Wichtige Informationen zum DSD
Das Deutsche Sprachdiplom (DSD) der Kultusministerkonferenz wird von Bund und Ländern gemeinsam verantwortet. Bei der Durchführung arbeiten die Kultusministerkonferenz, das Auswärtige Amt und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – eng zusammen.
Die Prüfung zum DSD umfasst vier gleichgewichtete Prüfungsteile (Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftliche Kommunikation und Mündliche Kommunikation) und kann auf zwei Stufen abgelegt werden: Mit einer bestandenen Prüfung zum Deutschen Sprachdiplom - Erste Stufe (DSD I) oder Erste Stufe für berufliche Schulen (DSD I PRO) werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) nachgewiesen. Ein DSD I bzw. DSD I PRO gilt als Nachweis der notwendigen deutschen Sprachkenntnisse für den Zugang zu einem Studienkolleg in Deutschland.
Die Prüfung zum Deutschen Sprachdiplom - Zweite Stufe (DSD II) prüft Deutschkenntnisse auf den Niveaustufen B2/C1 des GeR. Ein DSD II-Diplom gilt als Nachweis der für ein Studium an einer bundesdeutschen Hochschule erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse.
Derzeit wird das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz in 65 Staaten von ca. 85.000 Prüflingen pro Jahr abgelegt.
Seit 2012 werden das DSD-Programm und die DSD-Prüfungen der ersten Stufe (DSD I und DSD I PRO) auch im Rahmen der sprachlichen Erstintegration in Deutschland eingesetzt.