Ziele des Kulturgutschutzes
Kulturgutschutz bewahrt das reiche Kulturerbe Deutschlands vor Zerstörung und Beschädigung und trifft wirksame Vorkehrungen, um ein unberechtigtes Entfernen von Kulturgütern zu verhindern. Ziel ist es, Kulturgüter für die Allgemeinheit zugänglich zu machen und für künftige Generationen zu erhalten.
Der Schutz von Kulturgütern dient nicht nur der Festigung der eigenen kulturellen Identität. Er schließt auch die Achtung des kulturellen Erbes fremder Nationen ein.
Grundsätzlich ist daher zwischen zwei Schutzrichtungen im Kulturgutschutzrecht zu unterscheiden:
- Schutz von Kulturgut in Deutschland vor Abwanderung in das Ausland (nationaler Kulturgutschutz)
- Schutz von Kulturgut ausländischer Staaten, das aus diesen unrechtmäßig nach Deutschland verbracht wurde und an diese zurückzugeben ist, sowie die Verhinderung illegaler Einfuhren (internationaler Kulturgutschutz)