Bereich, so auf die (ersten) Empfehlungen zur Erwachsenenbildung und zum Büchereiwesen (1964), die Empfehlung zur Förderung der Musikpflege und der Musikausbildung (1967), in der sich die KMK u.a. für die Errichtung eines dichten Netzes von Musikschulen aussprach, sowie auf die Empfehlung zum Bildungsauftrag der Museen (1969).

Eingehend befasste sich die Konferenz auch mit der Förderung des kulturell wertvollen Films, besonders im Zusammenhang mit dem 1967 verabschiedeten Filmförderungsgesetz des Bundes, das sich auf die wirtschaftliche Förderung des deutschen Films konzentrierte und nach Auffassung der Kultusminister einer Ergänzung durch eine kulturelle Filmförderung bedurfte. 1968 übernahm die KMK vom Bund die Förderung des "Kuratoriums Junger deutscher Film" in die gemeinsame Finanzierung kultureller Einrichtungen durch die Länder.

Die verstärkte Befassung mit Fragen der Erwachsenenbildung veranlasste die Konferenz im übrigen im Jahre 1967, dem Kunstausschuss auch den Aufgabenbereich Erwachsenenbildung zu übertragen und ihn in "Ausschuss für Kunst und Erwachsenenbildung" umzubenennen.

Mit der Ausweitung der internationalen Beziehungen und der weiteren Entfaltung der auswärtigen Kulturpolitik der Bundesrepublik Deutschland erweiterte sich auch die Mitwirkung der Kultusministerkonferenz auf diesem Feld, die hier gemeinsame Aufgaben für die Ländergemeinschaft wahrnahm. Das gilt für die bilateralen Beziehungen, insbesondere die Mitwirkung von Ländervertretern in den Gemischten Kommissionen im Rahmen der Kulturabkommen, ebenso wie für die Mitarbeit in den Konferenzen und Gremien internationaler Organisationen (z.B. Europarat, Europäische Gemeinschaften, OECD, UNESCO). Bei den insgesamt sechs Europäischen Erziehungsministerkonferenzen zwischen 1961 und 1969 leitete der Präsident der Kultusministerkonferenz die deutsche Delegation.

Ein Ereignis von besonderer Bedeutung auch für die kulturellen Beziehungen zwischen beiden Nationen war der Abschluss des Deutsch-französischen Freundschaftsvertrages vom 22. Januar 1963. Das Amt des Bevollmächtigten für die kulturellen Beziehungen nach diesem Vertrag (das aufgrund der Zuständigkeiten der Länder für die Kultur geschaffen worden war), wurde zwar nicht, wie zunächst erwartet, dem Präsidenten der Kultusministerkonferenz, sondern jeweils einem Ministerpräsidenten der Länder übertragen. Die Kultusministerkonferenz wurde aber an der Arbeit des Bevollmächtigten beteiligt, und es kam auch bereits 1964 zu einem ersten Zusammentreffen des französischen Erziehungsministers mit den Kultusministern der Länder in Stuttgart, dem schon 1965 ein weiteres Treffen in Paris folgte (Auch später fanden in Abständen immer wieder solche Zusammenkünfte mit den französischen Erziehungsministern, u.a. im Rahmen von Plenarsitzungen der KMK statt). Zu den ersten Ergebnissen der verstärkten Zusammenarbeit mit Frankreich gehörten Äquivalenzregelungen im Hochschulbereich und die Förderung deutsch-französischer Gymnasien. Erst nach anfänglichem Zögern aus Besorgnis um die Durchlässigkeit im Schulwesen fanden sich die Kultusminister auch bereit, die formale Stellung des Französischen im Schulwesen zu stärken und einer entsprechenden Änderung des Hamburger Abkommens zuzustimmen (die dann 1971 erfolgte).

Neuordnung des Bund-Länder-Verhältnisses

Die Darstellung der Geschichte der Kultusministerkonferenz im Jahrzehnt zwischen 1960 und 1970 bliebe unvollständig, wenn sie nicht auch auf die in dieser Zeit eingetretenen Weiterentwicklungen und Veränderungen im Bund-Länder-Verhältnis eingehen würde. Denn die Kultusministerkonferenz hat diesen Prozess zum Teil selbst mitgestaltet und beeinflusst, zum anderen veränderte er auch die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit.

In ihrer Erklärung zu Fragen der Bildungsplanung auf ihrer 102. Sitzung am 25./26.6.1964 (vgl. oben) hatte die Kultusministerkonferenz die Auffassung vertreten, dass in einem demokratischen Bundesstaat Bildungsplanung nur in einer steten Wechselwirkung zwischen den Ländern und dem Bund erfolgen könne. Im Kontext dazu hatte sie die Einrichtung eines nach dem Vorbild des Wissenschaftsrats aus einer Bildungs- und einer Regierungskommission bestehenden Bildungsrats angeregt, an dem auch der Bund beteiligt werden sollte. Die Konferenz war hier einem Vorschlag des baden-württembergischen Kultusministers Prof. Hahn gefolgt, der sich gegen einen Alternativvorschlag des Berliner Schulsenators Evers, nach dem Ende des Deutschen Ausschusses (dessen Mandat nicht verlängert worden war) nur eine neue Kommission unabhängiger Persönlichkeiten als Beratungsgremium zu berufen, in der Konferenz durchgesetzt hatte. Der Vorschlag fand auch die Zustimmung der Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesregierung, und es kam am 15. Juli 1965 zum Abschluss eines Bund-Länder-Abkommens über die Errichtung eines Deutschen Bildungsrates, dessen Aufgabe es sein sollte, Bedarfs- und Entwicklungspläne für das deutsche Bildungswesen zu entwerfen, Vorschläge für die Struktur des Bildungswesens zu machen und den Finanzbedarf zu berechnen sowie Empfehlungen für eine langfristige Planung auf den verschiedenen Stufen des Bildungswesens auszusprechen. Nach dem Abkommen wurden an der Berufung der Bildungskommission wie auch an der Regierungskommission neben den Ländern auch die Bundesregierung und die kommunalen Spitzenverbände beteiligt.

1964 war es endlich auch zum Abschluss des schon seit Ende der 50er Jahre verhandelten Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern zur Förderung von Wissenschaft und Forschung gekommen. Das Abkommen umfasste neben Absprachen über die gemeinsame Finanzierung des Ausbaus der Hochschulen, der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Max-Planck-Gesellschaft auch die Studienförderung nach dem Honnefer Modell. Gleichzeitig mit diesem Abkommen trafen die Länder untereinander ein Abkommen über die gemeinsame Finanzierung des Neubaus von Hochschulen. 1969 folgte außerdem noch ein Bund-Länder-Abkommen zur Förderung der Sonderforschungsbereiche an Hochschulen.

Nach der Bildung der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD im Bund (1966) wurden indessen bald Beratungen über eine Reform der Finanzverfassung aufgenommen, in die auch weitere Änderungen des Grundgesetzes einbezogen wurden, die unter anderem den Bereich von Bildung und Forschung betrafen. Während die Forderung nach einer Rahmenkompetenz des Bundes für das (gesamte) Bildungswesen sich nicht durchsetzte, wurden dem Bund durch Grundgesetzänderung vom 12. Mai 1969 unter der Überschrift "Gemeinschaftsaufgaben" Mitwirkungsrechte u.a. beim Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken übertragen (Artikel 91a GG). Ein weiterer neuer Artikel (91b) bestimmte, dass Bund und Länder durch Vereinbarungen bei der Bildungsplanung und der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung zusammenwirken können (womit eine bis dahin z.T. schon geübte Praxis - etwa bei den oben genannten Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern - ausdrücklich legalisiert wurde). Ferner erhielt der Bund eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Regelung der Ausbildungsbeihilfen und eine Rahmenkompetenz für die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens.

Die Kultusminister der Länder hatten sich im Vorfeld der Entscheidung eingehend mit den geplanten Grundgesetzänderungen befasst und sich länderintern in den Beratungsprozess eingeschaltet. Dabei wurde das Ergebnis der Beratungen von den Kultusministern im wesentlichen mitgetragen; die Hochschulrahmenkompetenz des Bundes wollten die Kultusminister jedoch auf bestimmte Einzelfragen des Hochschulwesens begrenzt wissen, konnten sich damit aber nicht durchsetzen.

Noch im Jahr 1969 erließ der Bund ein erstes Ausbildungsförderungsgesetz sowie auf der Grundlage des neuen Artikels 91 a ein Hochschulbauförderungsgesetz, das die Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe Ausbau und Neubau von Hochschulen regelte und als neues Steuerungsgremium einen Planungsausschuss einsetzte, in dem Bund und Länder die gleiche Zahl an Stimmen erhielten. Weitere Folgerungen aus den Grundgesetzänderungen ergaben sich jedoch erst nach Beginn der 70er Jahre.

IV. Die 70er Jahre: Bildungsexpansion und Föderalismusdiskussion

Nach 1970 setzte sich die "Bildungsexpansion" zunächst verstärkt fort. Die Schülerzahlen erreichten 1976 einen Höhepunkt, gingen danach jedoch demographisch bedingt, d.h. wegen der seit 1967 kleiner gewordenen Geburtenjahrgänge wieder zurück, obwohl der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die auf weiterführende Bildungsgänge übergingen, weiter anstieg. An den Hochschulen verursachten steigende Studentenzahlen trotz des Ausbaus und der Erweiterung des Hochschulwesens in vielen Fächern Überfüllung und Zulassungsbeschränkungen. Mit der quantitativen Ausweitung des Bildungswesens gingen auch weitere qualitative Veränderungen und Reformschritte einher.

Aufgabenabgrenzung gegenüber der neuen BLK

Zugleich versuchte man, eine gesamtstaatliche Bildungsplanung in die Wege zu leiten und umzusetzen. So gehörte zu den ersten Auswirkungen der Grundgesetzänderungen vom 12. Mai 1969 auch die Errichtung der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung (Kurzform:BLK) durch das Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern vom 25.Juni 1970 auf der Grundlage des neuen Artikels 91b des Grundgesetzes. Aufgabe dieser Kommission war nach dem Abkommen vor allem die Vorbereitung eines gemeinsamen langfristigen Rahmenplans für eine abgestimmte Entwicklung des gesamten Bildungswesens (Bildungsgesamtplans) sowie von mittelfristigen Stufenplänen für die Verwirklichung der bildungspolitischen Ziele des Rahmenplans. Zu ihren Aufgaben sollte darüber hinaus u.a. auch die Ausarbeitung eines gemeinsamen Bildungsbudgets von Bund und Ländern gehören. Mit der Kommission, in der der Bund die gleiche Stimmenzahl wie alle Länder zusammen bekam, gewann der Bund ein Mitsprache- und Mitwirkungsrecht an der Planung im gesamten Bildungsbereich.

Schon zuvor hatte die 1969 neugebildete Bundesregierung der sozialliberalen Koalition in einem "Bildungsbericht" vom 10.Juni 1970 Stellung zu den bildungspolitischen Aufgaben genommen und dabei auch das Schulwesen einbezogen, obwohl ihr auf diesem Gebiet keine Kompetenzen zukamen. Ihr besonderes bildungspolitisches Engagement hatte die neue Bundesregierung auch dadurch unterstrichen, dass sie das Bundesforschungsministerium in ein Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft umbenannte.

Die Kultusministerkonferenz sah in der Errichtung der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung einerseits die Erfüllung ihrer bereits in der Erklärung vom 25./26. Juni 1964 erhobenen Forderung, dass "Bildungsplanung nur in Wechselwirkung von Bund und Ländern erfolgen dürfe". Auf der anderen Seite stellte sich für die Kultusministerkonferenz jedoch auch die Frage nach der Aufgabenabgrenzung zwischen BLK und KMK - im BLK-Abkommen war lediglich die Zusammenarbeit der Geschäftsstellen beider Gremien verabredet worden - sowie darüber hinaus mit dem Wissenschaftsrat und dem Deutschen Bildungsrat. Hinter dieser Frage stand auch ein drohender Funktionsverlust der Kultusministerkonferenz als Koordinierungsinstrument der Länder. Die Ministerpräsidenten der Länder haben daher in Übereinstimmung mit der Kultusministerkonferenz 1971 in einer ersten Beurteilung der Auswirkungen der Grundgesetzänderungen eine Überprüfung des Gesamtinstrumentariums für die überregionale Zusammenarbeit im Bildungsbereich gefordert und eingeleitet. Es schloss sich daran ein längerer Beratungs- und Diskussionsprozess auf Länderseite und auch mit den zuständigen Bundesministerien an. Den Ländern ging es dabei nicht zuletzt um eine Beschränkung der BLK auf eine Rahmenplanung, während die Vollzugsplanung bei den jeweiligen Zuständigkeitsträgern, d.h. im wesentlichen bei den Ländern verbleiben sollte. Darüber hinaus sollte durch Kooperation eine Doppelarbeit der Gremien vermieden werden. Eine endgültige Abklärung der Aufgabenabgrenzungen ergab sich allerdings erst im Laufe der Zeit. Unumstritten blieb die Rolle des Wissenschaftsrats, dessen Funktion als Beratungsgremium auch durch das Hochschulbauförderungsgesetz gestärkt worden war. Demgegenüber wurde das Mandat des Deutschen Bildungsrats 1975 nicht mehr verlängert, nachdem in einigen Ländern die Ergebnisse der Arbeit des Bildungsrats zunehmend kritisch beurteilt worden waren.

