In der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik überschneiden sich die Zuständigkeiten des Bundes und der Länder. Während die auswärtige Politik grundsätzlich Angelegenheit des Bundes ist, fallen die Bereiche Bildung und Kultur weitgehend in die Zuständigkeit der Länder. Die Zusammenarbeit in diesem Bereich ist rechtlich und durch Bund-Länder-Absprachen klar geregelt.
Ihre Zusammenarbeit in der europäischen und internationalen Bildungs- und Kulturpolitik koordinieren die Länder in der Kultusministerkonferenz. Dabei befassen sie verschiedene Gremien der Kultusministerkonferenz. Die Wissenschaftsministerkonferenz verfügt über ein eigenes Gremium für diesen Themenbereich: die Kommission für europäische und internationale Angelegenheiten (EuKiA).
Als Beratungsgremium der Wissenschaftsministerkonferenz berät die EuKiA über die Zusammenarbeit in der Europäischen Union sowie in bilateralen und multilateralen Kontexten. Bei multilateralen Kontexten geht es in erster Linie um die Mitwirkung der Länder in Gremien und Fachkonferenzen des Europarates, der UNESCO und der OECD.
Die EuKiA koordiniert in strategischen Fragen und führt in regelmäßigen Abständen in diesen Zusammenhängen Gemeinsame Gespräche mit den zuständigen Bundesressorts.