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Welterbe

Als UNESCO-Welterbe, kurz Welterbe, werden all jene Orte bezeichnet und verstanden, die von der UNESCO als besonders erhaltenswert für die Menschheit eingestuft wurden. Diese Stätten, die sowohl Kultur- als auch Naturdenkmäler umfassen können, besitzen einen „außergewöhnlichen universellen Wert“ und sollen für zukünftige Generationen geschützt werden. 

Warum ist das Welterbe wichtig?

Welterbestätten sind von großer Bedeutung für die Menschheit, da sie Zeugnisse vergangener Kulturen, einzigartige Naturphänomene oder wichtige kulturelle Traditionen repräsentieren. Ihre Erhaltung ist eine internationale Verpflichtung, die von der gesamten Menschheit getragen wird. 

Welche Arten von Welterbe gibt es?

Es gibt drei Hauptkategorien:

  • Das Weltkulturerbe umfasst Baudenkmäler, Ensembles, Kulturlandschaften und andere Zeugnisse menschlicher Geschichte und Kultur.
  • Das Weltnaturerbe bezeichnet Naturlandschaften, Schutzgebiete, geologische Formationen und andere Naturphänomene von außergewöhnlichem Wert.
  • Dem sogenannten gemischten Welterbe gehören Stätten an, die sowohl Elemente des Kultur- als auch des Naturerbes umfassen. 

Wie beteiligt sich Deutschland am Schutz des Welterbes?

Deutschland verfügt über eine Vielzahl von Welterbestätten, darunter sowohl Kultur- als auch Naturdenkmäler. Einige Beispiele sind die Altstädte von Bamberg, Regensburg und Quedlinburg, das Bauhaus in Weimar, der Kölner Dom, das Wattenmeer und die alten Buchenwälder in Deutschland. 

1976 ist die Bundesrepublik Deutschland dem „UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ (kurz Welterbekonvention) beigetreten. Diese Konvention gründet auf dem Prinzip, dass der Schutz von Kultur- und Naturdenkmälern mit „außergewöhnlichem universellen Wert“ nicht in der Hand einzelner Staaten liegen soll, sondern Aufgabe der gesamten Menschheit ist. 

Heute steht das Welterbe vor großen Herausforderungen, beispielsweise durch den Klimawandel oder kriegerische Konflikte. Zudem sind bestimmte Regionen, insbesondere Afrika und die kleinen Inselentwicklungsländer, auf der Welterbeliste immer noch stark unterrepräsentiert. Auch die regelmäßige Überprüfung sowie Pflege und Erhalt der wachsenden Anzahl an bereits anerkannten Welterbestätten sind komplex und ressourcenintensiv. 

Mit aktuell 55 Welterbestätten und Anteilen an zehn transnationalen seriellen Welterbestätten zählt Deutschland zu den weltweit am stärksten vertretenen Ländern Deutschland verfügt damit über eine besondere Expertise, um nicht nur innerhalb der Bundesrepublik, sondern auch weltweit zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Welterbe beizutragen. Das bedeutet beispielsweise, bestehende Stätten bestmöglich zu pflegen, aber auch Partnerschaften im internationalen Kontext zu fördern und mit deutscher Fachkompetenz einen Beitrag zu leisten. Die Kultusministerkonferenz bekennt sich nachdrücklich zu dieser Aufgabe.

Handreichung zum UNESCO-Welterbe

Vertiefende Informationen zum Welterbe sind der „Handreichung der Kultusministerkonferenz der Länder zum UNESCO-Welterbe" (Erstveröffentlichung 2017, Aktualisierung 2025) zu entnehmen. Ziel dieser Handreichung ist es, die Welterbeverfahren transparenter zu machen, Zuständigkeiten darzustellen und allgemein Verständnis und Akzeptanz der Welterbekonvention und der damit verbundenen Aufgaben und Herausforderungen zu stärken. 

Wie viele Welterbestätten gibt es in Deutschland?

Das UNESCO-Welterbekomitee prüft, welche Stätten in die „Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt“ aufgenommen werden können. Die Bundesrepublik Deutschland ist inzwischen mit insgesamt 55 Welterbestätten auf der UNESCO-Liste des Kultur- und Welterbes vertreten, darunter zehn grenzüberschreitende oder transnationale Stätten.

Zuletzt wurden die Schlösser König Ludwigs II. von Bayern: Neuschwanstein, Linderhof, Schachen und Herrenchiemsee in die UNESCO-Liste des Menschheitserbes aufgenommen. Sie gelten als herausragende Zeugnisse des Historismus und der romantischen Visionen König Ludwigs II. von Bayern. Die Schlösser verbinden innovative Architektur mit prachtvoll gestalteten Innenräumen und verkörpern das Idealbild einer vergangenen, idealisierten Welt. Ihre Aufnahme in die Welterbeliste würdigt ihre außergewöhnliche kulturelle Bedeutung weit über Bayern hinaus. 

Die Tentativliste – was ist das?

Ländervorschläge zum Welterbe werden in den Gremien der Kultusministerkonferenz unter Hinzuziehung eines unabhängigen Fachbeirates zu einer einheitlichen Liste zusammengeführt. Diese so genannte Tentativliste dient als Grundlage für künftige Nominierungen zum Welterbe. Die aktuelle Tentativliste wurde von der Kulturministerkonferenz in einer Sondersitzung am 4. Dezember 2023 beschlossen. Turnusmäßig werden von Deutschland beim Welterbezentrum der UNESCO zum Stichtag 1. Februar Vorschläge für die Aufnahme in die UNESCO-Liste des Welterbes zur Entscheidung im Folgejahr eingereicht.