Ein kleiner Globus wird in einer Hand gehalten
ein Erdball wird in einer Hand gehalten © Porapak Apichodilok, Pexels.

Internationales

In der Kultusministerkonferenz koordinieren die Länder ihre Mitwirkung in der Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturpolitik auf europäischer Ebene und in internationalen Organisationen (u.a.in der EU, der OECD und der UNESCO).

Internationale Kultur- und Bildungszusammenarbeit

Die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik der Bundesrepublik Deutschland orientiert sich an den allgemeinen Zielen der Außenpolitik, also der Friedenssicherung, der Verwirklichung der Menschenrechte und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Sie vermittelt die deutsche Kultur im Ausland und setzt sich mit ausländischen Kulturen auseinander. Die Kultur-, Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungspolitik der Länder ist in diesen Dialog maßgeblich einbezogen. 

Europaflagge

Europäische Zusammenarbeit

Im europäischen Integrationsprozess nimmt die Relevanz der europäischen Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturzusammenarbeit stetig zu. Die Kultusministerkonferenz unterstützt diesen Prozess in einem Europa, das den kulturellen Reichtum und die Vielfalt der Bildungssysteme entsprechend den gewachsenen Traditionen der Mitgliedstaaten bewahrt.  

Multilaterale Zusammenarbeit

Internationale Verträge regeln die Beziehungen der Vertragsstaaten untereinander. Darunter fallen Regierungs- oder Staatsabkommen, die von den zuständigen Ressorts der Bundesregierung geschlossen werden und der Mitwirkung der Länder bedürfen.  

Unterhalb der Ebene völkerrechtlich wirksamer Verträge werden multilaterale kulturelle Beziehungen vielfach durch Empfehlungen an die beteiligten Staaten definiert. Diese Empfehlungen, die alle Bereiche der kulturellen und bildungspolitischen Zusammenarbeit betreffen können, kommen bei zwischenstaatlichen Konferenzen nach dem Konsensprinzip zustande. Sie bilden daher eine wichtige Orientierungsgrundlage für die Programmgestaltung und Zusammenarbeit in internationalen Organisationen. Die Unterzeichnerstaaten erhalten regelmäßig die Aufforderung zu berichten, wie Konventionen und Empfehlungen in innerstaatliches Recht umgesetzt worden sind (sog. Staaten- oder Implementierungsberichte). So wird die innerstaatliche Kultur- oder Bildungspolitik kontinuierlich auf ihre Übereinstimmung mit multilateral erarbeiteten Grundsätzen überprüft.  

Mitarbeit der Kultusministerkonferenz in internationalen Organisationen