Unabhängig von diesen Abgrenzungsproblemen hatte die Kultusministerkonferenz bereits 1970 beschlossen, ihre Plenarsitzungen stärker auf politische Themen und Aussprachen zu konzentrieren. Für die Vorberatung von Beschlüssen des Plenums und für die Erledigung von Angelegenheiten mehr verwaltungsmäßiger Art oder politisch untergeordneter Bedeutung wurde die Amtschefskonferenz eingerichtet, in der die Amtschefs der Kultusministerien jeweils im Abstand von 2-4 Wochen vor den Plenarsitzungen zusammentraten und die zugleich die bis dahin üblichen Vorkonferenzen auf Beamtenebene unmittelbar vor den Plenarsitzungen der Minister ersetzte.

Mit der Einrichtung der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und dort zuerst hatte sich allerdings auch eine stärkere Gruppierung der Länder nach den Parteirichtungen herausgebildet. Dabei bürgerte es sich ein, die SPD-geführten Länder in Zuordnung zu der damals SPD-geführten Bundesregierung als A-Länder, die von der CDU bzw. CSU regierten Länder als B-Länder zu bezeichnen. In der Kultusministerkonferenz führte diese "Fraktionenbildung" auch dazu, dass die beiden Ländergruppen vor den Plenarsitzungen interne Vorbesprechungen abhielten. Insgesamt spiegelte sich darin die stärkere politische Polarisierung, die sich nach der Bildung der sozialliberalen Koalition in Bonn auch auf bildungspolitischem Gebiet abzeichnete.

Fortsetzung der Koordinierungstätigkeit im Schulbereich

Unbeschadet der oben dargestellten Entwicklung im Bund-Länder-Verhältnis hat die Kultusministerkonferenz jedoch ihre bisherige Koordinierungstätigkeit vor allem im Schulbereich unvermindert fortgesetzt Sie folgte damit insbesondere den Zielen, die sie in einer programmatischen Erklärung vom 3./4. Juli 1969 (der sog. Bonner Erklärung) in Übereinstimmung mit den Entwicklungen und Bestrebungen in den Ländern aufgestellt und anlässlich ihrer 150. Plenarsitzung am 3.Dezember 1971 bekräftigt und fortgeschrieben hatte. Zu diesen Zielen gehörten die Verbesserung der Grundschularbeit unter Einbeziehung der vorschulischen Erziehung, die Reform der gymnasialen Oberstufe, die Neuordnung der Abschlüsse der Sekundarstufe I, der Ausbau des Sonderschulwesens, eine weitere Verbesserung der Durchlässigkeit im Bildungswesen und die Reform der Lehrerbildung. Bereits 1970 verabschiedete die Konferenz eine grundlegende Empfehlung zur Arbeit in der Grundschule, 1972 folgten eine umfassende Empfehlung zur Ordnung des Sonderschulwesens und die Bonner Vereinbarung zur Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe, mit der der Unterricht in der Oberstufe auf ein Kern-Kurs-System mit einer weitgehenden Individualisierung des Curriculum umgestellt wurde, 1973 eine entsprechende neue Vereinbarung über die Abiturprüfung und 1974 eine Vereinbarung über die Orientierungsstufe (Klassen 5 und 6), die nach einem von den Ländern gefundenen Kompromiss sowohl schulartunabhängig als auch innerhalb der bestehenden Schularten ausgestaltet werden konnte, aber eine Annäherung der Curricula für diese Jahrgangsstufen bringen sollte. Keine Vereinbarung konnte zum damaligen Zeitpunkt über die Sekundarstufe I insgesamt und ihre Abschlüsse erreicht werden, ebenso auch nicht über die Lehrerbildung, über die es in den Sitzungen in Frankenthal und in Bonn 1970 nur zu einer Teileinigung über einige gemeinsame Grundsätze kam, während es vor allem hinsichtlich des Lehramtes für die Sekundarstufe II beim Dissens blieb. Hier kamen zum ersten Mal die bildungspolitischen Gegensätze von A- und B-Ländern deutlich zum Ausdruck. Immerhin konnte - neben den unstrittig gebliebenen Beschlüssen über das Gymnasiale Lehramt - 1973 noch eine Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für die Berufsschullehrer abgeschlossen werden.

Bei ihren Reformbeschlüssen zum Schulwesen hat die Kultusministerkonferenz unter anderem auch Anregungen des Deutschen Bildungsrates aufgegriffen. So hatte sie bereits 1969 im Anschluss an entsprechende Empfehlungen des Bildungsrates Vereinbarungen über Versuche mit Gesamtschulen und mit Ganztagsschulen beschlossen. In einer ausführlichen Stellungnahme setzte sich die Kultusministerkonferenz 1970 mit dem "Strukturplan für das Bildungswesen" des Deutschen Bildungsrats auseinander. Trotz grundsätzlicher Zustimmung zu diesem Plan als Basis für die weitere Rahmenplanung und "Orientierung in einem Suchprozess" folgte sie dem Bildungsrat vor allem in einem wesentlichen Punkt nicht, nämlich bei der vorgeschlagenen Differenzierung des Abiturs.

In ihrer Bonner Vereinbarung zur Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe - der gewiss herausragenden Schulvereinbarung der KMK in den 70er Jahren - hielt die Konferenz vielmehr am Konzept der allgemeinen Hochschulreife fest. Sich stärker an die Vorschläge der Westdeutschen Rektorenkonferenz anlehnend bezog sie auch eine Verbindung von allgemeinen und beruflichen Bildungsgängen nicht in die Vereinbarung ein, sondern hat sie als längerfristige Aufgabe späteren Entscheidungen überlassen.

Nicht zuletzt im Blick auf die sich verschärfenden Zulassungsbeschränkungen (siehe auch weiter unten) traf die Konferenz in den Folgejahren zur Sicherung gleicher Zugangsvoraussetzungen Vereinbarungen über Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung für die einzelnen Abiturfächer. Nach Einführung der neugestalteten gymnasialen Oberstufe in den Ländern folgte außerdem 1977 eine erste Vereinbarung über die einheitliche Durchführung der Oberstufenreform (sog. Lübecker Beschlüsse), mit dem Ziel, entstandene Unklarheiten bei der Umsetzung der Reform auszuräumen. Dabei wurde u.a.. auch festgelegt, dass das Fach Deutsch Sprache und Literatur umfasst und Geschichte, sofern kein eigenständiges Fach, im Rahmen der Gemeinschaftskunde unterrichtet werden muss.

Die Koordinierungstätigkeit der Kultusministerkonferenz im Schulbereich umfasste in den 70er Jahren neben den Strukturreformen noch eine Reihe weiterer wichtiger Beschlüsse. Dazu gehörten insbesondere die Langfristige Sommerferienregelung, die 1971 erstmals nach einer Anhörung aller interessierten Gruppen und Verbände beschlossen und seitdem regelmäßig fortgeschrieben wurde, eine Neufassung der Vereinbarung "Unterricht für Kinder ausländischer Arbeitnehmer" (1971 und 1976), Empfehlungen zur Verbesserung der Beratung in Schulen (und Hochschulen) sowie eine umfangreiche Erklärung zur "Stellung des Schülers in der Schule", die entsprechend der veränderten Rechtsprechung vom Schulverhältnis als einem Rechtsverhältnis ausging, Rechte und Pflichten der Schüler umriss und darüber hinaus die allgemeine Aufgabe der Schule beschrieb.

Fortgesetzt wurde im übrigen auch die Reihe der Empfehlungen zu einzelnen Fächern und Unterrichtsbereichen, so u.a. zur Verkehrserziehung, zum Mathematikunterricht in der Grundschule und nicht zuletzt zu den politisch relevanten Themen "Europa im Unterricht" und "Die deutsche Frage im Unterricht" (beide 1978). Mit der Empfehlung "Europa im Unterricht" hat die Kultusministerkonferenz früh und vorausschauend dem europäischen Einigungsprozess Rechnung getragen; die Empfehlung zur deutschen Frage sollte dazu beitragen, auch unter veränderten politischen Verhältnissen dem Grundgesetzauftrag entsprechend den Gedanken der deutschen Einheit in der nachwachsenden Generation aufrechtzuerhalten.

Außerdem wurde in Abstimmung mit dem Deutschen Sportbund 1972 das erste Aktionsprogramm für den Schulsport beschlossen. Die 1970 eingesetzte ad-hoc-Kommission Schulsport wurde 1975 in eine ständige Kommission "Sport" umgewandelt.

Besondere Priorität hat die Kultusministerkonferenz seit dem Beginn der 70er Jahre der beruflichen Bildung zugemessen, was auch in der Einsetzung eines besonderen Ausschusses für berufliche Bildung (als Unterausschuss des Schulausschusses) zum Ausdruck kam. Maßgebend dafür war die notwendige Modernisierung in diesem Bereich. Hinzu kam, dass das Hamburger Abkommen die berufliche Bildung nicht miteinbezogen hatte und die Konferenz daher die Aufgabe sah, durch Vereinbarungen und gemeinsames Handeln auf diesem Gebiet verstärkt zur Koordination beizutragen. Mit dem "Gemeinsamen Ergebnisprotokoll vom 20.5.1972" traf die Kultusministerkonferenz mit der Bundesregierung eine Absprache über das Verfahren zur Abstimmung der Ausbildungsordnungen für die betriebliche Ausbildung (für die die Bundesregierung zuständig ist) mit den Rahmenlehrplänen für die Berufsschulen. Damit wurde ein Abstimmungsprozess eingeleitet, nach dem seither für die Mehrzahl der Ausbildungsberufe mit den Ausbildungsordnungen abgestimmte Rahmenlehrpläne beschlossen wurden. Das Gemeinsame Ergebnisprotokoll hat sich darüber hinaus als Abstimmungsinstrument zwischen Bund und Ländern in Grundsatzfragen der beruflichen Bildung bewährt und alle an der beruflichen Bildung Beteiligten, neben Bund und Ländern insbesondere die Sozialpartner und die Berufsschullehrer, zu einer verbesserten Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung zusammengeführt. 1973 verabschiedete die Konferenz eine Vereinbarung über das Berufsgrundbildungsjahr, dessen Ziel es ist, die Ausbildung in den Ausbildungsberufen des dualen Systems in eine Grundbildung auf Berufsfeldbreite und eine darauf aufbauende Fachbildung zu gliedern. 1975 passte die Kultusministerkonferenz ihre 1968 getroffene Vereinbarung über Bezeichnungen zur Gliederung der beruflichen Schulen der inzwischen eingetretenen Entwicklung an. Im Zuge der gemeinsamen Neuordnung des beruflichen Schulwesens wurde noch 1979 eine Vereinbarung über den Abschluss der Berufsschule beschlossen, die auch den Nacherwerb des Hauptschulabschlusses durch die Berufsschulabsolventen regelte; weitere Vereinbarungen folgten jedoch erst in den 80er Jahren.

"Mängelbericht" der Bundesregierung und Antwort der KMK

Trotz dieser fortgesetzten Koordinierungsbemühungen im Schulbereich sah sich die Kultusministerkonferenz Ende der 70er Jahre einer neuerlichen Grundsatzkritik ausgesetzt. Sie erfolgte durch die Bundesregierung, die am 22. Februar 1978 einen "Bericht über strukturelle Probleme des Bildungsföderalismus" (bekannt geworden auch als sog. "Mängelbericht") vorlegte, in dem sie die Bemühungen der Länder um Einheitlichkeit im Bildungswesen als unzureichend hinstellte und eine Bundeskompetenz auch auf dem Gebiet des Schulwesens einforderte. Nicht Bestandteil der offiziellen Begründung, aber politischer Hintergrund des Vorstoßes der Bundesregierung war, dass der 1973 von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung verabschiedete Bildungsgesamtplan kein in allen Teilen einheitliches Konzept für die Weiterentwicklung des Bildungswesens erbracht hatte - so gab es Minderheitsvoten der von CDU und CSU geführten Länder insbesondere hinsichtlich der Orientierungsstufe, der Gesamtschule und der Lehrerbildung - und darüber hinaus die Grenzen einer gesamtstaatlichen Bildungsplanung im föderativen System deutlich geworden waren.

In ihrem Bericht monierte die Bundesregierung eine mangelnde Einheitlichkeit vor allem bei der Dauer der Schulpflicht, bei den Übergängen von der Grundschule in die weiterführenden Schulen, den Übergängen und Abschlüssen des Sekundarbereichs I und auch des Sekundarbereichs II, in der Beruflichen Bildung und bei der Lehrerbildung. Sie sah darin eine Beeinträchtigung der Freizügigkeit und auch der Chancengleichheit für die Bürger im Bundesgebiet. Als Konsequenz forderte sie die Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit für die Regelung der Bildungspflicht, die Regelung der Übergänge und Abschlüsse im Bildungswesen und die berufliche Bildung (soweit sie nicht von den Hochschulen vermittelt wird) auf den Bund.

