Kultusminister Konferenz

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Die neue Gesamtarchitektur der KMK

  • Seit dem 1. Juli 2024 bestehen innerhalb der Kultusministerkonferenz eigenständige Ministerkonferenzen für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Diese Konferenzen bearbeiten die bereichsspezifischen Themen eigenständig und vertreten sie nach außen.
  • Am 12. Dezember 2024 haben sich die Kultusministerkonferenz und ihre drei Teilkonferenzen jeweils neue Geschäftsordnungen gegeben.
  • Zur Behandlung gemeinsamer politisch-strategischer Themen ist eine regelmäßige oder anlassbezogene gemeinsame Tagung der drei Ministerkonferenzen geplant. Sie soll die Zusammenarbeit zwischen den Bereichen fördern.
  • Die gleichberechtigten Präsidenten/Präsidentinnen der drei Ministerkonferenzen bilden im Vorstand der Kultusministerkonferenz eine gemeinsame Spitzenstruktur, die für die politisch-strategische Koordination der Kultusministerkonferenz zuständig ist.
  • Eine auf Amtschefsebene angesiedelte Verwaltungskommission übernimmt die operative und administrative Koordinierung und Steuerung des Sekretariats.
  • Verbleibende Reformschritte wie die Neuordnung der Gremienlandschaft und die Entwicklung eines Anforderungsprofils an das Sekretariat sind endgültigen Entscheidungen vorbehalten, die im Jahr 2025 zu treffen sein werden.
     

Beschlüsse zur Strukturreform der Kultusministerkonferenz

Der Vorstand der Kultusministerkonferenz

Der gemeinsame Vorstand der Kultusministerkonferenz fungiert als einendes Dach für die drei Teilkonferenzen – Bildung, Wissenschaft und Kultur. Er besteht aus deren drei Präsidenten/Präsidentinnen. Das neue Spitzengremium spielt eine zentrale Rolle bei der Koordination und inhaltlichen Gestaltung übergreifender Themen. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört der Austausch zwischen den Teilkonferenzen. Darüber hinaus vertritt er die Kultusministerkonferenz nach außen bei bereichsübergreifenden Themen.

Der Vorstand der Kultusministerkonferenz im Jahr 2025:

  • Ministerin Bettina Martin (Mecklenburg-Vorpommern), Präsidentin der Wissenschaftsministerkonferenz
  • Ministerin  Simone Oldenburg (Mecklenburg-Vorpommern), Präsidentin der Bildungsministerkonferenz
  • Staatsministerin Barbara Klepsch (Sachsen), Präsidentin der Kulturministerkonferenz

 

Die Verwaltungskommission

Die im Zuge der Strukturreform neu geschaffene Verwaltungskommission soll die Ministerinnen und Minister durch die Übernahme administrativer und operativer Aufgaben entlasten. Sie begleitet und unterstützt die Arbeit des Sekretariats. Die Verwaltungskommission besteht aus sechs Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern der Wissenschafts-, Kultur- und Bildungsministerkonferenz auf Amtschefsebene. Ihre Mitglieder amtieren für die Dauer von 3 Jahren, wobei das Sitzland der KMK mit der Rechts- und Fachaufsicht über das KMK-Sekretariat, derzeit Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Berlin, ein dauerhaftes Mitglied ist. Der Generalsekretär und seine Vertretung sind ständige, nicht-stimmberechtigte Gäste.

 

Gremien

Kommission für Lehrkräftebildung

Die Kommission für Lehrkräftebildung wird als gemeinsames Ständiges Gremium der Kultusministerkonferenz fortgeführt. 

Kommissionsvorsitzende: 

Für die Bildungs-MK: Staatssekretärin Dr. Dorit Stenke (Schleswig-Holstein)

Für die Wissenschafts-MK: Staatssekretärin Susanne Bowen (Mecklenburg-Vorpommern)

 

 

 

Rechtsgrundlagen

Rechtliche Grundlage für die Arbeit der Kultusministerkonferenz

Bundesstaatsprinzip

Für Aufgabe und Tätigkeit der Kultusministerkonferenz ist die bundesstaatliche Verfassungsordnung des Grundgesetzes bestimmend. Nach dem Bundesstaatsprinzip haben sowohl der Gesamtstaat als auch die Länder Staatsqualität. Zu den Kernelementen der Staatsqualität der Länder gehört nach der Verfassungsordnung des Grundgesetzes die ganz überwiegende Zuständigkeit für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Rechtliche Grundlage der Arbeit der Kultusministerkonferenz

Das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 übertrug dem Bund nur einen bestimmten Aufgabenkatalog und wies die staatlichen Befugnisse und Aufgaben im Übrigen den Ländern zu (Art. 30 GG). Damit wird das Bildungswesen in die Zuständigkeit der Länder gestellt.

Die Kompetenzverteilung des Grundgesetzes hat den Ländern das Recht und die Möglichkeit gegeben, den ihnen überantworteten Bereich auf dem Boden der jeweiligen historischen, geographischen, kulturellen und politisch-sozialen Gegebenheiten eigenständig zu gestalten und fortzuentwickeln. Aus ihrer Staatsqualität folgt zugleich das Recht der Länder auf Zusammenarbeit und Selbstkoordinierung. Als Teile des Bundesstaates (Art. 20 Abs. 1 GG) tragen die Länder Mitverantwortung für das Staatsganze.

Unter diesen verfassungsrechtlichen Gegebenheiten verstehen die Kultusminister der Länder ihre 1948 vereinbarte Ständige Konferenz vor allem als Instrument der Selbstkoordinierung. Bei allen Maßnahmen, deren Wirkung über die Landesgrenzen hinausgeht, stimmen sie sich mit dem Ziel ab, Gemeinsamkeit und Vergleichbarkeit zu schaffen bzw. zu wahren. Andererseits fasst die Kultusministerkonferenz keine Beschlüsse als Verfassungsorgan mit der daraus folgenden Rechtswirkung. Gleichwohl entfalteten die Beschlüsse und Vereinbarungen als politische Verpflichtung und als Richtschnur des Handelns der einzelnen Länder ihre Wirksamkeit.

Geschichte der Kultusministerkonferenz

Geschichte der Kultusministerkonferenz

Gegründet wurde die Kultusministerkonferenz im Jahr 1948, also noch vor der Entstehung der Bundesrepublik Deutschland. Die Konferenz der deutschen Erziehungsminister tagte am 19. und 20. Februar 1948 in Stuttgart-Hohenheim unter Teilnahme von Vertretern aus allen damaligen Besatzungszonen. Nachdem den Ministern aus der sowjetischen Besatzungszone eine erneute Teilnahme an der Konferenz der deutschen Erziehungsminister untersagt wurde, vereinbarten die Kultusminister der Länder der drei westlichen Besatzungszonen noch im gleichen Jahr, ihre Konferenz zu einer ständigen Einrichtung zu erklären. Sie konstituierten sich als Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland und errichteten für ihre Zusammenarbeit ein Sekretariat.

Nach der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands und der Wiedererrichtung der Länder im Gebiet der ehemaligen DDR traten die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 7. Dezember 1990 der Kultusministerkonferenz bei. Berlin ist seit der Vereinigung seiner westlichen und östlichen Stadtteile als Ganzes in der Konferenz vertreten.

Eine ausführliche Darstellung von 50 Jahren KMK-Geschichte finden Sie hier