Um die Mobilität von Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern zu gewährleisten, ist es notwendig, die gegenseitige Anerkennung von Lehramtsabschlüssen zu sichern. Das ist eine der Kernaufgaben der Kultusministerkonferenz.
Grundlage aller Regelungen in diesem Bereich ist die „Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen“ vom 22.10.1999.
Darauf aufbauend haben sich die Länder mit den „Regelungen und Verfahren zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften“ verpflichtet, die gegenseitige Anerkennung noch verbindlicher zu gestalten. Lehramtsabsolventinnen und -absolventen soll der gleichberechtigte Zugang zum Vorbereitungsdienst für den ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp ermöglicht werden. Und zwar unabhängig vom Land, in dem der Abschluss erworben wurde. Gleiches gilt für Absolventen des Vorbereitungsdienstes: Auch hier soll in allen Ländern gleichermaßen der Berufszugang für den dem Abschluss entsprechenden Lehramtstypen ermöglicht werden. Die Gewährleistung der Mobilität wird durch eine jährliche Berichterstattung überprüft.