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Europäisches Kulturerbesiegel

Seit 2011 zeichnet die Europäische Union europäische Kulturdenkmale, Kulturlandschaften, kulturelle Stätten und Gedenkstätten mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel (EKS) aus. Ziel ist, das Zugehörigkeitsgefühl zur EU und ihren gemeinsamen Werten zu stärken und den Zugang zum europäischen Kulturerbe zu erleichtern.

Kultur stärkt die gemeinsame europäische Identität

Seit 2011 zeichnet die Europäische Union europäische Kulturdenkmale, Kulturlandschaften, kulturelle Stätten und Gedenkstätten mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel (EKS) aus. Für eine solche Auszeichnung qualifiziert sind Stätten, die symbolisch und beispielhaft für die europäische Einigung sowie die Ideale und Geschichte Europas bzw. der Europäischen Union stehen und diese Bedeutung mit geeigneten Aktivitäten zum Ausdruck bringen.

Ziel der Initiative ist es, das Zugehörigkeitsgefühl der europäischen Bürgerinnen und Bürger zur EU und ihren gemeinsamen Werten zu stärken und den Zugang zum europäischen Kulturerbe zu erleichtern. Ein Video erläutert das im Detail.

Ausgezeichnete EKS-Stätten in Deutschland

Europaweit wurden inzwischen 80 Stätten mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel ausgezeichnet, darunter in Deutschland:

Verfahren der Siegelvergabe

Jeder EU-Mitgliedstaat darf alle zwei Jahre bis zu zwei Bewerbungen an die Europäische Kommission übermitteln. Nach dem aktuellen EU-Reglement wird jedoch höchstens eine der beiden Stätten ausgezeichnet. Das Auswahlverfahren erfolgt in zwei Stufen:

Weitere Informationen und Kontaktstellen

Ausführliche Informationen zum EKS-Projekt, den Bewerbungskriterien und dem nationalen wie europäischen Auswahlverfahren sind in einer Handreichung dargestellt. Sämtliche für eine Bewerbung wichtigen Termine und Fristen sind zudem in einem Merkblatt festgehalten.