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Immaterielles Kulturerbe

Immaterielles Kulturerbe bezieht sich auf lebendige Traditionen, die von Menschen aktiv praktiziert und weitergegeben werden. Es ist prägender Teil jeder Gesellschaft.

Was ist unter Immateriellem Kulturerbe zu verstehen?

Immaterielles Kulturerbe (auch immaterielles kulturelles Erbe genannt) bezieht sich auf lebendige Traditionen, die von Menschen aktiv praktiziert und weitergegeben werden. Es ist nicht materiell fassbar, sondern besteht aus Wissen, Können, Bräuchen und Ausdrucksformen, die von Generation zu Generation weitergegeben und ständig neugestaltet werden. Es umfasst mündliche Traditionen, darstellende Künste, gesellschaftliche Bräuche, Rituale, Feste, sowie Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und traditionelle Handwerkstechniken. Das Immaterielle Kulturerbe ist prägender Teil jeder Gesellschaft.

UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes

Die UNESCO-Generalkonferenz hat das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes im Jahr 2003 im Rahmen der 32. Generalversammlung verabschiedet. Im Frühjahr 2006 trat es nach Ratifizierung durch zuerst 30 Staaten in Kraft. Die Liste der Vertragsstaaten  ist auf mittlerweile 178 angewachsen. Deutschland ist dem Übereinkommen 2013 beigetreten. 

Mehrere Hundert kulturelle Ausdrucksformen aus fast der ganzen Welt sind bei der UNESCO in zwei Listen und einem Register als Immaterielles Kulturerbe verzeichnet.

Das Bundesweite Verzeichnis der in Deutschland eingetragenen Kulturformen und Modellprogramme zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes befindet sich auf der Seite der Deutschen UNESCO Kommission (DUK) mit Verlinkung zu allen Eintragungen.

Auswahlverfahren

Praktizierende Trägergemeinschaften, wie z. B. Vereine, können Vorschläge zur Aufnahme ihrer kulturellen Tradition in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes dem zuständigen Ministerium ihres Landes vorlegen. Die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes ist dann mit einem mehrstufigen Verfahren verbunden. Das Sekretariat der Kultusministerkonferenz koordiniert den Prozess, eine erste Bestätigung erfolgt durch den Kulturausschuss. Die Vorschläge werden anschließend an die DUK weitergegeben, die ein Expertengremium mit der Begutachtung beauftragt. Anschließend werden die Vorschläge der Kulturministerkonferenz zur Beschlussfassung vorgelegt, die diese im Benehmen mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bestätigt.

Alle zwei Jahre findet eine Bewerbungsrunde statt. Konkrete Termine und das genaue Verfahren sind auf der Seite der Deutschen UNESCO-Kommission verzeichnet.

Vertiefende Informationen finden Sie auch auf der Seite der Deutschen UNESCO Kommission.