Die Kultusministerkonferenz, die den Bericht als eine Herausforderung ansah, räumte in einer im Auftrag der Ministerpräsidenten erstellten Stellungnahme vom 20./21.4.1978 zwar ein, "dass im föderativen Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland eine Reihe von Problemen und Schwierigkeiten aufgetreten sind, die einer Lösung bedürfen". Sie betonte aber zugleich die Entschlossenheit der Länder, besonders im Rahmen der Kultusministerkonferenz und der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung bestehende Schwierigkeiten zu bewältigen. Die KMK wies auf die Leistungen und Vorzüge des föderativen Systems hin, das im Wettbewerb der Länder "einen hohen Stand differenzierter Ausgestaltung des Bildungswesens hervorgebracht und gleichzeitig kulturelle Vielfalt erhalten und gefördert" habe. Sie berief sich auch auf eine rechtsvergleichende Studie des Max-Planck-Instituts für Öffentliches Recht und Völkerrecht Heidelberg aus dem Jahr 1976, nach der in keinem der untersuchten Bundesstaaten die Erfolge der Vereinheitlichung oder Koordination durch Kooperation zwischen den Gliedstaaten das gleiche Ausmaß erreicht hätten wie in der Bundesrepublik durch die Arbeit der Kultusministerkonferenz. Die KMK hob zugleich hervor, dass sie mit der Entwicklung einer einheitlichen Grundstruktur für das Schulwesen das notwendige gemeinsame Fundament im föderalen Bildungswesen und die wesentlichen Voraussetzungen für Freizügigkeit im Bildungswesen geschaffen habe.

Die sehr detaillierte Stellungnahme der Kultusministerkonferenz - die hier in ihren Einzelheiten nicht weiter dargestellt werden kann - war insgesamt das Ergebnis eines Diskussionsprozesses, bei dem auch unterschiedliche Länderpositionen deutlich wurden, die auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden mussten. Vor allem mit Rücksicht auf die Landesregierungen, an denen die FDP beteiligt war, kam es nicht zu einer grundsätzlichen Zurückweisung des Berichts der Bundesregierung, wie sie durch die Ministerpräsidenten der CDU bzw. CSU-geführten Landesregierungen von Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein und auch durch eine gesonderte Presseerklärung der Kultusminister der Unionsparteien erfolgte. (So wies Niedersachsen in einer Protokollnotiz darauf hin, dass es aufgrund einer Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP bereit sei, Initiativen des Bundes, die auf eine weitere Stärkung der Einheitlichkeit im Bildungswesen zielen, zu unterstützen. Ähnlich äußerten sich auch Berlin und Hamburg, in denen SPD/FDP-Koalitionen bestanden). Die KMK machte in ihrer Stellungnahme jedoch deutlich, dass im Hinblick auf die Kulturhoheit als Kernstück der Eigenstaatlichkeit der Länder Kompetenzverlagerungen auf den Bund im Bildungs- und Kulturbereich die Bestandsgarantie der Länderstaatlichkeit nach Art. 79 Abs.3 GG berühren würden.

Da eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit für die von der Bundesregierung geforderte Kompetenzverlagerung weder im Bundestag noch im Bundesrat vorhanden war, blieb die Initiative der Bundesregierung letztlich ohne Wirkung. Die Kultusministerkonferenz kam allerdings überein, sich in einem besonderen Arbeitsprogramm verstärkt der Aufgaben anzunehmen, die von ihr in der Stellungnahme zum "Mängelbericht" der Bundesregierung als ungelöst angesprochen worden waren.

Verschärfung der Numerus-Clausus-Probleme: Staatsvertrag der Länder

Im Hochschulbereich veranlasste die 1969 neugeschaffene Rahmenkompetenz des Bundes die Kultusministerkonferenz zumindest im Hinblick auf die Weiterverfolgung der strukturellen Neuordnung zu einer abwartenden Haltung. Nachdem der erste Bundesbildungsminister, Prof. Leussink, zunächst lediglich Thesen für ein Hochschulrahmengesetz des Bundes vorgelegt und zur Diskussion gestellt hatte - die auch in der KMK erörtert wurden-, kam es freilich erst nach längeren Beratungen 1976 zur Verabschiedung des Hochschulrahmengesetzes (HRG), das als Zustimmungsgesetz eine Mehrheit auch im Bundesrat benötigte.

Fortgesetzt hat die Kultusministerkonferenz bis dahin nach dem bisherigen Verfahren in Zusammenwirken mit der WRK ihre Bemühungen um eine Neuordnung von Studium und Prüfungen, so u.a. durch die erstmalige Erarbeitung von Allgemeinen Bestimmungen für die Diplomprüfungsordnungen. Nach Erlass des Hochschulrahmengesetzes wurde in den Gremien der KMK die Ländervereinbarung über die Bildung gemeinsamer Studienreformkommissionen nach § 9 HRG vorbereitet, mit der 1978 ein neues Instrumentarium für die Studienreform geschaffen wurde. Zielsetzung war, die überlangen Studienzeiten zu verkürzen. Mit ihren Empfehlungen zur Fachhochschulgesetzgebung der Länder vom 12. März 1970 und weiteren Einzelbeschlüssen hat die Kultusministerkonferenz auch noch vor der Verabschiedung des HRG die Überleitung der Höheren Fachschulen in Fachhochschulen koordiniert. Fortgeführt wurden außerdem die Absprachen und Vereinbarungen der Länder auf zahlreichen Gebieten der Hochschulverwaltung, wie beispielsweise bei den Berufungen und Vergütungen, bei den Lehrverpflichtungen und beim Nebentätigkeitsrecht der Hochschullehrer.

Vorrangig hatte sich die Kultusministerkonferenz allerdings seit Beginn der 70er Jahre mit den sich verschärfenden Zulassungsbeschränkungen an den Hochschulen zu befassen. Denn der Ausbau der Hochschulen hatte trotz großer Anstrengungen mit dem im Gefolge der Bildungsexpansion wachsenden Andrang von Studienbewerbern nicht Schritt gehalten. Die Kultusminister sahen daher das Erfordernis, die Hochschulzulassung in den überregional zulassungsbeschränkten Fächern durch ein ländergemeinsames Verfahren und eine gemeinsame staatliche Vergabestelle für die Studienplätze zu regeln. Sie erarbeiteten in den Gremien der KMK den (1.) Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen, der von den Ministerpräsidenten der Länder am 20. Oktober 1972 abgeschlossen wurde. Durch den Vertrag - der auch dem sog. Numerus-Clausus-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1972 Rechnung trug - wurde die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund errichtet. Sie löste die seit Mitte der 60er Jahre bei der Westdeutschen Rektorenkonferenz bestehende und von den Ländern finanzierte Zentrale Registrierstelle ab, mit deren Hilfe bis dahin erst nur in den medizinischen Fächern, später auch vor allem in einigen naturwissenschaftlichen Fächern Hochschulzulassungen überregional gehandhabt worden waren. Nach dem Staatsvertrag, der durch in der KMK abgestimmte Durchführungs- und Kapazitätsverordnungen der Länder ergänzt wurde, erfolgte die Hochschulzulassung in den NC-Fächern nach Kriterien, die im Grundsatz bereits in Richtlinienbeschlüssen der Konferenz in den Jahren 1970 und 1971 festgelegt worden waren, nämlich neben Vorabquoten u.a. für Härtefälle und Ausländer überwiegend nach Eignung und Leistung (das hieß nach der Abiturdurchschnittsnote) und nach der Wartezeit der Studienbewerber. Unterschiede in der Notengebung der Länder wurden durch eine Bonus-Malus-Regelung bei der Abiturdurchschnittsnote ausgeglichen. Zur Sicherung eines einheitlichen Anspruchsniveaus des Abiturs sollten im übrigen, wie schon oben dargestellt, Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung beitragen.Die Kultusministerkonferenz hatte kurz danach eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Schul- und des Hochschulausschusses eingesetzt, die sich generell mit der Frage der Hochschulzulassung befassen sollte, und zwar mit der Vorgabe, dass das Abitur die Regelvoraussetzung für den Hochschulzugang bleiben, aber auch die Frage zusätzlicher Qualifikationen für die Zulassung zu bestimmten Fächern geprüft werden sollte. Die weitere Verschärfung der Verhältnisse in einigen Fächern, gekennzeichnet durch überlange Wartezeiten und überhöhte Notendurchschnitte bei der Zulassung, aber auch die Regelungen des 1976 verabschiedeten Hochschulrahmengesetzes zwangen die Länder indessen rasch zu einer Neufassung des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen, der auf der Grundlage eines Entwurfs der KMK im Juni 1978 von den Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet wurde. Mit diesem Vertrag kamen die Länder auch der Forderung eines neuerlichen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Numerus-Clausus-Problematik nach, jedem Bewerber eine reelle Chance einzuräumen und eine Mehrzahl von Kriterien bei der Vergabe der Studienplätze zur Geltung zu bringen.

Für die medizinischen Fächer wurde in diesem Sinne zunächst ein Übergangsverfahren (als Vorstufe zu dem besonderen Auswahlverfahren nach dem HRG) vorbereitet, das ab dem Wintersemester 1980/81 zur Anwendung kommen sollte und u.a. neben einem leistungsgesteuerten Losentscheid auch probeweise ein Testverfahren umfasste. Hierauf verständigten sich die Kultusminister nach längeren Beratungen.

Für die anderen NC-Fächer blieb es beim bisherigen Verfahren. Mit dem neuen Staatsvertrag zugleich wurde aber die Bonus-Malus-Regelung zum Ausgleich unterschiedlicher Notengebung in den Ländern durch Länderquoten bei der Vergabe der Studienplätze ersetzt.Grundsätzlich sollten allerdings die Zulassungsbeschränkungen so gering wie möglich gehalten werden. In Übereinstimmung mit den Kultusministern hatten sich die Regierungschefs von Bund und Ländern in ihrem sog. Öffnungsbeschluss vom 4. November 1977 dafür ausgesprochen, die Hochschulen für die nachwachsenden größeren Jahrgänge der jungen Generation soweit wie möglich offen zu halten. In Umsetzung dieses Beschlusses hat die Kultusministerkonferenz am 19.Januar 1978 ein Überlastprogramm im Hochschulbereich beschlossen. In dem Beschluss waren sich die Minister darüber einig, "dass allen Studienbewerbern ein Studienplatz, wenn auch nicht immer im Fach ihrer Wahl, bereitgestellt werden soll". Dies bedeute, dass die Hochschulen in den Stand gesetzt werden, die zu erwartenden zusätzlichen Bewerber aufzunehmen. Mit diesen Beschlüssen wurden die Weichen für die Hochschulpolitik der nachfolgenden zehn Jahre gestellt.

Zugleich erhielt die Datenkommission der KMK den Auftrag , regelmäßig über Angebot und Nachfrage von Studienplätzen und die sog. "vorübergehende Überlastquote (Notzuschlag)" zu berichten.

Die veränderte Situation am Ausgang der 70er Jahre spiegelte sich auch in der Lehrerbeschäftigung wider, über die die Kultusministerkonferenz ebenfalls regelmäßig zu berichten begonnen hatte. Die zahlreichen Neueinstellungen von Lehrern in den vorangegangenen Jahren und die rückläufigen Schülerzahlen bei knapper gewordenen Haushaltsmitteln schränkten die Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Lehrer zunehmend ein, worauf die Kultusminister bereits erstmals im Jahre 1976 vorsorglich hinwiesen.

Innere und auswärtige Kulturpolitik

Der Kulturbereich stand - zumindest was die überregionale Zusammenarbeit betrifft - in den 60er Jahren und auch im Jahrzehnt von 1970-1980 etwas im Schatten der stürmischen Entwicklung im Schul- und Hochschulwesen, die auch einen vordringlichen Koordinierungsbedarf in diesen Bereichen mit sich brachte. Ein Versuch, auch für den Kulturbereich ein gemeinsames Beratungsgremium von Ländern, Gemeinden und Bund zu schaffen, wurde nach kurzer Zeit aus verfassungsrechtlichen Gründen wieder aufgegeben: Durch übereinstimmende Beschlüsse hatten 1970/71 die Kultusministerkonferenz, der Deutsche Städtetag und die Bundesregierung einen "Gemeinsamen Ausschuss für Kulturarbeit" ins Leben gerufen, der jedoch schon zwei Jahre später aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken der Ministerpräsidenten der Länder seine Tätigkeit wieder einstellte. Nach Auffassung der Ministerpräsidenten sollten gemeinsam berührende Fragen der Kulturpolitik mit dem Bund und den Kommunen im Rahmen des KMK-Ausschusses für Kunst und Erwachsenenbildung erörtert werden.

