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Umgang mit dem kolonialen Erbe in Museen und Sammlungen

Zur Zeit des Kolonialismus wurden zahlreiche Kulturgüter von europäischen Kolonialmächten geraubt oder unter Zwang erworben. Deutschland bekennt sich zu der Aufgabe, Kulturgüter zu identifizieren, deren Aneignung in rechtlich und/oder ethisch nicht vertretbarer Weise erfolgte, und deren Rückführung zu ermöglichen.

Noch heute lagern viele dieser Objekte auch in deutschen Museen. Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten umfasst alle Objekte, die aus den deutschen Kolonien und anderen kolonialen Kontexten nach Deutschland gelangten.

Als Beitrag zu den international und national geführten Diskussionen zum Umgang mit dem kolonialen Erbe in Museen und Sammlungen haben Bund und Länder am 12.10.2018 eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände zu diesem Thema eingerichtet.

Im 10. Kulturpolitischen Spitzengespräch (13.03.2019) haben Bund, Länder und Kommunale Spitzenverbände „Erste Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ beschlossen. Darin bekannten sie sich zu der Aufgabe, Kulturgüter zu identifizieren, deren Aneignung in rechtlich und/oder ethisch nicht vertretbarer Weise erfolgte, und deren Rückführung zu ermöglichen. 

Im 23. Kulturpolitischen Spitzengespräch (14.10.2025) wurden aufbauend darauf „Gemeinsame Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontextenverabschiedet. Bund, Länder und Kommunen verständigten sich auf konkrete Empfehlungen, um Rückgaben von Kulturgut und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten aus öffentlichen Museen und Sammlungen weiter zu erleichtern. Vorgesehen ist unter anderem die Schaffung eines staatlich mandatierten Gremiums aus Bund, Ländern und Kommunen, das als zentraler Ansprechpartner für die Herkunftsregierungen und ihre Organe dient, sowie ein interdisziplinäres und internationales Expertennetzwerk, das Museen, Sammlungen und ihre Träger fachlich berät (Pressemitteilung vom 14.10.2025).

Im Oktober 2019 haben Bund, Länder und Kommunale Spitzenverbände zudem die Einrichtung einer zentralen Kontaktstelle beschlossen. Die bei der Kulturstiftung der Länder (KSL) angesiedelte „Kontaktstelle für Kulturgüter und menschliche Überreste aus kolonialen Kontexten in Deutschland“ hat am 01.08.2020 ihre Arbeit aufgenommen und erleichtert als zentrale Anlaufstelle für alle Beteiligten insbesondere auch den Dialog mit den Herkunftsgesellschaften.