Noch heute lagern viele dieser Objekte auch in deutschen Museen. Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten umfasst alle Objekte, die aus den deutschen Kolonien und anderen kolonialen Kontexten nach Deutschland gelangten.
Als Beitrag zu den international und national geführten Diskussionen zum Umgang mit dem kolonialen Erbe in Museen und Sammlungen haben Bund und Länder am 12.10.2018 eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände zu diesem Thema eingerichtet.
Im 10. Kulturpolitischen Spitzengespräch (13.03.2019) haben Bund, Länder und Kommunale Spitzenverbände „Erste Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ beschlossen. Darin bekannten sie sich zu der Aufgabe, Kulturgüter zu identifizieren, deren Aneignung in rechtlich und/oder ethisch nicht vertretbarer Weise erfolgte, und deren Rückführung zu ermöglichen.
Im 23. Kulturpolitischen Spitzengespräch (14.10.2025) wurden aufbauend darauf „Gemeinsame Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten“ verabschiedet. Bund, Länder und Kommunen verständigten sich auf konkrete Empfehlungen, um Rückgaben von Kulturgut und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten aus öffentlichen Museen und Sammlungen weiter zu erleichtern (Pressemitteilung vom 14.10.2025).
Koordinierungsrat soll Rückgaben künftig zentral begleiten
Am 27. März verständigten sich Bund. Länder und Kommunen auf die Einrichtung eines gemeinsamen Koordinierungsrats. Der Koordinierungsrat dient künftig als zentraler Ansprechpartner auf Regierungsebene, begleitet Rückgabeprozesse und bündelt die Abstimmung zwischen den Beteiligten in Deutschland. Ihm sollen Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände angehören. Je nach Einzelfall sollen zudem weitere Beteiligte sowie weitere Expertinnen und Experten einbezogen werden können. Den Vorsitz übernimmt das Auswärtige Amt. Ziel ist es, Rückgabeprozesse möglichst transparent zu gestalten und gegenüber internationalen Partnern abgestimmt aufzutreten.
Kontaktstelle
Im Oktober 2019 hatten Bund, Länder und Kommunale Spitzenverbände zudem die Einrichtung einer zentralen Kontaktstelle beschlossen. Die bei der Kulturstiftung der Länder (KSL) angesiedelte „Kontaktstelle für Kulturgüter und menschliche Überreste aus kolonialen Kontexten in Deutschland“ hat am 01.08.2020 ihre Arbeit aufgenommen und erleichtert als zentrale Anlaufstelle für alle Beteiligten insbesondere auch den Dialog mit den Herkunftsgesellschaften.