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Raub- und Beutekunst

Die Rückgabe von kriegsbedingt verlagertem und NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut ist ein Prozess in historischer, rechtlicher, politischer und ethischer Dimension. Erklärtes Ziel ist dabei, Kulturgüter, die während des Zweiten Weltkriegs oder unter der NS-Herrschaft unrechtmäßig entzogen wurden, an ihre rechtmäßigen Eigentümer oder deren Erben zurückzugeben. 

Kriegsbedingt verlagerte Kulturgüter (sogenannte Beutekunst)

Hierbei handelt es sich um Kulturgüter, die während oder infolge des Zweiten Weltkriegs nach Deutschland verbracht wurden. Die Bundesrepublik hat frühzeitig umfassende bilaterale Rückführungsverhandlungen mit den betroffenen Staaten in Mittel- und Osteuropa, aber auch anderen Partnern, wie z.B. Frankreich, aufgenommen. Grundlagen sind das allgemeine Völkerrecht sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen.

Andererseits bemüht sich die Bundesrepublik, die kriegsbedingt aus Deutschland verlagerten oder entwendeten Kulturgüter zurückzuerhalten. 

NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut (sogenanntes NS-Raubgut)

Dies umfasst Kulturgüter, die Juden und anderen Verfolgten des NS-Regimes zwischen 1933 und 1945 unrechtmäßig entzogen wurden. Die Bemühungen zur Auffindung und Restitution solcher Kulturgüter ist ein Schwerpunkt der Überwindung der Folgen nationalsozialistischen Unrechts.

Im Rahmen des 22. Kulturpolitischen Spitzengesprächs am 26. März 2025 haben Bund, Länder und Kommunale Spitzenverbänden das Verwaltungsabkommen zur Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut geschlossen und damit das klare Bekenntnis zu ihrer historischen Verantwortung unterstrichen. Mit der Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit ist ein wesentlicher Schritt zum Finden gerechter und fairer Lösungen im Sinne der Washingtoner Prinzipien erfolgt. Es ermöglicht ein Verfahren, das rechtsverbindliche Entscheidungen hervorbringen und den Interessen der Betroffenen besser gerecht wird.