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Schutz von Kulturgut

Kulturgüter sind einmalige Zeugnisse der Vergangenheit und Gegenwart. Kulturgüter wirken identitätsstiftend, wenn sie in besonderer Weise die Geschichte und kulturelle Identität einer Gemeinschaft spiegeln.

Ziele des Kulturgutschutzes

Kulturgutschutz bewahrt das reiche Kulturerbe Deutschlands vor Zerstörung und Beschädigung und trifft wirksame Vorkehrungen, um ein unberechtigtes Entfernen von Kulturgütern zu verhindern. Ziel ist es, Kulturgüter für die Allgemeinheit zugänglich zu machen und für künftige Generationen zu erhalten.

Der Schutz von Kulturgütern dient nicht nur der Festigung der eigenen kulturellen Identität. Er schließt auch die Achtung des kulturellen Erbes fremder Nationen ein. 
Grundsätzlich ist daher zwischen zwei Schutzrichtungen im Kulturgutschutzrecht zu unterscheiden:

  • Schutz von Kulturgut in Deutschland vor Abwanderung in das Ausland (nationaler Kulturgutschutz)
  • Schutz von Kulturgut ausländischer Staaten, das aus diesen unrechtmäßig nach Deutschland verbracht wurde und an diese zurückzugeben ist, sowie die Verhinderung illegaler Einfuhren (internationaler Kulturgutschutz)

Kulturgutschutzgesetz

Das geltende Kulturgutschutzrecht in Deutschland ist von Bund und Ländern konzipiert worden und verfolgt das Ziel, national bedeutsames Kulturgut zu schützen und für künftige Generationen zu bewahren. Illegal ausgeführtes Kulturgut anderer Staaten kann damit effektiver zurückgegeben werden; deutsches Kulturgut wird besser vor Abwanderung ins Ausland geschützt.

Der vollständige Wortlaut des am 06.08.2016 in Kraft getretenen Kulturgutschutzgesetzes ist im Kulturgutschutzportal des Beauftragten der Bundesregierung abrufbar. Hier ist auch eine umfassende Information zum Kulturgutschutzgesetz als "Handreichung" eingestellt.