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Schlüssel für Qualität und Entwicklung des Bildungssystems

Die Lehrkräftebildung ist ein entscheidender Faktor für die Qualität und Entwicklung des Bildungssystems. Durch die Vermittlung von fachlichen, didaktischen und pädagogischen Kompetenzen bereitet sie angehende Lehrkräfte auf ihre vielfältigen Aufgaben im schulischen Kontext vor. 

Die Ausbildung der Lehrkräfte aller Schularten ist durch Landesrecht geregelt. Die Zuständigkeit für die Lehrkräfteausbildung liegt bei den Kultus- und Wissenschaftsministerien der Länder. Die Ausbildung ist durch Studien-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen bzw. entsprechende rechtliche Vorgaben geregelt. 

Die Erste und die Zweite Staatsprüfung werden durch staatliche Prüfungsämter oder -kommissionen der Länder abgenommen. Aufgrund der Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen in der Lehrkräftebildung haben sich seit der Bologna-Reform strukturelle Veränderungen ergeben. 

Reformen in der Lehrkräftebildung

Die Reformen in der Lehrkräftebildung konzentrieren sich vor allem auf eine

  • stärkere Praxisorientierung
  • bessere Verzahnung der einzelnen Ausbildungsphasen
  • stärkere Unterstützung in der Berufseingangsphase
  • Verbesserung der diagnostischen und methodischen Kompetenzen der Lehrkräfte.

Das Sekretariat der Kultusministerkonferenz erstellt in regelmäßigen Abständen eine umfassende Übersicht über die Strukturen der Lehrkräftebildung in den Ländern. Diese informiert sowohl über die erste als auch die zweite Phase. 

Fort- und Weiterbildung

Unter der dritten Phase der Lehrkräftebildung wird die lebenslange Fort- und Weiterbildung verstanden. Sie schließt sich nach dem Lehramtsstudium (1. Phase) und dem Referendariat (2. Phase) an und bezieht sich auf die gesamte Zeit der beruflichen Tätigkeit. Diese Phase wird immer wichtiger, da sie Lehrkräfte befähigt, sich an veränderte schulische Bedingungen anzupassen und sich fachlich sowie pädagogisch weiterzuentwickeln, beispielsweise durch Angebote zur Digitalisierung oder Führungskräftequalifizierung. 

Die Kultusministerkonferenz hat daher ländergemeinsame Eckpunkte zur Fortbildung von Lehrkräften als einen Bestandteil ihrer Professionalisierung in der dritten Phase der Lehrkräftebildung verabschiedet. Die Fortbildung basiert auf den Standards der Kultusministerkonferenz für die Lehrkräftebildung.

Zu den Einrichtungen der Lehrkräftefort- und -weiterbildung in den einzelnen Ländern hier. Eine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen, Formate, Strukturen und die Qualitätssicherung der Fortbildungsangebote der Länder finden Sie hier.

Standards für die Lehrkräftebildung

Die Kultusministerkonferenz hat in den „Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften“ die Kompetenzen beschrieben, die in der Ausbildung für die Lehrämter erworben werden müssen. 

Die „Standards“ sind seit dem Ausbildungsjahr 2005/2006 in der Lehrkräftebildung in den Ländern implementiert. 2014 wurden die „Standards“ mit Blick auf die Erfordernisse inklusiven Unterrichts überarbeitet. 2019 wurden die „Standards“ mit Blick auf die Erfordernisse der Bildung in der digitalen Welt unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise und Beteiligung der Fachverbände überarbeitet. Im Jahr 2022 wurden die „Standards“ um Kompetenzen in Prävention und Intervention im Umgang mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, wie Antisemitismus ergänzt.

2026: Die Kultusministerkonferenz (KMK) startet die Fortschreibung der Standards für die Lehrkräftebildung

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat beschlossen, die Standards für die Lehrkräftebildung fortzuschreiben und weiterzuentwickeln. Ziel ist es, ein zeitgemäßes, länderübergreifend abgestimmtes Modell zu etablieren, das die universitäre Ausbildung und die zweite Phase der Lehrkräftebildung systematisch miteinander verbindet.

Kern des Vorhabens ist die Entwicklung eines übergreifenden Kompetenzmodells für Bildungswissenschaften, Fachwissenschaften und Fachdidaktiken über beide Phasen der Lehrkräftebildung hinweg. Zunächst wird ein Pilotverfahren für die Bildungswissenschaften sowie für die Fächer Mathematik und Deutsch durchgeführt. Die Ergebnisse sollen bis Sommer 2026 vorliegen. Grundlage ist das Prinzip des kumulativen Kompetenzaufbaus in einer phasenübergreifenden Lehrkräftebildung mit dem Ziel eines kohärenten Professionswissens. Die KMK folgt dabei einer Empfehlung der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK) aus deren Gutachten „Lehrkräftegewinnung und Lehrkräftebildung für einen hochwertigen Unterricht Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz“ (2023).

Für die Pilotphase wurden drei Fachgruppen eingerichtet. In ihnen arbeiten Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, der zweiten Phase der Lehrkräftebildung sowie aus den zuständigen Landesministerien zusammen. Nach erfolgreichem Abschluss der Pilotierung ist die Übertragung des Modells auf alle weiteren Fächer vorgesehen.

Mit der Fortschreibung der Standards verfolgt die KMK das Ziel, ein gemeinsames Verständnis professionellen Handelns in der Lehrkräftebildung weiter zu stärken sowie Vergleichbarkeit und Verbindlichkeit zwischen den Ländern zu erhöhen.

Gelebte Inklusion

Anfang 2015 haben Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz zudem die gemeinsame Empfehlung "Lehrerbildung für eine Schule der Vielfalt" (in englischer Fassung hier) verabschiedet, die konkrete Hinweise gibt, wie die mit der Lehrkräftebildung für einen inklusiven Unterricht verbundenen Erwartungen in den Hochschulen umgesetzt werden können. Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz haben 2020 einen Zwischenbericht zur Umsetzung der gemeinsamen Erklärung verabschiedet.

Fachprofile

Die Kultusministerkonferenz hat 2008 die “Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung” verabschiedet. Sie bilden eine weitere Grundlage zur Sicherung der Qualität der Ausbildung wie auch der Mobilität der Lehramtsanwärterinnen und –anwärter. Die darin enthaltenen Fachprofile umfassen die Beschreibung der im Studium zu erreichenden Kompetenzen sowie die dazu notwendigen einzelnen inhaltlichen Schwerpunkte. Auch die Fachprofile wurden einer Überprüfung mit Blick auf die Erfordernisse der Inklusion und der Digitalisierung unterzogen.

Vorbereitung auf den Beruf

Für die zweite Phase der Lehrkräftebildung hat die Kultusministerkonferenz im Dezember 2012 "Ländergemeinsame Anforderungen für die Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes und die abschließende Staatsprüfung" verabschiedet.

Die Anforderungen an die Tätigkeit als Lehrkraft werden von Bewerberinnen und Bewerbern, die sich für den Beruf interessieren, teilweise unterschätzt. Aus diesem Grund hat die Kultusministerkonferenz im März 2013 “Empfehlungen zur Eignungsabklärung in der ersten Phase der Lehrerausbildung” verabschiedet.