Auf der anderen Seite war es die KMK, die 1977 in einer Erklärung die Zuständigkeit der Länder (auch) für überregionale Angelegenheiten im Kunst- und Kulturbereich hervorhob. Anlass dafür war die Sorge der Kultusminister, dass eine unzureichende gemeinsame Finanzierung überregionaler Kultureinrichtungen seitens der Länder die im Grundgesetz festgelegten Zuständigkeiten der Länder für Kunst und Kulturpflege aushöhlen würde, mit der Konsequenz, dass der Bund zunehmend einspringe und dadurch Zuständigkeiten an sich ziehe, die nach der Verfassung Ländersache seien. Dieser Appell richtete sich in erster Linie an die Landesregierungen und Landesparlamente, die gemeinsame Finanzierung überregionaler Kultureinrichtungen, die vornehmlich über die KMK erfolgte, sicherzustellen und auszubauen.

Zu den wichtigsten Ergebnissen der Tätigkeit der KMK im Kulturbereich in den 70er Jahren zählten im übrigen eine (2.) Empfehlung zum öffentlichen Bibliothekswesen (1971), ein Positionspapier zur allgemeinen kulturellen Filmförderung durch die Länder (1977) sowie Empfehlungen zum Studium der bildenden Künste und zum baulichen Erbe in der Bundesrepublik Deutschland.

1972 war es der Konferenz auch gelungen, nach langen Verhandlungen einen Vertrag zwischen Bund, Ländern und Verwertungsgesellschaften über die pauschale Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche nach § 27 des Urheberrechtsgesetzes zustande zu bringen (sog. Bibliothekstantieme).

Beteiligt war die Kultusministerkonferenz auch an der Gründung des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz anlässlich des Europäischen Denkmalschutzjahres 1975, dessen Präsident stets aus den Reihen der Kultusminister gestellt wurde.

Der weiter zunehmenden Bedeutung der auswärtigen Kulturpolitik auch für die Länder trug die Kultusministerkonferenz 1975 durch die Einsetzung einer Kommission für internationale Angelegenheiten Rechnung, zugleich wurde der internationale Arbeitsbereich im KMK-Sekretariat ausgebaut. Die Kommission wurde rasch auch zu einem ständigen Gesprächspartner der Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes. 1978 gab die Kultusministerkonferenz aus Anlass der Enquete-Kommission "Auswärtige Kulturpolitik" des Deutschen Bundestages eine ausführliche Stellungnahme ab, in der sie den Beitrag der Länder in der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Bund auf dem Gebiet der auswärtigen Kulturpolitik ausführlich darstellte und erläuterte.

Eine weitere Stellungnahme der KMK galt 1979 dem Rahmenplan der Bundesregierung für die Auswärtige Kulturpolitik im Schulwesen. Hierbei verdeutlichte die Konferenz die Rolle der Länder bei der Betreuung der deutschen Auslandsschulen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die KMK im Jahre 1972 das "Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz" - das insbesondere an Auslandsschulen erworben werden kann - als Nachweis von Deutschkenntnissen geschaffen hat.

Eine Folge der verstärkten internationalen Verflechtung der Bundesrepublik Deutschland war im übrigen auch die Notwendigkeit, die mit der Begutachtung ausländischer Bildungsnachweise beauftragte Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der KMK im Laufe der 70er Jahre erheblich auszubauen.

Zu dieser Zeit - 1976 - übernahm Dr. Joachim Schulz-Hardt als Nachfolger von Kurt Frey das Amt des Generalsekretärs der Kultusministerkonferenz.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass mit dem Ausklang der 70er Jahre eine Periode vorwärtsdrängender Entwicklungen in der Bildungspolitik zunächst zu Ende ging. Geringere Wachstumsraten der Wirtschaft und dadurch auch eine Verknappung der staatlichen Finanzmittel leiteten eine Veränderung auch der Rahmenbedingungen für die Bildungspolitik ein. Nach der Neuordnung der überregionalen Zusammenarbeit im Bildungswesen, insbesondere zwischen Bund und Ländern, zu Beginn der Jahrzehnts und nach den Auseinandersetzungen über den Bildungsföderalismus in den Jahren 1977 und 1978 zeichnete sich zugleich die Aufgabenstellung der Kultusministerkonferenz als des entscheidenden Koordinierungsinstruments der Länder im Bildungs- und Kulturbereich mit wiedergewonnener Deutlichkeit ab.

V. Die 80er Jahre: Konsolidierung und Übergang

Die 80er Jahre standen zunächst im Zeichen der Konsolidierung nach der expansiven Entwicklung des Bildungswesens in den beiden vorangegangenen Jahrzehnten. Weiter sinkende Schülerzahlen konnten trotz knapper gewordenen Mitteln der öffentlichen Haushalte zu pädagogischen Verbesserungen in den Schulen (z.B. kleinere Klassen) genutzt werden. Im Hochschulbereich hielt hingegen die Überlast weiter an und entwickelte sich zu einer Dauerlast.

Erklärung anläßlich der 200. Sitzung

Am 16. und 17. Oktober 1980 trat die Kultusministerkonferenz in Berlin zu ihrer 200. Sitzung zusammen, die sie mit einem Festakt verband, auf dem Bundespräsident Karl Carstens eine Grußansprache und der frühere nordrhein-westfälische Kultusminister Paul Mikat den Festvortrag mit dem die KMK charakterisierenden Thema "Priorität, Konsens, Kompromiss" hielten. Die Konferenz nahm die 200. Sitzung zum Anlass einer Erklärung, in der sie sich - gegen seinerzeit aufgekommene Kritik - zu den Ergebnissen der "Bildungsexpansion" bekannte und die damit verbundenen Fortschritte für die Chancengerechtigkeit, aber auch die dafür erbrachten Leistungen des Staates hervorhob, in der sie andererseits aber auch die künftig vorrangigen Aufgaben beschrieb und eine Reihe "bisher noch ungelöster Probleme" benannte: So müssten die Bildungsinhalte in den Schulen stärker in den Mittelpunkt gestellt, der Erziehungsaufgabe ein breiterer Raum gegeben und "neben den breiten Chancen .. auch für alle besonderen Begabungen angemessene Entwicklungsmöglichkeiten geboten" werden.

Als weitere Schwerpunkte wurden u.a. der Ausbau der beruflichen Bildung, die Verbesserung der Vergabe der Studienplätze, die Reform der Studieninhalte, die Forschung an den Hochschulen und der wissenschaftliche Nachwuchs, aber auch die Weiterbildung und die allgemeine Kulturpflege genannt. Angesichts knapper Ressourcen beanspruchten die Kultusminister außerdem weiterhin für die Bildungspolitik einen angemessenen Anteil an den staatlichen Finanzmitteln. Im übrigen zeigten sie sich überzeugt, dass die bevorstehenden Aufgaben ungeachtet politischer Meinungsverschiedenheiten in einzelnen Fragen auf der bewährten Grundlage der föderativen Verfassungsordnung gelöst werden könnten.

Einigung über Gesamtschulen und Dissens über Friedenserziehung und Bundeswehr

Ungelöst geblieben war nicht zuletzt auch die Gesamtschulfrage. Die gegenseitige Anerkennung der Zeugnisse von integrierten Gesamtschulen war bis dahin zwischen den Ländern nur befristet im Rahmen einer Vereinbarung über Schulversuche mit Gesamtschulen gewährleistet worden, obwohl eine größere Anzahl von (in der Regel SPD-regierten) Ländern den Gesamtschulen mittlerweile den Status von Regelschulen gegeben hatte. Nach sehr schwierigen Verhandlungen wurde auf der 210. Plenarsitzung am 27./28. Mai 1982 in einer Geschlossenen Ministersitzung unter Vorsitz des bayerischen Kultusministers Hans Maier ein Kompromiss über die von den Gesamtschulen zu erfüllenden Kriterien erzielt und eine Rahmenvereinbarung für die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen an integrierten Gesamtschulen beschlossen. Damit war auch eine wesentliche Voraussetzung für eine umfassende Vereinbarung über die Sekundarstufe I und ihre Abschlüsse geschaffen worden (die freilich dann erst rund zehn Jahre später nach der Wiederherstellung der deutschen Einheit zustande kommen sollte). Anfang 1983 konnte die Kultusministerkonferenz u.a. unter Hinweis auf die inzwischen getroffene Gesamtschulvereinbarung in einer Stellungnahme zu einer Großen Anfrage der SPD und der FDP im Bundestag zum Bildungsföderalismus - einem Nachklang zur Föderalismusdiskussion in der zweiten Hälfte der 70er Jahre - feststellen, dass seitdem "erhebliche Fortschritte in der regelungsbedürftigen Materie erzielt worden sind".

Keinen Konsens fand die Konferenz indessen in einer anderen seinerzeit vielbeachteten Frage, die allerdings nicht die Struktur des Bildungswesens, sondern die Bildungsinhalte betraf. Nach einem Gespräch mit dem damaligen Bundesverteidigungsminister Dr. Apel auf der 201. Plenarsitzung am 4./5. Dezember 1980 über die Behandlung verteidigungspolitischer Fragen im Schulunterricht hatte die Konferenz, einem Anliegen des Bundesverteidigungsministers folgend, die Erarbeitung einer Empfehlung zum Thema "Friedenssicherung, Verteidigung und Bundeswehr im Unterricht" beschlossen. Angesichts der sich vertiefenden Meinungsunterschiede in jenen Jahren über die Verteidigungspolitik konnten sich die Minister jedoch nicht auf einen gemeinsamen Empfehlungstext einigen. Stattdessen kam es auf der 215. Plenarsitzung im Juni 1983 in Kiel zu einer getrennten Vorlage von Empfehlungsentwürfen der A- und der B-Länder, die anschließend von den beiden Ländergruppen der Öffentlichkeit als für ihre Länder jeweils richtungsweisend übergeben wurden.

Übereinstimmung konnten die Kultusminister hingegen in einer anderen Thematik mit allgemeinpolitischem Bezug erreichen, die ebenfalls lange kontrovers erörtert worden war, nämlich bei der Darstellung Deutschlands in Schulbüchern und kathographischen Werken für den Schulunterricht.

Fortgesetzt hat die Konferenz außerdem die Reihe ihrer Empfehlungen zu einzelnen Unterrichtsbereichen (u.a. zur Menschenrechtserziehung, zur Umwelterziehung, zum Widerstand in der NS-Zeit). Hinzu kamen Fachinformationsberichte (so zum Unterricht in den einzelnen Fremdsprachen, zum Musikunterricht, zu den Neuen Medien und Informationstechnologien in der Schule und zum Unterricht über die Dritte Welt), denen über die Darstellung der Situation in den einzelnen Ländern hinaus z.T. auch gemeinsame Grundsätze zu den jeweiligen Unterrichtsgebieten vorangestellt wurden, die ein Stück gemeinsamen bildungspolitischen Handelns zum Ausdruck brachten. Demgegenüber hatten Bemühungen um eine Lehrplanabstimmung zwischen den Ländern nur ein sehr begrenztes Ergebnis, da die Länder überwiegend auf ihre Selbständigkeit und Eigenverantwortung gerade auf dem Gebiet der Lehrpläne besonderen Wert legten. Von Bedeutung war auch das mit dem Sportbund abgesprochene Zweite Aktionsprogramm für den Schulsport, das 1985 von der KMK der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

Schließlich wurde 1984/85 auch die Frage der Rechtschreibreform wieder aufgegriffen Auf einen Antrag von Rheinland-Pfalz, dem sich Nordrhein-Westfalen anschloss, kam die Kultusministerkonferenz überein, in solchen Bereichen, in denen ein im deutschen Sprachraum abgestimmter Konsens möglich schien, eine Neuregelung der Rechtschreibung anzustreben, und beauftragte 1987 gemeinsam mit dem Bundesminister des Innern das Institut für deutsche Sprache (Mannheim), entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Die Neuregelung sollte eine begrenzte Bereinigung nach rund 100 Jahren sein, mit dem Ziel leichterer Erlernbarkeit und Handhabbarkeit in den Schulen.

In der beruflichen Bildung kam es vor allem in der ersten Hälfte der 80er Jahre zu weiteren wichtigen Vereinbarungen, die der Neuordnung in diesem Bereich dienten. Neben den zahlreichen Rahmenlehrplänen für Ausbildungsberufe sind hier die Rahmenvereinbarungen über Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer und über die Bildung länderübergreifender Fachklassen für Schüler in Ausbildungsberufen mit geringer Zahl Auszubildender (sog. Splitterberufen) besonders zu nennen. Erstmals wurden in diesen Jahren von der Kultusministerkonferenz auch Beratungen zum Thema Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung aufgenommen.

"Reform" der reformierten Oberstufe

Im Laufe der 80er Jahre war indessen die Frage der gymnasialen Oberstufe und des Abiturs wieder verstärkt ins Zentrum der bildungspolitischen Diskussion gerückt und wurde nach 1985 auch in der Kultusministerkonferenz zum beherrschenden Schulthema, das die Konferenz sogar zeitweilig in eine schwierige Situation brachte. Schon bei der Vorlage des Abschlußberichts der gemeinsamen Beratungen der WRK und des Schulausschusses der KMK, die in Fortsetzung der sog. Tutzing-Gespräche zwischen 1977 und 1982 stattgefunden hatten, zeigte sich ein erheblicher Dissens zwischen den A- und B-Ländern über die Schwerpunkte einer Weiterentwicklung des gymnasialen Oberstufe. Dabei setzten sich die Kultusminister der unionsregierten Länder in Übereinstimmung mit der WRK für eine stärkere Stellung bestimmter zentraler Fächer (Deutsch, Fremdsprache, Mathematik, Naturwissenschaften und Geschichte) ein, während die der SPD angehörenden Minister den Akzent mehr auf eine Erweiterung des Spektrums der gymnasialen Oberstufe im Hinblick auf eine Einbeziehung von beruflichen Fächern (insbesondere aus den Gebieten Technik und Wirtschaft) legten. Nach langen Verhandlungen, bei denen im Falle der Nichteinigung die Funktionsfähigkeit der KMK in Frage gestellt wurde, einigte man sich jedoch in einer Sondersitzung am 1. Oktober 1987 in Bonn auf einen Kompromiss, der beiden Aspekten Rechnung trug. Die Einigung fand ihren Niederschlag in der Neufassung der Vereinbarung über die neugestaltete gymnasiale Oberstufe vom 11.4.1988. In den Kompromiss einbezogen wurde auch die Anerkennung der nordrhein-westfälischen Kollegschulen, die eine Doppelqualifikation (Abitur und Ausbildung in einem Assistentenberuf) vermitteln, dafür aber vier statt drei Jahre Oberstufenunterricht ansetzen müssen. Verbunden wurde die Neufassung der Oberstufenvereinbarung außerdem mit einer Überarbeitung der Vereinbarung über die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung.

Endgültiges Auswahlverfahren für die medizinischen Fächer

Im Hochschulbereich stand zu Beginn der 80er Jahre die Weiterführung der Beratungen über die Hochschulzulassung in den NC-Fächern im Vordergrund. Nachdem Bremen seine Bedenken gegen den Testeinsatz zurückgestellt hatte, verständigte sich die Konferenz 1983 auf ein endgültiges Zulassungsverfahren für die medizinischen Fächer (Besonderes Auswahlverfahren nach dem HRG), dass das 1978 beschlossene Übergangsverfahren mit Wirkung vom WS 1986/87 ablöste. Danach wurden die Studienplätze neben den üblichen Vorabquoten für Härtefälle, Ausländer etc. mit bestimmten Quoten nach einer Abitur/Test-Kombination, nach der Wartezeit, an die Testbesten sowie erstmals auch aufgrund von Auswahlgesprächen an den einzelnen Hochschulen vergeben. Für das neue Verfahren wurde der Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen entsprechend der Entscheidung der KMK novelliert.

Wichtige Themen, zu denen die Kultusministerkonferenz in Berichten und Empfehlungen Stellung nahm, waren in dieser Zeit auch die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Situation der ausländischen Studenten, Anreize zum Studienaufenthalt im Ausland, die Förderung behinderter Studenten und die Wohnraumsituation der Studenten. Die Konferenz beteiligte sich auch an der Vorbereitung der 1989 getroffenen Bund/Länder-Vereinbarung über Graduiertenkollegs. Die zunehmende Verlängerung der Studiendauer an den Universitäten veranlasste die Kultusministerkonferenz 1987, einen Katalog von 23 Maßnahmen zur Studienzeitverkürzung zu beschließen. Angesichts der Hochschulüberfüllung war man sich allerdings bewusst, dass ein Teil dieser Maßnahmen erst längerfristig greifen würde. Auf der Tagesordnung blieb auch die Studienreform. Über "Grundsätze für Studium und Prüfungen" im Sinne einer "großen Studienreform" kam es zwar 1983 in der KMK und mit den Hochschulen nicht zu einem vollen Konsens. Die sog. "kleine Studienreform" wurde jedoch mit zahlreichen neuen Rahmenordnungen für Diplom- und Magisterprüfungen fortgesetzt. Erneut vereinfacht und gestrafft wurde in Abstimmung mit der WRK auch das Verfahren nach § 9 HRG. Mit der Rektorenkonferenz wurde im übrigen die Zusammenarbeit seit 1982 durch regelmäßige "Kamingespräche" der Kultusminister bzw. Wissenschaftsminister mit dem Präsidium der WRK (heute HRK) intensiviert (sog. "Reisensburger Gespräche", benannt nach dem ersten Tagungsort dieser Gespräche).

KMK: Überlast wird Dauerlast!

Bestimmt wurde die Hochschulsituation in den 80er Jahren freilich in hohem Maße von der "Überlast", die zunächst lange als eine vorübergehende Angelegenheit angesehen wurde, die sich mit demographisch bedingtem Rückgang der Studentenzahlen im Laufe der 90er Jahre wieder entspannen würde. Es war die Kultusministerkonferenz, die aufgrund ihrer regelmäßig erstellten Prognosen über die Entwicklung der Zahl der Schulabsolventen und der Studenten Anfang 1989 darauf aufmerksam machte, dass die Erwartung einer künftigen Entlastung der Hochschulen vor allem wegen des veränderten Bildungsverhaltens und eines steigenden Anteils an Hochschulberechtigten eine Illusion sei und aus der "Überlast" eine Dauerlast würde. Sie gab damit den Anstoß zu einem Umdenken und zu den Anfang der 90er Jahre erfolgten einvernehmlichen Beschlüssen von Bund und Ländern für eine grundlegende Hochschulstrukturreform (vgl. unten).

Verstärkte Befassung mit Kulturthemen und mit europäischen Angelegenheiten

Der Kulturbereich als drittes großes Aufgabenfeld der Kultusministerkonferenz kam im Laufe der 80er Jahre in stärkerem Maß zur Geltung als in den früheren Jahrzehnten. Die Kultusminister waren übereingekommen, kulturelle Fragen verstärkt auch im Plenum der Konferenz zu behandeln, um den Stellenwert dieses Bereichs besser deutlich zu machen. In Umsetzung dieses Entschlusses wurden im Rahmen von Plenarsitzungen u.a. Gespräche mit dem Intendanten des ZDF und dem Vorsitzenden der ARD sowie mit Kulturredakteuren der Rundfunk- und Fernsehanstalten und mit Repräsentanten der verschiedenen Kultursparten geführt. Zu den Ergebnissen der intensiveren Befassung mit kulturellen Fragen gehörten auch zahlreiche Empfehlungen, die in der Zeit zwischen 1984 und 1989 verabschiedet wurden, so u.a. zur Ausbildung von Musiklehrern, Orchestermusikern, Schauspielern, Tänzern und Tanzpädagogen und zu den Themen Kultur und Schule, Umwelt und Denkmalschutz sowie Kultur und ausländische Mitbürger.

Intensiv beteiligt war die Kultusministerkonferenz auch an der Verhandlung und der Umsetzung des 1986 abgeschlossenen Kulturabkommens mit der DDR.

Unvermindert fortsetzt wurde in den 80er Jahren auch die partnerschaftliche Mitwirkung der Kultusministerkonferenz an der auswärtigen Kulturpolitik. Besondere Akzente wurden in diesen Jahren mit der Ausrichtung der 4. Konferenz der Europäischen Kulturminister 1984 in Berlin, die vom Präsidenten der KMK geleitet wurde, und in der kulturellen Zusammenarbeit mit den USA (nicht zuletzt aus Anlass der 300-Jahr-Feier der deutschen Einwanderung in Nordamerika) gesetzt. In der deutsch-französischen Zusammenarbeit ragten eine Gemeinsame Erklärung über kulturelle Zusammenarbeit und eine Gemeinsame Erklärung über die deutsch-französischen Beziehungen der Gegenwart und ihre Darstellung im Unterricht sowie die Gründung des deutsch-französischen Hochschulkollegs und des deutsch-französischen Kulturrats auf dem sog. Kulturgipfel 1986 in Frankfurt heraus. An der Vorbereitung dieser Erklärungen bzw. Projekte nahm die KMK intensiven Anteil.

Erwähnung verdienen an dieser Stelle auch die Gemischten Expertenkommissionen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Entsendeländern ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland. Diese Kommissionen, die ihre Arbeit teilweise schon in den 70er Jahren aufgenommen hatten, dienten in erster Linie der Verbesserung der schulischen Betreuung der ausländischen Arbeitnehmerkinder.

Wesentlich verstärkt hatte sich seit 1980 vor allem die Befassung der KMK mit Angelegenheiten der europäischen Zusammenarbeit auf EG-Ebene, da von den Gremien der EG bzw. auf Ebene der EG in zunehmendem Maße Materien behandelt wurden, die die Zuständigkeiten der Länder im Bereich von Bildung und Kultur berührten. Denn besonders angesichts der seinerzeit angestrebten Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes bis Ende 1992 wurde die Zusammenarbeit der EG-Mitgliedstaaten im Bildungsbereich weiter intensiviert und auch für den Kulturbereich (etwa ab 1984) verstärkt aufgenommen. Die KMK hat diesem gewachsenen Aufgabenfeld zunächst durch die Einsetzung einer besonderen EG-Arbeitsgruppe und dann ab 1989 durch eine ständige Kommission für Europäische Angelegenheiten (Europa-Kommission) Rechnung getragen. Mit der Ausweitung der Tätigkeiten der EG im Bildungs- und Kulturbereich wurden freilich auch Zuständigkeitsprobleme nicht zuletzt aus der besonderen föderativen Interessenlage der Länder aufgeworfen. Die KMK hat daher 1987 Vorschläge für die Abgrenzung der Zuständigkeiten im Bereich der Bildungs- und Kulturbereich zwischen der EG und den Mitgliedstaaten entwickelt, die auch in die Grundsätze zur weiteren Zusammenarbeit in der EG eingeflossen sind, die die Ministerpräsidenten der deutschen Länder im selben Jahr beschlossen und in denen sie sich für die Beachtung föderativer Strukturen ausgesprochen haben.

Erklärung anläßlich des vierzigjährigen Bestehens

Insgesamt können in der Rückschau die 80er Jahre für die Tätigkeit der KMK als eine Zeit anfangs der Konsolidierung und Aufarbeitung der Ergebnisse der Bildungsexpansion und der Diskussion um den Bildungsföderalismus, fortschreitend aber auch als eine Zeit des Übergangs vor neuen Herausforderungen angesehen werden. Zwar war die dramatische Entwicklung, die im Herbst 1989 mit der Öffnung der Berliner Mauer ihren Anfang nahm, im Vorfeld noch kaum erkennbar, doch gewann der europäische Einigungsprozess an Intensität und Tempo und zeichneten sich auch in der alten Bundesrepublik wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen ab, auf die auch die Bildungspolitik zu reagieren hatte.

In einer Erklärung der Kultusministerkonferenz anlässlich ihres vierzigjährigen Bestehens, die die Kultuminister auf ihrer 237. Sitzung am 18.Februar 1988 in Bonn abgaben und in der sie die langjährige erfolgreiche Arbeit der Konferenz hervorhoben, sprachen die Minister als neue Herausforderungen die Bewältigung der Folgen der demographischen Entwicklung im Schul- und Hochschulwesen, die Berücksichtigung der Veränderungen in der Berufs- und Arbeitswelt und der modernen Informationstechnologien, die Sicherung der Forschungsfähigkeit der Hochschulen, eine verstärkte Zusammenarbeit bei überregionalen Aufgaben im Kulturbereich und die Sicherung einer verbesserten Zusammenarbeit in Europa auf den Gebieten von Bildung, Wissenschaft und Kultur, allerdings "unter Wahrung der kulturellen Vielfalt und der gewachsenen Bildungstraditionen" an. Unter Hinweis auf die mit der Fortschreibungsvereinbarung zur gymnasialen Oberstufe "und damit der weiteren Sicherung eines bundesweit anerkannten Abiturs" zuvor unter Beweis gestellte Konsensfähigkeit der Konferenz bekundeten die Kultusminister zugleich, sich diesen Herausforderungen zu stellen und ihre bewährte Zusammenarbeit untereinander und mit dem Bund fortsetzen zu wollen.

VI. Die 90er Jahre: Deutsche Einheit und neue Strukturreformen

Mit der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 vollzog sich ein grundlegender Wandel in der deutschen und zugleich auch der europäischen Nachkriegsgeschichte, der auch für die Kultusministerkonferenz eine neue Epoche ihres Wirkens einleitete. Die deutsche Wiedervereinigung traf dabei, wie schon im vorangegangenen Kapitel angedeutet, mit deutlichen Fortschritten im europäischen Einigungsprozess, aber auch mit wesentlichen Veränderungen in der inneren Entwicklung im alten Bundesgebiet zusammen.

Teilnahme am deutschen Einigungsprozess

Schon nach der Wende in der DDR im Herbst 1989 nahm die Kultusministerkonferenz bald Kontakt mit der DDR-Regierung Modrow auf, und es kam zu ersten Gesprächen vor allem mit dem DDR-Kulturminister Keller. Die Kultusminister gingen indessen bereits Anfang 1990 von der Erwartung aus, dass auch auf dem Gebiet der DDR in absehbarer Zeit die Länder wiedererrichtet würden, mit denen man im Rahmen der KMK zusammenarbeiten wollte. Nach der Volkskammerwahl vom 18. März 1990 nahm der Einigungsprozess einen unerwartet raschen Verlauf. Die neue Lage erforderte zugleich unmittelbares Handeln auch der Bildungsverwaltung. Ging es in der Zeit vor und kurz nach den Ereignissen vom Herbst 1989 primär um die Probleme der Übersiedler, zwang die gewonnene Freizügigkeit der Bewohner der DDR vor allem zu einer schnellen Lösung der Frage der Hochschulzulassung für Studienbewerber aus der DDR an westdeutschen Hochschulen. Hierzu wurde auf einer Sondersitzung der KMK am 10.5.1990 in Bonn, an der auch Vertreter der neuen DDR-Regierung de Maizière teilnahmen, eine rasche und großzügige Übergangsregelung getroffen. Die weitere Zusammenarbeit mit der DDR-Regierung erfolgte dann zunächst in der damals gebildeten deutsch-deutschen Bildungskommission und der deutsch-deutschen Kulturkommission. Die Arbeit dieser Gremien wurde jedoch bald vom Abschluss des deutsch-deutschen Einigungsvertrages überholt, an dessen Ausarbeitung für den Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturbereich auch Vertreter der Kultusministerkonferenz mitwirkten und der u.a. vorsah, dass die neuen Länder bei der Neugestaltung ihres Schulwesens das Hamburger Abkommen und die weiteren einschlägigen Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz als Basis nehmen sollten.

Am 6. Dezember 1990 traten die neuen Länder auf der 251. Plenarsitzung in Berlin der Kultusministerkonferenz bei. In Anbetracht der damit gewachsenen Mitgliederzahl - jetzt 16 statt bisher 11 Länder - wurde das Präsidium der KMK um einen auf nunmehr drei Vizepräsidenten erweitert und ein Minister aus den neuen Ländern in das Präsidium gewählt. Dem Präsidium, dessen Funktionen gestärkt wurden, gehörten außerdem fortan die Sprecher der beiden Ländergruppen als kooptierte Mitglieder an.

Auf der nächstfolgenden Sitzung am 21./22. Februar 1991 in Stuttgart-Hohenheim - am Ort der 1.Plenarsitzung, der "Konferenz der deutschen Erziehungsminister" am 19./20. Februar 1948 - umriss die Kultusministerkonferenz gemeinsam mit ihren neuen Mitgliedern im "Hohenheimer Memorandum" die Ziele der Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturpolitik im geeinten Deutschland. Dabei sah es die KMK als ihre Aufgabe an, "zum Zusammenwachsen von Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport in den bisher getrennten Teilen Deutschlands beizutragen und dort (d.h. in den neuen Ländern) den Aufbau neuer Strukturen und die Erhaltung der kulturellen Substanz nach Kräften zu unterstützen".

Von besonderer Bedeutung für das Zusammenwachsen, die Herstellung vergleichbarer Lebensverhältnisse und die Verwirklichung der Chancengleichheit im geeinten Deutschland war die Anerkennung von in der ehem. DDR erworbenen Abschlüssen und Befähigungsnachweisen nach Art. 37 des Einigungsvertrages. Dieser Aufgabe nahm sich die KMK daher vorrangig an. Neben den Hochschulberechtigungen, die schon am 10.5.1990 für eine unter Berücksichtigung zwischenzeitlicher Entwicklungen bis zum Jahr 2000 verlängerte Übergangszeit anerkannt worden waren, fanden auch die Abschlüsse der in den neuen Ländern neugeschaffenen Schulformen der Sekundarstufe I Anerkennung und wurden später auch in die 1993 abgeschlossene Rahmenvereinbarung der KMK über die Sekundarstufe I (vgl. weiter unten) einbezogen. Mit einem Paket von Beschlüssen zwischen 1991 und 1994 wurde die Gleichwertigkeit der Hochschul- und Fachschulabschlüsse der ehem. DDR im einzelnen festgestellt. Ausgenommen wurden dabei nur diejenigen Abschlüsse, die in besonderer Weise auf das Wirtschafts- und Gesellschaftssystem der DDR ausgerichtet waren. Zur Anerkennung und Zuordnung der Lehrerausbildungsgänge faßte die KMK im Mai 1993 ihren sog. Greifswalder Beschluss. Besondere Beschlüsse galten darüberhinaus der Einordnung der Erziehungsberufe. In weiteren Beschlüssen, die der inneren Einheit dienten, befaßte sich die Konferenz außerdem mit dem notwendigen Aufbau der Berufsschulen und - vor allem auf der 258. Plenarsitzung am 7./8.5.1992 in Weimar - mit der Sicherung der kulturellen Substanz und Infrastruktur in den neuen Ländern.

Neue Phase struktureller Reformen

Neben den Beschlüssen und Maßnahmen zur Förderung der inneren Einheit Deutschlands waren die Jahre seit der Wiedervereinigung auch in hohem Maße von Anstrengungen für die Qualitätssicherung und die strukturelle Weiterentwicklung des Bildungswesens bestimmt.. Diese Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen, sie soll jedoch in diesem Beitrag so weit nachgezeichnet werden, wie sie bis etwa Mitte 1997 fortgeschritten war.

Im Schulbereich hat die strukturelle Fortentwicklung auch durch die deutsche Einheit zusätzliche Impulse erhalten. So konnte auf der 266. Plenarsitzung am 2./3. Dezember 1993 in Frankfurt, nachdem entsprechende Anläufe im Schulausschuss der KMK noch in den 80er Jahren ohne ein abschließendes Ergebnis geblieben waren, eine umfassende Rahmenvereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge der Sekundarstufe I und ihre Abschlüsse getroffen werden. (Die Vereinbarung wurde wegen des weitgehenden gegenseitigen Entgegenkommens der Länder in der Presse auch als "Frankfurter Toleranzedikt" bezeichnet.) Zugleich kam die KMK überein, für den Mittleren Abschluss verbindliche Standards in den Fächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik zu erarbeiten, die 1995 verabschiedet wurden.

Noch vor dem Beitritt der neuen Länder hatten die Kultusminister im Jahre 1990 im übrigen in zwei anderen Bereichen durch ein größeres Maß an gegenseitiger Toleranz zu neuen Vereinbarungen gefunden: So wurden durch Beschluss vom 15./16.2.1990 Schulversuche erleichtert: sie mussten fortan der KMK nur noch angezeigt werden und waren nur noch im Falle von Bedenken anderer Länder in den Gremien der Konferenz zu beraten. Durch Beschluss vom 5. Oktober 1990 kam auch erstmals eine generelle Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen zustande. Nach diesem wichtigen Schritt konnten in den Folgejahren in einer neuen Runde Beratungen über Ausbildung und Prüfungen in den einzelnen Lehrämtern aufgenommen und im Zeitraum zwischen 1994 und 1997 mit Rahmenvereinbarungen für die vier Lehrämter des allgemeinbildenden Schulwesens, für ein sonderpädagogisches Lehramt und für das Lehramt für die beruflichen Fächer in der Sekundarstufe II oder für die beruflichen Schulen erfolgreich abgeschlossen werden. Im Zuge der Fortentwicklung des Schulwesens wurden des weiteren 1994 Neufassungen der Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule und zur sonderpädagogischen Förderung beschlossen, mit denen den veränderten gesellschaftlichen und pädagogischen Rahmenbedingungen seit Verabschiedung der ersten Empfehlungen zu diesen Bereichen in den 70er Jahren Rechnung getragen wurde.

Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe und Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung

Besondere Beratungsschwerpunkte der Konferenz waren in den letzten Jahren aber vor allem (1.) die Sicherung der Qualität der allgemeinen Hochschulreife und die Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe sowie (2.) die Frage der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung. Zu beiden Themen hat die Konferenz als Ergebnis mehrerer Klausurtagungen (der sog. "Loccum-Gespräche") in grundlegenden Erklärungen vom Februar bzw. Dezember 1994 Leitlinien aufgestellt:

Das erneute Aufgreifen der Thematik Abitur und gymnasiale Oberstufe war nicht zuletzt durch die Frage nach der Dauer der Schulzeit bis zum Abitur ausgelöst worden, die schon in den alten Ländern Ende der 80er Jahre insbesondere in Zusammenhang mit einem Antrag des Landes Hessen auf einen Schulversuch mit einem Abitur nach 12 Jahren in der KMK erörtert worden war, die aber nach der Wiedervereinigung einer grundsätzlichen Regelung bedurfte, da die meisten neuen Länder an der in der DDR üblich gewesenen 12jährigen Schulzeit bis zum Abitur festhalten wollten. Die Kultusministerkonferenz entschied sich nach intensiver Diskussion der Problematik dafür, eine Lösung auf der Basis einer Sicherung der Qualitätskriterien für das Abitur zu suchen. Unter Festhalten an der allgemeinen Hochschulreife und auch der Grundstruktur der gymnasialen Oberstufe verständigte sich die Kultusministerkonferenz auf ihrer 274. Plenarsitzung am 30.11./1.12.1995 in Mainz in Richtungsentscheidungen zur Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe darauf, die für die Studierfähigkeit der Abiturienten vorrangigen Kompetenzen in Deutsch, Mathematik und Fremdsprache durch entsprechende Beleg- und Einbringungsverpflichtungen zu stärken und zugleich in der Organisation des Lernens Raum für neue Formen des fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterrichts zu geben. Die Frage der Schuldauer wurde dahingehend gelöst, dass 13 Schuljahre bis zum Abitur zwar die Regel sind, bei Erfüllung einer bestimmten Wochenstundenzahl aber ein Abitur auch bereits nach 12 Jahren generell und dauerhaft anerkannt werden soll. Damit wurde das für die Anerkennung des "12jährigen Abiturs" in den neuen Ländern eingeräumte Moratorium bis zum Jahr 2000 abgelöst. Auf der Grundlage dieser Richtungsentscheidungen verabschiedete die Konferenz dann auf ihrer 278. Plenarsitzung am 27./28. Februar 1997 eine Fortschreibung der Vereinbarung über die gymnasiale Oberstufe in der Sekundarstufe II, die spätestens mit dem Schuljahr 1999/2000 in Kraft treten soll.

Hinsichtlich der Herstellung der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung hatte die Kultusministerkonferenz in ihrer Erklärung vom 2.12.1994 darauf hingewiesen, dass diese auf zwei Bereiche abziele, die der KMK allerdings nur zum Teil unmittelbar zugänglich seien, nämlich zum einen darauf, vergleichbar qualifizierten Absolventen beider Bildungsgänge gleiche reale Möglichkeiten für die Beschäftigung, Bezahlung, Weiterqualifizierung und Beförderung in der Berufswelt zu geben - hier sah die KMK vor allem die Arbeitgeber und die Gesellschaft als Ganzes gefordert -, zum anderen auf die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen und auf wirksame Durchlässigkeitsregelungen im Bildungswesen.

In diesem Bereich sah die KMK eigene Handlungsmöglichkeiten und nahm dazu weitere Beratungen auf. In einem im Juni 1997 verabschiedeten Bericht zur Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung konnte die Konferenz feststellen, dass sie bereits gemeinsame Regelungen zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses in Verbindung mit einer beruflichen Erstausbildung oder der Ausbildung an einer Berufsfachschule getroffen habe und dass inzwischen auch fast alle Länder qualifizierten Berufstätigen ohne formale Hochschulreife den Zugang zu einem Hochschulstudium mit unterschiedlichen Vorbedingungen ermöglichten. Die Beratungen über die Verbindung beruflicher Qualifikationen mit der Fachhochschul- oder der Hochschulreife waren zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht abgeschlossen und wurden nach Verdeutlichung der damit verbundenen Probleme fortgesetzt.

Vor dem Hintergrund der angespannten Lage am Ausbildungsstellenmarkt hat sich die Konferenz in den letzten Jahren außerdem mit besonderem Engagement Fragen des dualen Ausbildungssystems zugewandt. Sie hat Reformvorschläge zur Weiterentwicklung des dualen Systems erarbeitet und im Mai 1997 in Wolfsburg ein Spitzengespräch dazu mit Vertretern der Bundesregierung, der Sozialpartner und der Lehrerverbände geführt. In einem besonderen Bericht nahm sie im Juni 97 auch zur "Stärkung der Ausbildungsfähigkeit als Beitrag zur Verbesserung der Ausbildungssituation" Stellung. Stets machte die Konferenz dabei deutlich, dass sie ein Festhalten am Umfang des Berufsschulunterrichts von 12 Wochenstunden bzw. einem entsprechenden Jahresunterricht aus bildungspolitischen Gründen für notwendig erachtet; sie zeigte aber auch gleichzeitig die Bereitschaft zur Flexibilität bei der Organisation des Berufsschulunterrichts. Anzumerken bleibt, dass die Kultusministerkonferenz bereits 1991 eine grundlegende Rahmenvereinbarung über die Berufsschule beschlossen hatte, in der sie die Aufgabe der Berufsschule verdeutlicht und auch den erforderlichen Umfang und Inhalt des Berufsschulunterrichts festgelegt hatte.

Auch in den 90er Jahren hat die Kultusministerkonferenz weiter gemeinsame Berichte und Empfehlungen zu einzelnen Unterrichtsgebieten erarbeitet bzw. fortgeschrieben, so u.a. zum Fremdsprachenunterricht, zum evangelischen und katholischen Religionsunterricht, zur Umwelterziehung, zu den Neuen Informationstechnologien, zur Medienpädagogik, zur interkulturellen Erziehung und zu den Bildenden Künsten. Eine Empfehlung zur Darstellung Deutschlands im Unterricht wurde nach längeren und z.T. kontroversen Beratungen allerdings nur als Handreichung des Schulausschusses der KMK zur Kenntnis genommen, wobei es den Ländern überlassen blieb, in welcher Weise sie davon Gebrauch machen. Auf die zunehmende Ausbreitung von Gewalt, insbesondere rechtsextremistischer Art, reagierte die Kultusministerkonferenz vor allem mit ihrer "Saarbrücker Erklärung zu Toleranz und Solidarität" vom 8./9.10.1992, in der sie die Aufgabe der Schule bei der Erziehung zu Toleranz und für ein Miteinander von deutschen und ausländischen Kindern und Jugendlichen unterstrich, aber auch auf die entscheidende Rolle des Elternhauses und der Medien bei der Bekämpfung von Aggressionen und Gewaltbereitschaft hinwies.

Sicherung der Leistungsfähigkeit der Schule, Neuregelung der deutschen Rechtschreibung

Ein anderes Thema, dem sich die Kultusminister seit Beginn der 90er Jahre mit besonderer Sorge zu widmen hatten, waren die wachsenden Schülerzahlen bei knapper werdenden Ressourcen. Dazu hatten die Kultusminister bereits im Juni 1992 auf ihrer 259. Plenarsitzung in Münster ausführlich Stellung genommen und mit dem Hinweis, dass Bildungsinvestitionen Zukunftsinvestitionen von entscheidender Bedeutung seien, zusätzliche Ressourcen für das Schulwesen eingefordert, zugleich allerdings auch die Überprüfung der Bedarfsparameter für erforderlich gehalten. Grundlage dieser Stellungnahme waren Berechnungen, nach denen die Schülerzahlen in den alten Bundesländern in einzelnen Schularten in den kommenden Jahren um bis zu 27 Prozent zunehmen würden. (In den neuen Ländern war hingegen im gleichen Zeitraum mit einer drastischen Abnahme der Schülerzahlen zu rechnen). In einem Beschluss zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Schulen in einer Phase anhaltender Haushaltsenge hat die Konferenz die Problematik 1995 erneut aufgegriffen und mit Überlegungen u.a. zum Lehrerbedarf und zu einer Reform des Dienstrechts der Lehrer verbunden.

Ein Thema besonderer Art brachte die Kultusministerkonferenz schließlich in den letzten Jahren in die Schlagzeilen: die Rechtschreibreform oder in der Terminologie der Konferenz: die (begrenzte) Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. Die 1984/85 aufgenommenen Beratungen über eine Neuregelung der deutschen Rechtschreibung waren nach zwei Vorschlägen durch das Institut für deutsche Sprache (der erste Vorschlag 1988 wurde wegen zu weitgehender Eingriffe in das Regelwerk und das Schriftbild nicht weiter verfolgt) in den 90er Jahren in Abstimmung mit den internationalen Fachgesprächen in den Gremien der KMK fortgesetzt und 1995 zum Abschluss gebracht worden. Dabei führte die Konferenz eine zunächst schriftliche und dann auch mündliche Anhörung der einschlägigen Verbände und Institutionen durch. Auf der 274. Plenarsitzung am 30.11./1.12.1995 stimmte die Kultusministerkonferenz den auf der 3. Wiener (Rechtschreib-)Konferenz im November 1994 auf fachlicher Ebene zwischen den deutschsprachigen Ländern abgestimmten Vorschlägen für eine Neuregelung der Rechtschreibung unter geringfügigen Modifizierungen zu. Auf dieser Grundlage wurde dann am 1. Juli 1996 von Vertretern der deutschsprachigen Staaten und Gemeinschaften (darunter für Deutschland von einem Vertreter des Bundesminister des Innern und vom Präsidenten der KMK) eine Gemeinsame Absichtserklärung zur Einführung der Reform zum 1.8.1998 mit einer Übergangszeit bis 2005 unterzeichnet. Nachdem es zunächst ungeachtet einer Reihe von Gegenstimmen ingesamt nach einer allgemeinen Akzeptanz aussah, ist die Neuregelung danach in eine breite und heftige Kritik geraten. Sie wird in einer Reihe von Ländern von Volksinitiativen angegriffen und ist Gegenstand von Gerichtsverfahren. Dabei wird den Kultusministern auch die Kompetenz zur Regelung bestritten und nach Tätigwerden des Gesetzgebers gerufen. Dieser Prozess läuft ...

Hochschulstrukturreform

Bereits ausgangs der 80er Jahre war deutlich geworden - und nicht zuletzt , wie oben dargelegt, von der Kultusministerkonferenz deutlich gemacht worden -, dass wegen des veränderten Bildungsverhaltens der jungen Generation die Zahl der Studienbewerber auch bei wieder kleineren Jahrgängen nicht wesentlich zurückgehen und künftig sogar noch weiter steigen würde. Da nach Auffassung der Kultusministerkonferenz und auch der Finanzministerkonferenz der Länder eine lineare Erhöhung der Hochschulausgaben nach den Kriterien von 1977 (dem Jahr des sog. Öffnungsbeschlusses) finanzpolitisch nicht möglich, hochschulpolitisch aber auch nicht sinnvoll sein würde, sprachen sich beide Konferenzen in einem Gemeinsamen Schreiben vom Mai 1992 an die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder und in daran anknüpfenden Konkretisierungsvorschlägen vom Oktober 1992 für eine grundlegende Hochschulstrukturreform aus. Wesentliche Schwerpunkte dieser Reform sollten eine stärkere Differenzierung des Studiums (in ein berufsqualifizierendes Studium und die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses) sowie der Ausbau der Fachhochschulen sein, die mittelfristig 35 und längerfristig 40 Prozent der Studienbewerber aufnehmen sollten. Zugleich forderten beide Konferenzen eine verstärkte Beteiligung des Bundes am Ausbau der Hochschulen in den alten und den neuen Ländern. Über diese Vorschläge von FMK und KMK zur Hochschulstrukturreform bestand ein weitgehender Konsens zwischen Ländern, Bund, Hochschulrektoren und Wissenschaftsrat. Sie fanden daher auch Eingang in das sog. Eckwertepapier einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des bildungspolitischen Spitzengesprächs, das 1993 von Bund und Ländern vorgesehen war.

In der Folgezeit erarbeitete und veröffentlichte die KMK zusammen mit der Hochschulrektorenkonferenz Empfehlungen zur Umsetzung der Studienstrukturreform. In Berichten nahm die Kultusministerkonferenz später zum erreichten Stand der Hochschulstrukturreform und zu den neuen Herausforderungen Stellung, vor die Hochschulen und Hochschulpolitik gestellt seien. Stichworte in diesen Stellungnahmen und weiteren Arbeitspapieren waren insbesondere die Stärkung der Finanzautonomie und Eigenverantwortung sowie der Leitungsstrukturen der Hochschulen, die Evaluation von Forschung und Lehre, die Effizienzsicherung durch leistungsbezogene Mittelvergabe und die Diversifizierung im tertiären Bereich. Ziel dieser Überlegungen - so betonte die KMK in ihrem Bericht zu den neuen Herausforderungen für die Hochschulpolitik 1997 - sei "nicht eine Radikalreform, sondern eine Weiterentwicklung des gewachsenen Hochschulsystems". Zugleich sprach sich die Konferenz in Konsequenz der geforderten größeren Eigenverantwortung der Hochschulen für eine Reduzierung der (u.a. durch das HRG vorgegebenen) Regelungsdichte im Hochschulwesen aus. Einheitliche Gestaltung sei allerdings aus Gründen der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses und des Wechsels der Hochschullehrer zwischen den Hochschulen für die Einstellungsvoraussetzungen, die Personalstruktur und das Besoldungssystem geboten. Ebenso müsse das Studiensystem für Studierende auch künftig "durchlässig" sein und den Wechsel des Studienortes ermöglichen.

Eine Mehrheit der Länder wandte sich nach dem Bericht im übrigen gegen die - in den letzten Jahren vieldiskutierte - Einführung von Studiengebühren und auch gegen eine Änderung des Hochschulzugangs. Einige Länder traten allerdings bei prinzipieller Wahrung des Zugangsrechts durch das Abitur für eine konditionierte Auswahl besonders geeigneter Studienbewerber durch die Hochschulen ein.Eine besondere Empfehlung galt darüber hinaus der Neugestaltung der Struktur und Finanzierung der Hochschulkliniken.

Nachdem einige Länder ihre grundsätzlichen Bedenken zurückgestellt hatten, verabschiedete die Konferenz außerdem 1995 einen Beschluss zur Anerkennung der Berufsakademien im tertiären Bereich nach dem Modell der baden-württembergischen Berufsakademien.

Nach längeren Beratungen sprach sich die Kultusminister überdies 1996 mit überwiegender Mehrheit für eine Rückführung der medizinischen Studiengänge vom Besonderen in das Allgemeine Auswahlverfahren nach dem HRG aus. Das bedeutete zugleich die Beendigung des 1980 nach langer Diskussion eingeführten Testverfahrens bei der Hochschulzulassung.

Zu den weiteren Themen, mit denen sich die KMK in den letzten Jahren eingehend befasste, gehören die Probleme des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Ausbildungsförderung nach dem BAföG, für die sie ein grundlegendes Reformmodell in die Diskussion einbrachte. Dem verstärkten Koordinierungsbedarf der Länder im Forschungsbereich hatte die Konferenz 1989 mit der Einsetzung eines besonderen Unterausschusses "Forschung" Rechnung getragen. 1993 legte sie eine grundlegendes Positionspapier "Forschungspolitik und Forschungsförderung aus der Sicht der Länder" vor.

Auch kulturpolitische Fragen standen weiterhin wiederholt auf der Tagesordnung der Konferenz. Ihre 258. Plenarsitzung im Mai 1992 in Weimar widmete die KMK fast ausschließlich kulturellen Themen. Im Vordergrund standen dabei die Denkmalerhaltung und die Kulturförderung in den neuen Ländern, wozu mit Kulturrepräsentanten aus den neuen Ländern Gespräche geführt wurden, sowie die Kulturförderung im europäischen Zusammenhang und die Filmförderung der Länder. Weitere kulturelle Beratungsschwerpunkte in den 90er Jahren waren die Situation der Orchester und Theater, die Regelung des Preußischen Kulturbesitzes nach der Wiederherstellung der deutschen Einheit und das Verhältnis von Bund und Ländern im Bereich der überregionalen Kulturförderung.

Die zunehmende Bedeutung der Fort- und Weiterbildung veranlasste die Kultusministerkonferenz im übrigen dazu, für diesen Bereich, der bis dahin vornehmlich im Ausschuss für Kunst und Erwachsenenbildung mitbehandelt worden war, einen eigenen Hauptausschuss einzusetzen, der sich mit Ausnahme der Weiterbildung an den Hochschulen mit allen Aspekten der Weiterbildung befassen soll. Ein erstes wichtiges Ergebnis der intensivierten Beartungen in diesem Bereich war die Verabschiedung der 3. Empfehlung zur Weiterbildung, mit der die Grundsätze und Ziele der Weiterbildung in heutiger Sicht beschrieben wurden.

Die europäische Dimension

Seit Beginn der 90er Jahre hat die Kultusministerkonferenz als dritten großen Arbeitsschwerpunkt neben der Herstellung der inneren Einheit Deutschlands und der Weiterentwicklung des Bildungswesens und der Kulturförderung unter sich rasch verändernden Rahmenbedingungen immer wieder die Mitwirkung am europäischen Einigungsprozess genannt. In Würdigung der Bedeutung der kulturellen Dimension für die europäische Einigung hat sie sich für eine Erweiterung und Präzisierung der Bildungs- und Kulturkompetenzen der Europäischen Union durch den Maastrichter Vertrag ausgesprochen, dabei allerdings auch stets die strikte Anwendung des Subsidiaritätsprinzips bei der Wahrnehmung der Kompetenzen der Europäischen Union eingefordert. Bei den Beratungen über die Revision des Maastrichter Vertrages hat sie sich in Konsequenz dieser Grundauffassung für eine weitere Stärkung dieses Prinzips sowie für eine Beibehaltung des Einstimmigkeitsprinzips im Rat der Union in Fragen der Kulturpolitik eingesetzt. Die Verbesserung der Ländermitwirkung an den EU-Angelegenheiten durch die Neufassung des Artikels 23 GG und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen hat die Kultusministerkonferenz nachdrücklich begrüßt. Mit der Einführung des sog. Bundesratsverfahrens, d.h. der unmittelbaren Mitwirkung der Länder durch den Bundesrat, hatte sich die Rolle der Kultusministerkonferenz bei der Beteiligung an den europäischen Angelegenheiten allerdings verändert. Ihre Aufgabe ist es seither vor allem, als fachpolitisch orientiertes Koordinierungsgremium unter fachlichen Gesichtspunkten einvernehmliche und längerfristige Positionen der Länder zu europäischen Fragen zu erarbeiten und fachlich die laufende Durchführung und Umsetzung europäischer Maßnahmen sicherzustellen. In diesem Sinne hat sie wiederholt zu Memoranden etc. der Europäischen Kommission Stellung genommen und an der Vorbereitung von Stellungnahmen des Bundesrats mitgewirkt.

Desgleichen ist sie bei der Umsetzung von EU-Bildungs- und Kulturprogrammen koordinierend beteiligt.. Für den schulischen Teil des SOKRATES-Programms stellt die KMK mit dem Pädagogischen Austauschdienst im Sekretariat der KMK die nationale Agentur für die Bundesrepublik Deutschland.

Neben der europäischen Zusammenarbeit hat die Kultusministerkonferenz auch stets besonderes Gewicht auf die Förderung der europäischen Dimension im Bildungswesen der Länder gelegt. Grundsätze dazu hat sie vor allem mit ihrer im Jahre 1991 neugefassten Empfehlung "Europa im Unterricht" aufgestellt. In diesen Kontext gehören aber auch die Überlegungen für eine Grundkonzeption für den Fremdsprachenunterricht, die die Konferenz 1994 vorgelegt hat und mit denen sie sich für eine Ausweitung des Fremdsprachenunterrichts besonders in den europäischen Sprachen aussprach.

Mit dem Fall des Eisernen Vorhangs und in Übereinstimmung mit der Entwicklung in Europa wurde die Stärkung der Beziehungen zu den Staaten Mittel- und Osteuropas zu einem neuen Schwerpunkt auch der auswärtigen Kulturpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Am Ausbau der kulturellen Beziehungen zu den MOE-Staaten beteiligte sich auch die KMK in vielfältiger Weise, u.a. bei der Mitwirkung der Länder am Entsendeprogramm für Deutschlehrer.

Soweit ein holzschnittartiger Rückblick auf die laufenden 90er Jahre, für die noch anzumerken ist, dass die KMK auch 1996 in Bonn ein neues modernes Bürogebäude bezogen hat, wo nach der Einigung erstmals ausreichende Tagungsräume für die größere KMK zur Verfügung stehen und das Sekretariat besser mit moderner Kommunikationstechnik ausgestattet werden kann.

VII. Schlussbemerkungen / Autoren / Quellenverzeichnis

Ein Rückblick auf 50 Jahre KMK-Geschichte ist zugleich eine historische Bilanz. In einem begrenzten geschichtlichen Rückblick konnten allerdings nicht alle Tätigkeitsbereiche der KMK gleichmäßig berücksichtigt werden. So war vornehmlich das herauszustellen, was für die einzelnen Zeitabschnitte besonders kennzeichnend und prägend gewesen ist und in der Geschichte der Konferenz besondere Akzente gesetzt hat. Für die laufende Arbeit zum Jubiläumszeitpunkt, d.h. für das Ende der 90er Jahre in der Konferenzarbeit muss das geschichtliche Bild für die KMK naturgemäß vorläufig bleiben. Hier können meist nur Aufgabenstellung, Zielsetzung und Entwicklungslinien beschrieben werden. Historische Ergebnisbilanzen bleiben einem späteren Rückblick in die KMK-Geschichte vorbehalten.

Dieser Beitrag kann und will auch keine definitive "KMK-Geschichte" sein; dies macht seine Begrenzung in der Überschrift deutlich, wo von Ausführungen "Zur Geschichte der Kultusministerkonferenz" die Rede ist. Der geschichtliche Rückblick zeigt, dass ungeachtet der breitgefächerten Tätigkeit der KMK Kernstück und Schwerpunkt der Länderzusammenarbeit die Schule, d.h. die Koordinierung des notwendigen Fundamentums an Gemeinsamkeit in diesem bildungspolitischen Bereich gewesen ist. Dies entspricht den verfassungsmäßigen Gegebenheiten und der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder für das Schulwesen.

Die Geschichte der KMK geht einher mit der Geschichte der föderalen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland, die nicht statisch geblieben, sondern Veränderungsprozessen unterworfen war. Dementsprechend hat auch die KMK in 50 Jahren Veränderungen erfahren: in der Zusammensetzung, im Arbeitsauftrag und den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Der Kreis der Mitglieder und damit der Koordinierungspartner hat sich ausgeweitet, durch Ressortteilung und den Beitritt der neuen Länder. die Aufgaben sind gewachsen, insbesondere durch die Ausweitung der europäischen und der internationalen Dimension in der Konferenzarbeit. Der "Urföderalismus" der ersten Stunde, der in der sog. "Bernkasteler-Erklärung" am 19. Oktober 1949 so signifikant zum Ausdruck kommt, hat sich zum sog. "kooperativen Föderalismus" heutiger Tage weiterentwickelt.

Hat sich die KMK noch 1949 als das einzig zuständige und verantwortliche Organ für die überregionale Kulturpolitik der Länder bezeichnen können, so sind 1957 der Wissenschaftsrat und nach Einführung der sogen. Gemeinschaftsaufgaben im Grundgesetz 1969 die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) sowie der Planungsausschuss für den Hochschulbau als weitere Verantwortungsträger in Teilbereichen hinzugekommen, in denen die Länder in anderer Funktion als der KMK gleichberechtigt mitwirken. Dies hieß, verbreiterte institutionelle Kooperation im föderativen System und wurde mit dem Stichwort vom "kooperativen Föderalismus" auf den Begriff gebracht. Die KMK hatte dabei ihre Aufgabenstellung und Arbeit partiell neu zu justieren. Ihre traditionelle Länderkooperationsaufgabe blieb jedoch als solche auch im verbreiterten Kooperationsnetz des kooperativen Föderalismus erhalten.

Durch die Arbeit der KMK zieht sich der Spannungsbogen von föderaler Vielfalt auf der einen und gesamtstaatlich notwendiger Gemeinsamkeit auf der anderen Seite. Ihr Auftrag war und ist es, bei grundsätzlicher Eigenständigkeit der Länder und föderaler Vielfalt das notwendige Fundamentum an Einheitlichkeit, Gemeinsamkeit und Vergleichbarkeit im Bildungs- und Kulturwesen der Länder zu sichern. Dieses Fundamentum wird periodisch manchmal als zu schmal - wie beim sogen. Mängelbericht 1977 - manchmal wiederum als zu breit und zu Lasten vielgestaltigen föderalen Wettbewerbs empfunden, so in der aktuellen Subsidiaritäts- und Deregulierungsdiskussion. Die Konferenz hat auch darauf reagiert und ihre Kooperationsfunktion jeweils angepasst. Auf Perioden des Ausbaus und der Reform des Bildungswesens folgen Perioden der Konsolidierung. Dies findet neben den ständigen Aufgaben seinen Niederschlag in der Konferenzarbeit.

Die Kultusministerkonferenz war im Laufe ihrer Geschichte immer wieder auch institutionell Gegenstand der Kritik und wurde dabei von mancher Seite einer Grauzone im Verfassungsgefüge zugeordnet. Dies verkennt ihre Legimitationsgrundlagen. Aus der unstreitigen Staatsqualität der Länder folgt ihr Recht auf Zusammenarbeit und Selbstkoordinierung. Dies schließt die Befugnis ein, hierfür auch die notwendigen Instrumente und Institutionen zu schaffen, wie dies höchstrichterliche Rechtsprechung immer wieder bestätigt hat [BVerwGE 22,299 (306) und BVerwGE 23,194 (197)]. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Ministerpräsidentenkonferenz und die übrigen Fachministerkonferenz hinzuweisen. Dabei nimmt die Kultusministerkonferenz auf der Grundlage der Länderkulturhoheit eine Sonderstellung ein. Länderkoordination gehört damit zum Staatsbereich der Länder und bildet keine dritte Ebene im Gesamtstaat, weil Initiatoren und Träger dieser Zusammenarbeit die Länder sind und zwar ausschließlich. Diese Art der Zusammenarbeit ist zudem durch deutsche Staats- und Verfassungstradition legitimiert, die ins 19. Jahrhundert zurückreicht.

An der Schwelle zum 50jährigen KMK-Jubiläum steht wiederum eine Föderalismusdiskussion. Es ist dies die vierte größere Föderalismusdebatte in der KMK-Geschichte, nach der Rollenfindung der KMK im föderativen System bei ihrer Gründung, der Grundsatzdiskussion bei der Einführung der Gemeinschaftsaufgaben im Jahre 1969 und dem sogen. Mängelbericht des Jahres 1978. Ausgelöst wurde diese neue Diskussion - soweit sie die KMK betrifft - insbesondere durch die leidenschaftliche Auseinandersetzung um die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, aber auch durch die Debatte um Deregulierung im Bildungssystem. Die Diskussion läuft und wird zu einem späteren Zeitpunkt zu bilanzieren sein.

50 Jahre KMK-Geschichte lassen die Feststellung zu, dass die KMK mit ihrem stetigen Bemühen um "Einheit in der Vielfalt" - so das Leitmotiv des Jubiläums -, um Ausgleich und Kompromiss in unserem föderativen System notwendig und nicht verzichtbar ist.

Hans Maier, 14 Jahre lang Konferenzmitglied und zweimaliger KMK-Präsident, hat deshalb beim Antritt seiner zweiten Präsidentschaft im Jahre 1982 zutreffend ausführen können, dass die KMK erfunden werden müsste, wenn es sie nicht bereits gäbe.

Die KMK ist schließlich keine exzeptionelle Institution nur der deutschen Staats- und Verfassungspraxis. In anderen föderativen Staaten, wie in der Schweiz seit 100 Jahren, in Kanada und Australien bestehen "Schwesternorganisationen", mit denen die KMK in laufender Verbindung steht. Auch deren Aufgabe ist die Sicherung von "Einheit in der Vielfalt" im föderativen Staat.

Autoren

Dr. Joachim Schulz-Hardt, von 1976 bis 30.06.1998 Generalsekretär der Kultusministerkonferenz.
Peter Fränz, von 1978 bis 1996 Leiter des Referates Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Sekretariat der Kultusministerkonferenz.

Quellenverzeichnis

  • Niederschriften über die Sitzungen des Zonenerziehungsrates. 1.- 8. Sitzung v. 8.9.1946 - 12./13.4.1948 (unveröffentlicht)
  • Konferenz der deutschen Erziehungsminister. Protokoll der Tagung am 19. und 20.Februar 1948 in Stuttgart-Hohenheim (veröffentlicht als Nachdruck des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland)
  • Protokolle der Plenarsitzungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland 1948-1997 (unveröffentlicht)
  • Protokolle der Amtschefskonferenzen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland 1971 - 1997 (unveröffentlicht)
  • Präsidentenberichte 1945-1960. Dokumentation der Kultusministerkonferenz, Sonderhefte 1965 -1967, Heft 1/66
  • Tätigkeitsberichte "Kulturpolitik der Länder ": 1960; 1961 und 1962; 1963 und 1964; 1965 und 1960; 1967 und 1968; 1969 und 1970; 1971 und 1972,1973 und 1974; 1975 und 1976; 1977 und 1978; 1979 bis 1981; 1982 bis 1984; 1985 bis 1987. Hrsg. von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn
  • Handbuch für die Kultusministerkonferenz, hrsg. vom Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn: Ausgaben 1969/70, 1971, 1974, 1977, 1981, 1984/85, 1990, 1995
  • Zur kulturpolitischen Zusammenarbeit der Länder 1868 bis 1918. Dokumentation Nr. 16, September 1965, hrsg. vom Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
  • Kurt Frey: Zur Stellung der Kultusministerkonferenz im Frühjahr 1974, in: Handbuch für die Kultusministerkonferenz. Bonn 1974, S.20-23
  • Joachim Schulz-Hardt: Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK), in: Handbuch des Wissenschaftsrecht, hrsg. von Flämig u.a., Bd.II. Berlin-Heidelberg, 2. Aufl. 1996, S.1655-1665
  • Christoph Führ: Zur Schulpolitik der Weimarer Republik. Weinheim-Berlin 1970
  • Bedarfsfeststellung 1961 - 1970. Dokumentation, hrsg. vom Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister in der Bundesrepublik Deutschland. Stuttgart 1963
  • Ingenieurschulen. Neuordnung - Ausbau 1962/1970. Dokumentation, hrsg. vom Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Stuttgart 1965